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   LG Hamburg, 05.12.2018 - 307 S 58/18   

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https://dejure.org/2018,54214
LG Hamburg, 05.12.2018 - 307 S 58/18 (https://dejure.org/2018,54214)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2018 - 307 S 58/18 (https://dejure.org/2018,54214)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 307 S 58/18 (https://dejure.org/2018,54214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 551 BGB, § 556 Abs 3 S 3 BGB
    Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs

  • mietrechtsiegen.de

    Kautionsrückzahlungsanspruch - Fälligkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird Anspruch auf Rückgabe einer Mietsicherheit fällig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entstehung und Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs (IMR 2019, 406)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2018 - 307 S 58/18
    Der Anspruch eines Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (BGH, Versäumnisurteil vom 20.07.2016 - VIII ZR 263/14 - Rdnr. 12 m.w.N., zitiert nach juris; so im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag auch BGH, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 263/15, Rdnr. 18, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 263/15

    Leasingvertrag: Leistungsort für die Rückgabe des Leasinggegenstands; Vorbehalt

    Auszug aus LG Hamburg, 05.12.2018 - 307 S 58/18
    Der Anspruch eines Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (BGH, Versäumnisurteil vom 20.07.2016 - VIII ZR 263/14 - Rdnr. 12 m.w.N., zitiert nach juris; so im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag auch BGH, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 263/15, Rdnr. 18, zitiert nach beck-online).
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