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   LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13   

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LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13 (https://dejure.org/2014,81333)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2014 - 312 O 192/13 (https://dejure.org/2014,81333)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2014 - 312 O 192/13 (https://dejure.org/2014,81333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Computerspielvertreibers durch Ermöglichung des Handelns mit der nur in dem Computerspiel verwendbaren virtuellen Währung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08

    Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Demnach kommt der Kaufvertrag gemäß § 306 BGB ohne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08, Rz. 39 - happy digits ).

    Eine nachträgliche Einbeziehung kann im Wege der Vertragsänderung erfolgen, für die die Anforderungen von § 305 II BGB sinngemäß gelten (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2009 VIII ZR 12/08, Rz. 38, - happy digits ).

    Da die AGB aktiv vom Kunden durch das Anklicken eines "Annehmen-Buttons" der Antragstellerin angenommen werden müssen, liegt auch eine Handlung der jeweiligen Kunden mit Erklärungswirkung vor (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2009 VIII ZR 12/08, Rz. 40, - happy digits ).

    In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die für die Einbeziehung erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, weil der Bundesgerichtshof meinte, dass der schlichten " Verwendung" einer Teilnahmekarte keine Erklärungswirkung zukomme (BGH, Urteil vom 11.11.2009 VIII ZR 12/08, Rz. 40, - happy digits ).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Im Bereich des Behinderungswettbewerbs genügt es für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im Übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (vgl. BGH, GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee ; GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker ), sogenanntes mittelbares Wettbewerbsverhältnis.

    Unter Behinderung ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers zu verstehen (vgl BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale.de ; BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer ; BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker ).

    Die Behinderung kann sich auf alle Wettbewerbsparameter des Mitbewerbers wie beispielsweise Absatz, Bezug, Werbung, Produktion, Finanzierung oder Personal beziehen (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker ; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., 2013, § 4 Rn. 10.6).

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Vielmehr wird nach Auffassung der Kammer - wie es der EuGH für den Kauf von Computerprogrammen entschieden hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3.7.2012, Az. C-128/11 - UsedSoft, JZ 2013, 38) - mit dem Kauf der DVD-Box gleichzeitig die Nutzungslizenz für das Spiel erworben.

    Diese beiden Vorgänge sind also im Hinblick auf ihre rechtliche Einordnung in ihrer Gesamtheit zu prüfen (vgl. EuGH, Urteil vom 3.7.2012, Az. C-128/11 - UsedSoft, Rz. 44 - zit.n.juris) .

    Diese Grundsätze sind nach der Entscheidung des EuGH auch auf den Fall des Erwerbs des Programmes über einen materiellen Datenträger anzuwenden ( vgl. EuGH, Urteil vom 3.7.2012, Az. C-128/11 - UsedSoft, Rz. 47 - zit.n.juris).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Dies ergibt eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Lauterkeitsrechts (vgl. dazu: BGH GRUR 2007, 800 Tz 21 - Außendienstmitarbeiter).

    Die Auswirkungen dessen, dass die Antragsgegner es ermöglichen, außerhalb des Spiels Diablo III Spielgold zu kaufen, auf das Wettbewerbsgeschehen sind bei objektiver Betrachtung so erheblich, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von der Antragstellerin nicht hingenommen werden müssen (vgl. BGH GRUR 2007, 800 Tz 21 - Außendienstmitarbeiter).

  • LG Köln, 01.08.2013 - 31 O 594/12
    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Die Parteien streiten und haben gestritten in verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (u.a. Az. 312 O 390/11; 312 O 322/12 und 312 O 32/13), vor dem Landgericht München I und vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 594/12).

    Es stehe anderweitige Rechtshängigkeit mit dem Verfahren Az. 31 O 594/12 vor dem Landgericht Köln entgegen.

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Unter Behinderung ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers zu verstehen (vgl BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale.de ; BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer ; BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker ).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Unter Behinderung ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers zu verstehen (vgl BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale.de ; BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer ; BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker ).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Eine Behinderung kann auch in der Herbeiführung der Gefahr der Störung eines Betriebes liegen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1075 Rz. 22).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Ein Missbrauch im Sinne des § 8 IV UWG liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2000, 1089, 1090; BGH, GRUR 2012, 286 Rz 13).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13
    Das Organ einer juristischen Person wie der Geschäftsführer einer GmbH kann grundsätzlich neben der GmbH auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wobei die gesonderte Geltendmachung des Unterlassungsanspruches gegenüber dem gesetzlichen Vertreter in erster Linie dazu dient, Rechtsverletzungen des gesetzlichen Vertreters zu erfassen, die unabhängig von der juristischen Person erfolgen können (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 9.4.2013, Az. 3 U 140/12, S. 3 mit Verweis auf BGH, GRUR-RR 2008, 460, 461 Rz. 11; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., 2013, § 8 Rz. 2.19 f.).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

  • EuGH, 23.01.2014 - C-355/12

    Die Umgehung des Schutzsystems für eine Videospielkonsole kann unter bestimmten

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 178/08

    Half-Life 2

  • LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11

    World of Warcraft - Wettbewerbsverstoß: Anbieten und Verbreiten von Cheatbots-

  • LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Anbietens einer

  • OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

  • LG Köln, 01.08.2013 - 31 O 594/12
    Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 06.05.2013 wurde ihr auf Antrag der Beklagten auch der Verkauf von E Gold untersagt (Az.: 312 O 192/13).
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