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   LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07   

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LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07 (https://dejure.org/2008,79166)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2008 - 324 O 148/07 (https://dejure.org/2008,79166)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 324 O 148/07 (https://dejure.org/2008,79166)
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  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Wie das Bundesverfassungsgericht in der Lebach-Entscheidung ( BVerfGE 35, 202, 226 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] - Lebach I) ausgeführt hat, wird eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters stets dessen Persönlichkeitsbereich erheblich beeinträchtigen, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.

    Er muss grundsätzlich auch dulden, dass das von ihm selbst durch seine Tat erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird ( BVerfGE 35, 202, 230f. [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] - Lebach I).

    Eine Gefährdung der Resozialisierung ist regelmäßig anzunehmen, wenn ein den Täter identifizierender Beitrag nach seiner Haftentlassung oder in zeitlicher Nähe zu der bevorstehenden Entlassung veröffentlicht werden soll ( BVerfGE 35, 202, 234f. [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] - Lebach I).

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden"; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich ( BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] - Lebach II; Hans OLG Hamburg, AfP 2007, 228).

    Zutreffend verweist das Landgericht zwar darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25.11.1999 ( NJW 2000, 1859, 1860 [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] - Lebach II) ausgeführt habe, dass auch ohne zeitliche Nähe zur Haftentlassung die möglichen Folgen eines Berichts über die Straftat eines Verurteilten für sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gravierend sein könnten.

    Dass Personen möglicherweise in ihren (Vor-)Urteilen gegen den Täter bestärkt werden, stellt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( NJW 2000, 1859, 1861 [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] - Lebach II) keine das Resozialisierungsinteresse erheblich beeinträchtigende Verletzung dar.

  • OLG Hamm, 10.02.1988 - 3 U 243/87
    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm ( AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen allerdings nicht den in Haft befindlichen Straftäter, sondern, wie die Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 97, 391 (404) [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 131/96] deutlich macht, den Täter, der sich in Freiheit befindet und bei dem ein Bericht über die Tat zu erheblichen Beeinträchtigungen, nämlich Stigmatisierung, soziale Isolierung und zu einer darauf beruhenden grundlegenden Verunsicherung des Betroffenen, führen kann.
  • OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93

    Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Die in NJW-RR 1994, 1439 [OLG Hamburg 10.02.1994 - 3 U 238/93] veröffentlichte Entscheidung des HansOLG Hamburg betraf denselben Täter, der sich zum Zeitpunkt der Presseveröffentlichung inzwischen über 17 Jahre in Haft bzw. psychiatrischer Unterbringung befand.
  • OLG Hamburg, 22.11.1990 - 3 U 170/90

    Honka I

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Der der Entscheidung des HansOLG Hamburg vom 22.11.1990 ( NJW-RR 1991, 990 [OLG Hamburg 22.11.1990 - 3 U 170/90] ) zugrundeliegende Fall war insofern anders gelagert, als der Täter zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung bereits 13 ? Jahre seiner 15jährigen Haftstrafe verbüßt hatte und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war.
  • OLG Köln, 16.09.1986 - 15 U 38/86

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Auch die in AfP 1986, 347 [OLG Köln 16.09.1986 - 15 U 38/86] veröffentlichte Entscheidung des OLG Köln betraf eine andere Fallgestaltung.
  • OLG Hamburg, 14.11.2006 - 7 U 100/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
    Selbst die Verbüßung der Strafhaft führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden"; vielmehr ist weiterhin die Güterabwägung erforderlich ( BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 [BVerfG 25.11.1999 - 1 BvR 348/98] - Lebach II; Hans OLG Hamburg, AfP 2007, 228).
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