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   LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02   

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https://dejure.org/2003,20447
LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02 (https://dejure.org/2003,20447)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - 302 S 13/02 (https://dejure.org/2003,20447)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 302 S 13/02 (https://dejure.org/2003,20447)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Rechtsansicht rechtfertigen die beiden Urteile des BGH vom 09.05.2001 (VersR 2001, 839 - 841; VersR 2001, 841 - 846) keine ihr günstigere Beurteilung.

    Die Entscheidungen sind im Verbandsklageverfahren nach dem damaligen § 1 AGBG ergangen und haben, soweit sie sich mit der die Überschussermittlung betreffenden AGB-Klausel der beiden dortigen beklagten Versicherer befassen (BGH VersR 2001, 839/841; BGH VersR 2001, 841/845), die Klauseln gemäß § 13 Abs. 1 AGBG a.F. allein darauf überprüft, ob sie nach den §§ 9 - 11 AGBG unwirksam sind.

    Von daher geht es nicht an, vom Versicherer bei Vertragsabschluss konkrete Zahlenangaben über die während der Vertragslaufzeit anfallenden Überschüsse zu verlangen (ebenso BGH VersR 2001, 841/846).

  • OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 3 U 3127/99

    Wirksamkeit der Überschußermittlung und -beteiligung und der Errechnung des

    Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02
    Mit dem OLG Stuttgart (VersR 1999, 832 - 838(, dem OLG Nürnberg (VersR 2000, 713 - 716) und dem AG Hamburg, Abt. 12 /VersR 2002, 874 f.) - a.A. AG Osterode (NVersR 2000, 326 f.), AG Köln (VersR 1999, 435 f.), AG Karlsruhe (VersR 1999, 435) hält die erkennende Kammer dafür, daß ein bloßer Verweis des Versicherers auf die bezeichneten gesetzlichen Vorschriften den Anforderungen des § 10 a VAG in Verbindung mit Anlage D Abschnitt I Nr. 2 lit. A) zu den erforderlichen Angaben zu Berechnungsgrundsätzen und Maßstäben der Überschußermittlung nicht genügt.

    Soweit über die oben dargelegte Rechtsansicht der erkennenden Kammer, hinausgehend in Literatur (Reimer Schmidt in: Prölss, VAG 11. Aufl., 1997, § 19 a Rdn. 23) und Rechtsprechung (OLG Nürnberg VersR 2000, 713/715) vereinzelt die Auffassung vertreten wird, der Versicherer müsse hinsichtlich Überschußermittlung und Überschußbeteiligung konkrete Zahlen bzw. Prozentsatzangaben machen, vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Rechtsansicht rechtfertigen die beiden Urteile des BGH vom 09.05.2001 (VersR 2001, 839 - 841; VersR 2001, 841 - 846) keine ihr günstigere Beurteilung.

    Die Entscheidungen sind im Verbandsklageverfahren nach dem damaligen § 1 AGBG ergangen und haben, soweit sie sich mit der die Überschussermittlung betreffenden AGB-Klausel der beiden dortigen beklagten Versicherer befassen (BGH VersR 2001, 839/841; BGH VersR 2001, 841/845), die Klauseln gemäß § 13 Abs. 1 AGBG a.F. allein darauf überprüft, ob sie nach den §§ 9 - 11 AGBG unwirksam sind.

  • AG Hamburg, 07.08.2001 - 12 C 68/01

    Erforderliche Angaben zur Überschussbeteiligung in der Verbraucherinformation

    Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02
    Mit dem OLG Stuttgart (VersR 1999, 832 - 838(, dem OLG Nürnberg (VersR 2000, 713 - 716) und dem AG Hamburg, Abt. 12 /VersR 2002, 874 f.) - a.A. AG Osterode (NVersR 2000, 326 f.), AG Köln (VersR 1999, 435 f.), AG Karlsruhe (VersR 1999, 435) hält die erkennende Kammer dafür, daß ein bloßer Verweis des Versicherers auf die bezeichneten gesetzlichen Vorschriften den Anforderungen des § 10 a VAG in Verbindung mit Anlage D Abschnitt I Nr. 2 lit. A) zu den erforderlichen Angaben zu Berechnungsgrundsätzen und Maßstäben der Überschußermittlung nicht genügt.
  • OLG Stuttgart, 28.05.1999 - 2 U 219/98

    Allgemeine Versicherungsbedingungen als AGB

    Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02
    Mit dem OLG Stuttgart (VersR 1999, 832 - 838(, dem OLG Nürnberg (VersR 2000, 713 - 716) und dem AG Hamburg, Abt. 12 /VersR 2002, 874 f.) - a.A. AG Osterode (NVersR 2000, 326 f.), AG Köln (VersR 1999, 435 f.), AG Karlsruhe (VersR 1999, 435) hält die erkennende Kammer dafür, daß ein bloßer Verweis des Versicherers auf die bezeichneten gesetzlichen Vorschriften den Anforderungen des § 10 a VAG in Verbindung mit Anlage D Abschnitt I Nr. 2 lit. A) zu den erforderlichen Angaben zu Berechnungsgrundsätzen und Maßstäben der Überschußermittlung nicht genügt.
  • AG Köln, 06.11.1998 - 111 C 10/98

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge für die

    Auszug aus LG Hamburg, 05.06.2003 - 302 S 13/02
    Mit dem OLG Stuttgart (VersR 1999, 832 - 838(, dem OLG Nürnberg (VersR 2000, 713 - 716) und dem AG Hamburg, Abt. 12 /VersR 2002, 874 f.) - a.A. AG Osterode (NVersR 2000, 326 f.), AG Köln (VersR 1999, 435 f.), AG Karlsruhe (VersR 1999, 435) hält die erkennende Kammer dafür, daß ein bloßer Verweis des Versicherers auf die bezeichneten gesetzlichen Vorschriften den Anforderungen des § 10 a VAG in Verbindung mit Anlage D Abschnitt I Nr. 2 lit. A) zu den erforderlichen Angaben zu Berechnungsgrundsätzen und Maßstäben der Überschußermittlung nicht genügt.
  • OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen eines

    Er zitiert hierzu aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.06.2003 (302 S 13/02, NJW-RR 2003, 1191 f.).
  • LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 7 O 171/15

    Widerspruch gegen einen nach dem Policenmodell zunächst nur schwebend unwirksam

    Anders als in dem von der Klägerin in Bezug genommenen Fall des Landgerichts Hamburg (Urteil v. 05.06.2003, Az. 302 S 13/02) erschöpfen sich die Angaben zur Überschussermittlung aber keineswegs in einem pauschalen Verweis auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 7 U 94/15

    Ordnungsgemäße Belehrung über Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG

    Die Auffassung des Landgerichts Hamburg im Urteil vom 5.6.2003 (abgedruckt in: NJW-RR 2003, 1191) teilt der Senat nicht.
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