Rechtsprechung
LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
- OLG Hamburg, 05.08.2008 - 7 U 29/08
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
Als Störer kann derjenige in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat zur Verletzung eines geschützten Rechtsgutes beiträgt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102 - Internet-Versteigerung I).Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, nimmt die Rechtsprechung an, dass die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfpflichten voraussetzt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102; s. aber auch BGH, NJW 2007, 2558, wonach der Verletzer nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet bleibt, auch wenn er keine Prüfpflichten verletzt hat).
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2004, 3102; BGH, GRUR 1997, 313).
Die Beklagte muss außerdem, wenn sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, dafür Sorge tragen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verletzungen kommt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102).
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, nimmt die Rechtsprechung an, dass die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfpflichten voraussetzt (vgl. BGH, NJW 2004, 3102; s. aber auch BGH, NJW 2007, 2558, wonach der Verletzer nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet bleibt, auch wenn er keine Prüfpflichten verletzt hat).Unterlassungsansprüche bleiben von dieser Vorschrift unberührt (vgl. BGH, NJW 2007, 2558).
- BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88
"Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen …
Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
Zu Recht macht zwar die Beklagte geltend, dass die Mitwirkung nur dann zu einer Haftung führt, wenn der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, GRUR 1990, 373).
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
Die Wiederholungsgefahr ist durch die rechtswidrige Erstbegehung indiziert (vgl. BGH, NJW 1994, 1281). - BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
So wie auch Verleger oder Herausgeber nicht bloße Störer, sondern Täter sind, ist dies bei der Beklagten ebenfalls der Fall (s. auch BGH, GRUR 2007, 890, wonach ebay als Täter und nicht als Teilnehmer oder Störer haftet). - BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94
Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 862/07
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2004, 3102; BGH, GRUR 1997, 313).