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   LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15   

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LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15 (https://dejure.org/2017,58770)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2017 - 301 O 322/15 (https://dejure.org/2017,58770)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 301 O 322/15 (https://dejure.org/2017,58770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 171 Abs 2 HGB, § 172 Abs 1 HGB, § 172 Abs 2 HGB, § 172 Abs 4 S 1 HGB, § 172 Abs 4 S 2 HGB
    Kommanditistenhaftung in der Insolvenz einer Kapitalanlagegesellschaft: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich erhaltener Ausschüttungen; Einwand einer Haftung des Hauptgläubigers/der finanzierenden Bank aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Ein Hinweis auf die Gesamtheit der Gläubiger, in deren Interesse die Geltendmachung erfolgt, entbindet den Insolvenzverwalter hingegen nicht davon, die Forderungen der Gläubiger konkret zu bezeichnen und im Einzelnen darzulegen ( vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015, IX ZR 143/13; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2006, II ZR 193/05, jeweils zitiert nach juris ).

    Der in Anspruch genommene Gesellschafter tilgt durch die Zahlung an den Insolvenzverwalter der Gesellschaft konkrete Gläubigerforderungen, deren Selbständigkeit durch die Verfahrenseröffnung unangetastet bleibt ( BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015, a.a.O., Landgericht Hamburg, Urteil vom 25. November 2016, 412 HKO 28/16).

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Selbst dann, wenn eine Anlage durch ein unmittelbares Darlehen einer Bank an den Anleger finanziert wird (also ein Vertragsverhältnis begründet wird), hat die Bank nur sehr eingeschränkte Beratungspflichten, wie der BGH im Versäumnisurteil vom 28. Juli 2005 (III ZR 290/04 -, juris) ausführt.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Eine Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts muss nach den Umständen des Falles so evident sein, dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -, juris Rn. 52).
  • BFH, 23.01.1974 - I R 206/69

    Unterbeteiligter - Hauptgesellschafter - Beteiligung - Stille Reserven -

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Um in den Genuss der mit der Anlage verfolgten Steuervorteile zu kommen, nehmen sie für sich in Anspruch, Mitunternehmer zu sein, übernehmen also nicht nur wirtschaftliche Risiken, sondern es wird von ihnen auch die Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen und ggf. die Entfaltung unternehmerischer Initiative erwartet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 22. Juli 2010 - 2 K 179/08 -, juris RZ 22-26; grundlegend: BFH, Urteil vom 23. Januar 1974 - I R 206/69 -, BFHE 112, 254, BStBl II 1974, 480).
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Ein derartiger Fall liegt beispielsweise vor, wenn eine Bank positiv erkennt, dass ein Vertreiber von Kapitalanlagen Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuschen will und die Schädigung der Anleger zumindest billigend in Kauf nimmt, und sie als finanzierende Bank trotzdem nicht von dem Geschäft Abstand nimmt bzw. für eine zutreffende Darstellung gegenüber den Anlegern sorgt (BGH, Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07 -, juris Rn. 20).
  • FG Hamburg, 22.07.2010 - 2 K 179/08

    Mitunternehmerstellung bei Durchgangserwerb

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Um in den Genuss der mit der Anlage verfolgten Steuervorteile zu kommen, nehmen sie für sich in Anspruch, Mitunternehmer zu sein, übernehmen also nicht nur wirtschaftliche Risiken, sondern es wird von ihnen auch die Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen und ggf. die Entfaltung unternehmerischer Initiative erwartet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 22. Juli 2010 - 2 K 179/08 -, juris RZ 22-26; grundlegend: BFH, Urteil vom 23. Januar 1974 - I R 206/69 -, BFHE 112, 254, BStBl II 1974, 480).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Mit diesen Ausführungen ist kein Urteil darüber verbunden, ob der streitgegenständliche Prospekt den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung genügt, wonach die Initiatoren eines Projekts und die Prospektverfasser den Anlegern ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt müssen, das über alle Umstände zu informiert, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufklärt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - II ZR 104/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 320/13, juris Rn. 11 BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 75/10, ZIP 2012, 1342 Rn. 13; Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13) und ob die gegebenen Hinweise nach dem Gesamtbild, welches von der Anlage vermittelt wird, genügen.
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Mit diesen Ausführungen ist kein Urteil darüber verbunden, ob der streitgegenständliche Prospekt den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung genügt, wonach die Initiatoren eines Projekts und die Prospektverfasser den Anlegern ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt müssen, das über alle Umstände zu informiert, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufklärt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - II ZR 104/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 320/13, juris Rn. 11 BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 75/10, ZIP 2012, 1342 Rn. 13; Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13) und ob die gegebenen Hinweise nach dem Gesamtbild, welches von der Anlage vermittelt wird, genügen.
  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 320/13

    Bei Aufklärung über Totalverlustrisiko eines Prospekts kein Anspruch auf

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Mit diesen Ausführungen ist kein Urteil darüber verbunden, ob der streitgegenständliche Prospekt den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung genügt, wonach die Initiatoren eines Projekts und die Prospektverfasser den Anlegern ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt müssen, das über alle Umstände zu informiert, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufklärt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - II ZR 104/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 320/13, juris Rn. 11 BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 75/10, ZIP 2012, 1342 Rn. 13; Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13) und ob die gegebenen Hinweise nach dem Gesamtbild, welches von der Anlage vermittelt wird, genügen.
  • BGH, 24.02.2015 - II ZR 104/13

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einesImmobilienfonds wegen behaupteter Fehler im

    Auszug aus LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15
    Mit diesen Ausführungen ist kein Urteil darüber verbunden, ob der streitgegenständliche Prospekt den heutigen Anforderungen der Rechtsprechung genügt, wonach die Initiatoren eines Projekts und die Prospektverfasser den Anlegern ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt müssen, das über alle Umstände zu informiert, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufklärt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - II ZR 104/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 23. September 2014 - II ZR 320/13, juris Rn. 11 BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 75/10, ZIP 2012, 1342 Rn. 13; Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09, ZIP 2012, 1231 Rn. 13) und ob die gegebenen Hinweise nach dem Gesamtbild, welches von der Anlage vermittelt wird, genügen.
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

  • OLG Brandenburg, 23.07.2008 - 7 U 230/07

    Insolvente Kommanditgesellschaft: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 224/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

  • OLG München, 26.08.2015 - 7 U 3400/14

    Kommanditistenhaftung, Darlehen, Kommanditistenhaftung, Darlegungslast

  • KG, 22.12.2015 - 4 U 129/13

    Insolvenz einer Grundstücks-Fonds-Gesellschaft bürgerlichen Recht:

  • BGH, 28.06.2016 - II ZR 291/15

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung: Einlagenrückgewähr durch Zuwendung ohne

  • OLG Hamburg, 12.03.2018 - 11 U 98/17

    Kapitalanlage: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung

    Die Berufung der Kläger zu 390) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 1, vom 05. Mai 2017 - 301 O 322/15 - wird zurückgewiesen.
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