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   LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06   

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https://dejure.org/2006,43489
LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06 (https://dejure.org/2006,43489)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2006 - 324 O 61/06 (https://dejure.org/2006,43489)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 324 O 61/06 (https://dejure.org/2006,43489)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06
    Der Unterlassungsanspruch des Klägers ist bereits deswegen begründet, weil die angegriffene Äußerung seine Geheimsphäre verletzt; denn bei Schlafstörungen, wie sie der Beklagte behauptet, handelt es sich um einen krankhaften Zustand, und der Einzelne hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die öffentliche Erörterung seines Gesundheitszustandes unterbleibt, sofern nicht überwiegende öffentliche Interessen ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an einer entsprechenden Erörterung begründen (vgl. BVerfG, Urt v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1022 f. [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06
    Die Voraussetzungen, unter denen ein öffentlicher Widerruf verlangt werden kann (BGH, Urt.v. 15.11.1994, BGHZ 128, 1 ff., NJW 1995, S. 861 ff., 862 f.; Urt.v. 25.11.1986, NJW 1987, S. 1400 ff., 1401 [BGH 25.11.1986 - VI ZR 57/86] ), liegen vor:.
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06
    Das gleiche gilt - wobei dieser Vortrag wohl ohnehin keine Berücksichtigung finden dürfte (vgl. etwa BVerfG, Beschl.v. 19.12.1991, NJW 1992, S. 815 f., 816 [BVerfG 19.12.1991 - 1 BvR 382/85] ) - hinsichtlich der von dem Beklagten vorgelegten privaten E-Mail des Klägers vom 11. Dezember 2002 (Anlage B 22).
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2006 - 324 O 61/06
    Die Voraussetzungen, unter denen ein öffentlicher Widerruf verlangt werden kann (BGH, Urt.v. 15.11.1994, BGHZ 128, 1 ff., NJW 1995, S. 861 ff., 862 f.; Urt.v. 25.11.1986, NJW 1987, S. 1400 ff., 1401 [BGH 25.11.1986 - VI ZR 57/86] ), liegen vor:.
  • OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 106/06
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 7.7.2006 - Geschäftsnummer 324 O 61/06 - abgeändert.
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