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   LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15   

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https://dejure.org/2015,33192
LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15 (https://dejure.org/2015,33192)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2015 - 324 O 76/15 (https://dejure.org/2015,33192)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 324 O 76/15 (https://dejure.org/2015,33192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Vorliegen eines Unterlassungsanspruchs wegen rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht durch die streitgegenständlichen Äußerungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinzukommen, dass die verfälschende oder entstellende Darstellung von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 10.11.1998, 1 BvR 1531/96, Juris Abs. 42; BGH Urteil v. 15.11.2005, VI ZR 274/04, Juris Abs. 13).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinzukommen, dass die verfälschende oder entstellende Darstellung von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist (vgl. BVerfG, Beschluss v. 10.11.1998, 1 BvR 1531/96, Juris Abs. 42; BGH Urteil v. 15.11.2005, VI ZR 274/04, Juris Abs. 13).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15
    Eine Meinungsäußerung liegt in Abgrenzung hierzu vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweise zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium "wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415; BGH MDR 2015, 150, 151; Wenzel, a.a.O., 4. Kapitel, Rn 48 mwN).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15
    Wahre Tatsachenbehauptungen sind dabei in einem so weiten Umfang hinzunehmen, da das Persönlichkeitsrecht seinem Träger keinen Anspruch darauf verleiht, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 97, 391, 403).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15
    Meiner Meinung nach scheren die sich einen Dreck um geltendes Recht!" enthält sowohl Tatsachenbehauptungen, die prozessual als wahr anzusehen sind, sowie Meinungsäußerungen, die auf den tatsächlichen und zulässigen Behauptungen aufbauen und somit über Anknüpfungspunkte verfügen, so dass auch von ihrer Zulässigkeit auszugehen ist (vgl. BVerfG NJW 2004, 277, 278 OLG Hamburg, Beschl. v. 3.3.2000, NJW 2000, S. 1292 f.).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15
    Eine Meinungsäußerung liegt in Abgrenzung hierzu vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweise zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium "wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415; BGH MDR 2015, 150, 151; Wenzel, a.a.O., 4. Kapitel, Rn 48 mwN).
  • OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei

    Auszug aus LG Hamburg, 03.07.2015 - 324 O 76/15
    Ist dies der Fall, ist für die Frage der Einordnung auf den Schwerpunkt der Aussage abzustellen (OLG Dresden, Urteil vom 01. April 2015 - 4 U 1296/14, Rn. 95).
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