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LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 48/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 48/08
- LG Hamburg, 11.03.2008 - 324 O 48/08
- OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß
Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 48/08
Eine unmittelbare Betroffenheit wird bei Berichterstattung über Missstände, die sich im eigenen Organisationsbereich eines Unternehmens herausgestellt haben, angenommen, sowie dann, wenn es um Tätigkeiten geht, mit denen die Verkehrsauffassung auch die betreffende Organisation identifiziert oder wenn diese durch die Kritik aktuell beeinträchtigt wird (…vgl. Soehring, Presserecht, 3. Aufl. Rn 13.24; BGH GRUR 81, 80 ff. (Juris abs. 57); Prinz/ Peters Medienrecht, 1999, 3. Kapitel Rn 144;… Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., 12. Kapitel Rn 46). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2008 - 324 O 48/08
Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, wobei die Anforderungen umso höher sind, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird; dass keine Vorverurteilung stattfindet; dass die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden; dass eine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt wurde und dass es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handelt, dessen Mitteilung durch ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist ( BGH NJW 2000, 1036 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] (1036/1037 mwN) - Korruptionsverdacht).