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LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 242/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 242/09
- OLG Hamburg, 13.04.2010 - 7 U 7/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 242/09
Eine Verdachtsberichterstattung ist zulässig, wenn an der Verbreitung des Verdachts ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht, der Sachverhalt sorgfältig recherchiert worden ist, hinreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass der geäußerte Verdacht zutrifft und der Sachverhalt ausgewogen dargestellt wird, ohne dass es zu einer Vorverurteilung des Betroffenen kommt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7.12.1999, Az. VI ZR 51/99 , Juris-Absatz Nr. 20). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 242/09
Die Wiederholungsgefahr wird durch eine rechtswidrige Erstbegehung indiziert ( BGH, NJW 1994, 1281, 1283 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ). - BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 242/09
Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann aber nur dort entfallen oder im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, das bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (vgl. BVerfG NJW 2006, 3406, 3408 [BVerfG 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04] ).
- OLG Hamburg, 13.04.2010 - 7 U 7/10
Prominenter Sänger muss keine Gerüchte über eine Erkrankung dulden
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. August 2009, Az. 324 O 242/09, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 7.8.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 324 O 242/09, die vom Antragsteller erwirkte einstweilige Verfügung vom 26.5.2009 aufzuheben.