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   LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16   

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https://dejure.org/2019,2493
LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16 (https://dejure.org/2019,2493)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.02.2019 - 327 O 127/16 (https://dejure.org/2019,2493)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 327 O 127/16 (https://dejure.org/2019,2493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 16b EGV 110/2008, Art 16c EGV 110/2008, Art 2 Abs 2 EUV 1151/2012, § 135 Abs 1 S 1 MarkenG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Umfangs des Schutzes geografischer Angaben für Spirituosen: Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung "Glen Buchenbach" für einen Whisky

  • kanzlei.biz

    Zu schottisch - Glen Buchenbach ist irreführend

  • online-und-recht.de

    Bezeichnung "Glen Buchenbach" für ein Whisky

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus für "Glen Buchenbach" - Nur Whiskys, die aus Schottland stammen, dürfen den Namenszusatz "Glen" tragen

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Schwäbischer Whisky darf kein "Glen" im Namen tragen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Herkunftsangabe für die Scotch Whisky Association

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.06.2018 - C-44/17

    Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt,

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16
    Der Gerichtshof hat hierüber mit Urteil vom 07.06.2018 (C-44/17, GRUR 2018, 843) wie folgt entschieden:.

    a) Art. 16 lit. a) der Verordnung Nr. 110/2008 setzt bzgl. einer "indirekte[n] gewerbliche Verwendung einer eingetragenen geografischen Angabe für Spirituosen" voraus, dass das streitige Zeichen die eingetragene geografische Angabe in identischer oder zumindest in klanglich und/oder visuell hochgradig ähnlicher Form verwendet (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 31).

    Gemäß der Entscheidung des EuGH im vorliegenden Verfahren ist bei der Beurteilung, ob eine "Anspielung" im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, zu prüfen, ob der Verbraucher durch den Namen des betreffenden Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 46).

    Dabei ist auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen europäischen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 47).

    Folglich ist nicht auszuschließen, dass eine Einstufung als "Anspielung" auch dann möglich ist, wenn keine solche Ähnlichkeit besteht (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 49).

    Neben den Kriterien, die den teilweisen Einschluss einer geschützten geografischen Angabe in der streitigen Bezeichnung sowie die klangliche und visuelle Ähnlichkeit dieser Bezeichnung mit der geschützten geografischen Angabe betreffen, ist auch das Kriterium der inhaltlichen Nähe zwischen Begriffen aus verschiedenen Sprachen (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 50) bzw. die inhaltliche Nähe der Angabe zu der Bezeichnung (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 52) zu berücksichtigen.

    Kein Kriterium ist demgegenüber, ob eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorgerufen wird (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 53).

    Wenn das Wecken jeder irgendwie gearteten Assoziation ausreichend wäre, würde Art. 16 lit. b) der Verordnung Nr. 110/2008 in den Anwendungsbereich der nachfolgenden lit. c) und d) eingreifen, die Fälle betreffen, in denen die Bezugnahme auf eine geschützte geografische Angabe noch schwächer ausgeprägt ist als eine "Anspielung" auf sie (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 54).

    Nach diesem Maßstab liegt hier keine "Anspielung" vor (in diesem Sinne auch Dütz, GWR 2018, 260).

    Gemäß der Entscheidung des EuGH erweitert Art. 16 lit. c) der Verordnung Nr. 110/2008 den geschützten Bereich um "alle sonstigen ... Angaben" - d. h. um Informationen für die Verbraucher - in der Bezeichnung oder auf der Aufmachung oder Etikettierung des betreffenden Erzeugnisses, die zwar nicht auf die geschützte geografische Angabe anspielen, aber angesichts der Verbindungen zwischen dem Erzeugnis und der Angabe als falsch oder irreführend eingestuft werden (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 65).

    Der Ausdruck "alle sonstigen ... Angaben" erstreckt sich auf Informationen jeder Art in der Bezeichnung oder auf der Aufmachung oder Etikettierung des betreffenden Erzeugnisses, insbesondere in Form eines Textes, eines Bildes oder eines Behältnisses, die geeignet sind, Auskunft über die Herkunft, den Ursprung, die Beschaffenheit oder die wesentlichen Merkmale des Erzeugnisses zu geben (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 66).

    Könnte eine falsche oder irreführende Angabe aufgrund zusätzlicher, insbesondere den wahren Ursprung des betreffenden Erzeugnisses betreffender Informationen in ihrem Umfeld gleichwohl zulässig sein, verlöre diese Bestimmung aber ihre praktische Wirksamkeit (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 67).

    Bei der Feststellung, ob eine nach dieser Bestimmung unzulässige "falsche oder irreführende Angabe" vorliegt, ist das Umfeld, in dem der streitige Bestandteil verwendet wird, daher nicht zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 71).

  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Verwendung des Begriffs "Glen" hier nicht auf Zufall beruht (vgl. dazu EuGH GRUR 2016, 388 Rn. 39 und 48 - Viiniverla [Verlados]; EuGH GRUR Int 1999, 443 Rn. 28 - Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-75/15

    Viiniverla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz geografischer Angaben für

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Verwendung des Begriffs "Glen" hier nicht auf Zufall beruht (vgl. dazu EuGH GRUR 2016, 388 Rn. 39 und 48 - Viiniverla [Verlados]; EuGH GRUR Int 1999, 443 Rn. 28 - Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola).
  • LG Hamburg, 19.01.2017 - 327 O 127/16

    Bezeichnung Glen Buchenbach für Whisky aus Deutschland ist eine unzulässige

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16
    Die Kammer hat mit Beschluss vom 19.01.2017 (GRUR-RR 2017, 312) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung des Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegt:.
  • BGH, 19.07.2018 - I ZR 268/14

    Ausnutzen des Ansehens der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagne" bei der

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2019 - 327 O 127/16
    Diese rechtfertigt es, die für Spirituosen im nationalen Recht bestehende Regelungslücke durch die analoge Anwendung des § 135 MarkenG auf die in Art. 16 der Verordnung Nr. 110/2008 geregelten Verletzungstatbestände zu schließen (vgl. BGH GRUR 2019, 185 Rn. 20 ff. - Champagner Sorbet II).
  • OLG Hamburg, 20.01.2022 - 5 U 43/19

    Glen Buchenbach - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch einer

    Auf die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.02.2019, Az. 327 O 127/16, wird dieses wie folgt abgeändert und im Tenor neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.02.2019, Az. 327 O 127/16, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 262/16

    The Glen Els - Zulässigkeit der Bezeichnung "Glen Els" oder "The Glen Els" für

    Es ist daher unschädlich, dass "Glen" kein Synonym für "Scotch Whisky" ist (LG Hamburg, Urteil vom 07. Februar 2019 - 327 O 127/16, MD 2019, 785, juris Rn. 48).

    Streitentscheidend ist nämlich allein, ob die Gefahr besteht, das der Verbraucher bei einem Whisky, der "Glen" im Namen führt, an Scotch Whisky denkt und nicht, ob er bei Scotch Whisky an "Glen" denkt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 07. Februar 2019 - 327 O 127/16, MD 2019, 785, juris Rn. 51 - Glen Buchenbach).

    Die Rechtsfragen zur Auslegung von Art. 16 Spirituosen-VO sind durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf den Vorlagebeschluss der Zivilkammer 27 (LG Hamburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 327 O 127/16, GRUR-RR 2017, 312) geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, GRUR 2018, 843 - Scotch Whisky Association/Michael Klotz [Glen Buchenbach] nachfolgend LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2019 - 327 O 127/16, BeckRS 2019, 5866 = MD 2019, 785, Berufung anhängig beim 5. ZS.

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