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   LG Hamburg, 06.02.2015 - 322 O 282/14   

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LG Hamburg, 06.02.2015 - 322 O 282/14 (https://dejure.org/2015,50009)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2015 - 322 O 282/14 (https://dejure.org/2015,50009)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 322 O 282/14 (https://dejure.org/2015,50009)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 322 O 282/14
    Von daher kommt es bei Darlehen nach der Rechtsprechung des BGH sowohl des II. wie des XI. Zivilsenats zumindest zu Altfällen (ursprüngliches Darlehen vor 2002; nach 2002 nur Prolongation und keine Novation) für den Fortbestand eines Widerrufsrechts darauf an, ob die Kapitalnutzungsmöglichkeit fortbesteht (z.B. Urteile vom 15. November 2004 - II ZR 375/02 - bzw. vom 28.05.2013 - XI ZR 6/12), was auch dann nicht der Fall ist, wenn wie hier das Darlehen zurückgezahlt ist.

    Da bei Prolongationen kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird, gibt es für Prolongationen kein Widerrufsrecht (BGH, Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12 - juris-Rn. 21), wohl aber - bei nichtabgelaufener Frist - für den Altvertrag.

  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02

    Begriff der Privatwohnung; Widerrufsrecht nach Umschuldung

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 322 O 282/14
    Von daher kommt es bei Darlehen nach der Rechtsprechung des BGH sowohl des II. wie des XI. Zivilsenats zumindest zu Altfällen (ursprüngliches Darlehen vor 2002; nach 2002 nur Prolongation und keine Novation) für den Fortbestand eines Widerrufsrechts darauf an, ob die Kapitalnutzungsmöglichkeit fortbesteht (z.B. Urteile vom 15. November 2004 - II ZR 375/02 - bzw. vom 28.05.2013 - XI ZR 6/12), was auch dann nicht der Fall ist, wenn wie hier das Darlehen zurückgezahlt ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 322 O 282/14
    Demgemäß gibt es bei Novationen zwar für den neuen Vertrag ein Widerrufsrecht, aber nicht mehr für den alten Vertrag (vgl. OLG Düsseldorf, BKR 2012, 240: weil jener in Wegfall gekommen sei), da aus ihm keine Kapitalnutzungsmöglichkeit mehr besteht.
  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08

    Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers nach dem Haustürwiderrufsgesetz ( HWiG )

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 322 O 282/14
    Von daher ist es entgegen BGH, Urt. v. 24.11.2009 - XI ZR 260/08 - ebenfalls unerheblich, dass § 2 Abs. 1 Satz 4 HWIG nicht mehr anwendbar ist, da es vorliegend nicht um eine analoge Anwendung jener Norm geht.
  • BGH, 31.05.2016 - XI ZR 511/15

    Streit um Widerruf bei Verbraucherdarlehensvertrag

    OLG Hamburg - Az. 13 U 27/15 vom 16.10.2015; LG Hamburg - Az. 322 O 282/14 vom 06.02.2015; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Mai 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Joeres, Dr. Grüneberg und Maihold sowie die Richterin Dr. Menges.
  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 13 U 27/15

    Darlehensvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei verbundenen

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 06.02.2015, Az. 322 O 282/14, abgeändert:.
  • LG Köln, 28.07.2016 - 22 O 88/16
    Bereits dieser Umstand spricht dafür, dass zwar für den neuen Vertrag ein Widerrufsrecht stehen kann, aber nicht mehr für den alten Vertrag (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2015 - 322 O 282/14 -, zitiert nach juris).
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