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   LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14   

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LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14 (https://dejure.org/2015,49911)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2015 - 329 O 343/14 (https://dejure.org/2015,49911)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 329 O 343/14 (https://dejure.org/2015,49911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 4 Abs 3 EGV 864/2007, Art 12 Abs 1 EGV 864/2007, Art 3 Abs 1 EGV 261/2004, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung, Anwendbarkeit des deutschen Rechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • AG Hamburg, 03.06.2014 - 67g IN 148/13

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Erinnerung wegen eines Verstoßes gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    festzustellen, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 67g IN 148/13 über das Vermögen der S. S. GmbH & Co. KG eine Insolvenzforderung in Höhe von 80.379,10 EUR zusteht;.

    festzustellen, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 67g IN 148/13 über das Vermögen der S. S. GmbH & Co. KG die Insolvenzforderung aus unerlaubter Handlung zusteht;.

    festzustellen, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 67g IN 148/13 über das Vermögen der S. S. GmbH & Co. KG die Insolvenzforderung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung zusteht;.

    festzustellen, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 67g IN 148/13 über das Vermögen der S. S. GmbH & Co. KG eine Insolvenzforderung in Höhe von 77.600,00 EUR im Rang des § 38 InsO zusteht;.

  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04

    Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Allerdings fallen nicht jegliche Gläubiger unerlaubt handelnder Betreiber von Bankgeschäften in den Schutzbereich der Norm, sondern nur solche Gläubiger, deren Einlage gerade von der Erlaubnispflicht betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - VI ZR 339/04 -, Rn. 13; BGH, Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03 -, Rn. 18: Schutzgesetz zugunsten der Bankkunden).

    Aus diesem Grund hat der BGH in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2006 (Az. VI ZR 339/04) § 32 KWG als Schutzgesetz zu Gunsten des dortigen Klägers angesehen, weil der Kläger, neben 150 weiteren Anlegern, Darlehen an die Beklagte ausreichte, obwohl die Beklagte für diese Bankgeschäfte keine Erlaubnis besaß.

  • BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Einwendungsdurchgriff gegenüber der

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet die Gesellschaft nicht aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - XI ZR 376/09 -, Rn. 16 m.w.N.).

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass derjenige, der einer Publikumsgesellschaft beitritt, um sein Vermögen anzulegen, bei einer mangelhaften Aufklärung über die Risiken und Chancen des Anlageprojekts von der Gesellschaft weder Schadensersatz noch sonstige Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung verlangen kann, weil eine etwa fehlerhafte Aufklärung der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann; anders lässt sich eine geordnete Auseinandersetzung der Fondsgesellschaft nach dem Regelwerk über die fehlerhafte Gesellschaft bzw. den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt nicht durchführen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 198/10 -, Rn. 13; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - XI ZR 376/09 -, Rn. 16).

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 173/86

    Schadensersatzpflicht des Unternehmers gegenüber dem stillen Gesellschafter

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Dies folgt aus dem Grundsatz der Kapitalerhaltung, aus der allen Gesellschaften gemeinsamen Zweckwidmung des Gesellschaftsvermögens und insbesondere aus dem Gebot der Gleichbehandlung aller Gesellschafter (BGH, Urteil vom 29. Juni 1987 - II ZR 173/86 -, Rn. 24).
  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 332/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht über eigene Gewinnspanne bei

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Das ist für die Annahme eines Schutzgesetzes nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 17. September 2013 - XI ZR 332/12 -, Rn. 24).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Der Geschädigte muss in den persönlichen Schutzbereich des Schutzgesetzes fallen, d.h. er muss zum Kreis der Personen gehören, deren Schutz die Norm bezweckt (BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -, Rn. 12).
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Allerdings fallen nicht jegliche Gläubiger unerlaubt handelnder Betreiber von Bankgeschäften in den Schutzbereich der Norm, sondern nur solche Gläubiger, deren Einlage gerade von der Erlaubnispflicht betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - VI ZR 339/04 -, Rn. 13; BGH, Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03 -, Rn. 18: Schutzgesetz zugunsten der Bankkunden).
  • BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14

    Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Zwar ist es zutreffend, dass § 32 Abs. 1 KWG allgemein bezweckt, Gläubiger unerlaubt handelnder Betreiber von Bankgeschäften vor Vermögensverlusten zu bewahren, die durch die mangelnde Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben verursacht werden (BGH, Urteil vom 07. Juli 2015 - VI ZR 372/14 -, Rn. 27).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    In der Entscheidung des BGH vom 19. März 2013 (VI ZR 56/12) wurde § 32 KWG als Schutzgesetz angesehen, weil der Kläger, neben 50 weitere Winzern, "Winzergelder" bei der Winzergemeinschaft beließ und die Winzergemeinschaft daher ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben habe.
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 04.12.2015 - 329 O 343/14
    Das sind bei einem Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft grundsätzlich die schon beigetretenen Gesellschafter, mit Ausnahme der rein kapitalistisch beigetretenen Gesellschafter (BGH, Urteil vom 09. Juli 2013 - II ZR 9/12 -, Rn. 26 f.).
  • BGH, 11.07.1957 - II ZR 318/55

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen (Genossenschaften)

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

  • BGH, 20.01.2015 - II ZR 444/13

    Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zu

  • OLG Hamburg, 07.12.2018 - 11 U 256/17

    Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen

    Eine solche Inanspruchnahme ist auch deshalb höchst unwahrscheinlich, weil das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 8. Juni 2018 die Klage eines Kommanditisten eines Schwesterfonds der hiesigen Schuldnerin rechtskräftig abgewiesen hat, da gegen den Fonds keine Ansprüche bestünden (329 O 343/14, im Parallelverfahren 11 U 260/17 als Anlage BK 3 zur Akte gereicht).
  • OLG Hamburg, 26.06.2020 - 11 U 251/17

    Berufung auf selbst herbeigeführte Gläubigerbenachteiligung durch

    Eine solche Inanspruchnahme ist auch deshalb höchst unwahrscheinlich, weil das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 8. Juni 2018 die Klage eines Kommanditisten eines Schwesterfonds der hiesigen Schuldnerin rechtskräftig abgewiesen hat, da gegen den Fonds keine Ansprüche bestünden (329 O 343/14, im Parallelverfahren 11 U 260/17 als Anlage BK 3 zur Akte gereicht).
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