Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.06.2014 - 322 O 405/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 634a Abs 1 Nr 1 BGB, § 2 Abs 6 VOB/B, § 2 Abs 10 VOB/B, § 15 VOB/B
Verjährung: Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei einer Vereinbarung über einen Abrechnungsservice bzgl. Heiz- und Wasserabrechnung - mietrechtsiegen.de
Abrechnungsservice Heiz- und Wasserabrechnung - Verjährungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Heiz- und Wasserabrechnungsservice unterfällt Werkvertragsrecht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01
Nachbesserungsverweigerung
Auszug aus LG Hamburg, 06.06.2014 - 322 O 405/13
Auf einen solchen Vertrag ist vom Bundesgerichtshof Werksvertragsrecht angewandt worden (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2002, III ZR 12/01). - LG Düsseldorf, 05.02.2008 - 35 O 128/05
Rechtsgrundlage eines Auskunftsanspruchs nach einer Umwandlung des …
Auszug aus LG Hamburg, 06.06.2014 - 322 O 405/13
Anknüpfend an diese Entscheidung hat etwa auch das Landgericht Düsseldorf in einem Teilurteil vom 05.02.2008 (Aktenzeichen 35 O 128/05) einen Vertrag über die Verarbeitung, Speicherung und Auswertung von Daten als einen Werkvertrag eingeordnet.