Rechtsprechung
LG Hamburg, 08.02.2008 - 631 Qs 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG
Terminsgebühr; Abgeltungsbereich - openjur.de
Kostenfestsetzung in Strafsachen: Höhe der Terminsgebühr des Strafverteidigers für die Berufungshauptverhandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbilligkeit der Geltendmachung von die Grenze der angemessenen Gebühren überschreitenden Gebühren durch einen Verteidiger
- Burhoff online
Terminsgebühr; Abgeltungsbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 4126
Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des Vorbereitungsaufwands, Unbilligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 13.12.2007 - 3403 Js 252/06
- LG Hamburg, 08.02.2008 - 631 Qs 2/08
Wird zitiert von ... (2)
- AG Lüdenscheid, 18.04.2013 - 70 Ls 24/11
Terminsgebühr, Bemessungskriterien
LG Hamburg JurBüro 2008, 312 = AGS 2008, 343;.Unter Bezugnahme auf den Beschluss des LG Hamburg JurBüro 2008, 312 = AGS 2008, 343 (s.o.) eine Berufungshauptverhandlung mit einer Dauer von 35 Minuten sei - in Anbetracht anderweitiger zu berücksichtigender Umstände - nicht unterdurchschnittlich, da auch die vorbereitende Tätigkeit zu berücksichtigen sei, wird im vorliegenden Verfahren ebenfalls die Mittelgebühr für angemessen erachtet.
- OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10
Zur Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr nach Nrn. 4106 ff. VV- RVG …
Die vom Bezirksrevisor angeführten Entscheidungen des LG Hamburg (AGS 2008, 343) und des OLG Koblenz (1 Ws 153/07) sind schon allein deshalb nicht einschlägig, weil sie sich auf die Gesetzeslage unter Geltung der BRAGO beziehen, wie es der Bezirksrevisor zutreffend bereits in seiner Stellungnahme vom 26.11.2010 festgestellt hat.