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   LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16   

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LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16 (https://dejure.org/2018,18801)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2018 - 321 O 27/16 (https://dejure.org/2018,18801)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 321 O 27/16 (https://dejure.org/2018,18801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hamburger Sparkasse AG muss Schadensersatz leisten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Sie entsprach aufgrund der Formulierung " die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung " nicht den Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB aF sowie den diesen ergänzenden Vorschriften des BGB (BGH, Urteil vom 28.6.2011 - XI ZR 349/10, Rn. 34 f ), da sie keinen unmissverständlichen Hinweis auf den Fristbeginn enthält.

    Auch dann, wenn die Hinweise mangels Vorliegen der Voraussetzungen vollständig hätten weggelassen werden können, führt eine inhaltliche Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung dazu, dass der Verwender sich nicht mehr auf die hiermit verbundene Schutzwirkung berufen kann (vgl. BGH Urt. v. 28.6. 2011 - XI ZR 349/10 (Rd. 39)).

    Entgegen der Rechtsansicht des Berufungsgerichts ist es für den Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion ohne Belang, ob die Abweichung vom Muster eine Passage betrifft, die auch ganz hätte entfallen können (Senatsurteile vom 28. Juni 2011 - BGH Aktenzeichen XI ZR 349/10; XI ZR 349/10, WM 2011, WM Jahr 2011 Seite 1799 Rn. WM Jahr 2011 Seite 1799 Randnummer 39 und vom 11. Oktober 2016 aaO Rn. 27).".

  • OLG Hamburg, 03.07.2015 - 13 U 26/15

    Verbraucherkreditvertrag: Sprachliche oder redaktionelle Änderungen der

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Die Beklagte erklärte hierauf mit Schreiben vom 16.11.2015 unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 03.07.2015 - 13 U 26/15 -, dass die Widerrufsbelehrung wirksam sei.

    Sie vertritt die Auffassung, die von ihr verwandte Widerrufsbelehrung sei im Ergebnis nicht zu beanstanden und verweist insoweit auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 03.07.2015 (Az.: 13 U 26/15).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es daher für die Frage, ob die aufgrund des Verstoßes gegen das Deutlichkeitsgebot (s.o. für den Fristbeginn) bereits nicht den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechende Widerrufsbelehrung allein aufgrund der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 1, 111 BGB-InfoV die Widerrufsfrist in Gang setzen konnte, nicht darauf an, ob etwaige Änderungen geeignet waren, den Vertragspartner des Verwenders " zu irritieren oder zu verwirren " und " dass die Gefahr bestünde, dass er aus diesem Grunde über seine Rechte im Unklaren bliebe " (so unter Hinweis auf HansOLG 13 U 26/15).

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1, 3 BGB Info-V kann sich aber nur der Unternehmer berufen, der ein Formular verwendet, dass dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH NJW 2009, 3020; 2014, 2022), es " Eins-zu-eins" übernimmt.

    Dabei ist es unerheblich, ob die Abweichung von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzformationen zu Gunsten des Belehrungsempfängers besteht (BGH NJW 2014, 2022).

    Maßgeblich ist allein, ob der Verwender den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat, wobei es nicht auf den konkreten Umfang der inhaltlichen Bearbeitung ankommt, da sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung gelten und deren Überschreitung Sie bereits entfallen soll (BGH, Urteil vom 18.03.2014 - II ZR 109/13 - NJW 2014, 2022 Rd. 18).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Mit dem Klagantrag zu Ziffer 3, erstmals gestellt mit Schriftsatz vom 30.09.2016, verlangen die Kläger von der Beklagten Zahlung in Höhe von EUR 138.523,51 Zug-um-Zug gegen Zahlung ihrerseits an die Beklagte in Höhe von EUR 327.758,21. In dieser Antragstellung ist zunächst eine Aufrechnungerklärung der Kläger zu sehen (vgl. BGH NJW 2017, 2102), was im Grunde dazu führen würde, dass die auf Zahlung gerichtete Klage unbegründet wäre.

    Dieser Antrag ist aber weiter dahin auszulegen festzustellen, dass die Klägerseite aus dem durch den wirksamen Widerruf entstandenen Rückgewährschuldverhältnis nicht mehr als den Saldo beider Zahlungsbeträge zugunsten der Beklagten (vgl. BGH WM 2017, 1008), vorliegend mithin EUR 189.234,70 schuldet.

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Gleichzeitig verwiesen sie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08.

    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche etwaigen - weiteren Umstände dies sind (BGH, NJW 2010, 989 = WM 2010, 721 Rdnrn. 13, 15 NJW 2010, 3566 = WM 2010, 2126 Rdnr. 21 NJW 2011, 1061 = WM 2011, 86 Rdnr. 12 und NJW-RR 2011, 785 = WM 2011, 474 Rdnr. 14).

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung komme nur ausnahmsweise - unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers - etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (BGH, Urteil vom 16.03.2016 - VIII ZR 146/15).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZR 523/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Klageantrag auf Zustimmung zur

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    So hat der Bundesgerichtshof nunmehr auch entschieden (BGH, Urteil vom 19.09.2017 - XI ZR 523/15):.
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16

    Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Dies entspricht auch der jetzt geltenden Regelung des § 357 a Abs. 3 S. 2 BGB, mit welchem der Gesetzgeber das bis zum 12.06.2014 bestehende Recht nicht abändern, sondern fortschreiben wollte (vgl. BGH Beschluss vom 12.09.2017 - XI ZR 365/16).
  • OLG Hamburg, 24.02.2016 - 13 U 101/15
    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Soweit die Beklagte unter Berufung auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24.02.2016 (13 U 101/15) darauf hinweist, der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kläger läge ein gesetzeszweckfremdes Motiv zu Grunde, nämlich die Ausnutzung des derzeitigen niedrigen Zinsniveaus, vermag diese Argumentation nicht zu überzeugen.
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2018 - 321 O 27/16
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st Rspr BGH, NJW 2014, 2646).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

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