Rechtsprechung
LG Hamburg, 07.01.2016 - 304 O 234/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 241 BGB
Schadensersatzanspruch wegen Beratungsfehler und aus Prospekthaftung im weiteren Sinne im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Containerlogistik-Fonds - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Anlageberater muss Kunden nicht von irrigen Vorstellungen abbringen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12
Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer …
Auszug aus LG Hamburg, 07.01.2016 - 304 O 234/14
Allerdings haben nach ständiger Rechtsprechung die Gründungsgesellschafter einer Gesellschaft die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (vgl. z.B. BGH , Urteil vom 14.5.2012, II ZR 69/12). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus LG Hamburg, 07.01.2016 - 304 O 234/14
Die geschuldete Aufklärung können die Gründungsgesellschafter entweder durch Übergabe eines Emissionsprospektes, die rechtzeitig vor der Beitrittsentscheidung erfolgen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, Tz. 21 - juris), oder durch entsprechende Erläuterungen in einem mündlichen Gespräch durch eigene Mitarbeiter oder externe Vermittler bewirken. - BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LG Hamburg, 07.01.2016 - 304 O 234/14
Diese Verpflichtung trifft alle Gründungsgesellschafter und insbesondere auch eine Treuhandgesellschaft, sofern diese selbst als Kommanditistin mit eigenen Anteilen an der Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2013, II ZR 9/12). - BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Auszug aus LG Hamburg, 07.01.2016 - 304 O 234/14
Diese fanden auf der Grundlage des Verkaufsprospektes statt und könnten von daher fehlerhaft gewesen sein, wenn der Prospekt Aufklärungsfehler enthalten hätte, die auch in die mündlichen Erläuterungen eingeflossen wären und sich dort fortgesetzt hätten (vgl. BGH, Urteil vom 3.12.2007, II ZR 21/06, Tz. 18 - juris).