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   LG Hamburg, 08.07.2016 - 310 O 89/15   

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https://dejure.org/2016,22991
LG Hamburg, 08.07.2016 - 310 O 89/15 (https://dejure.org/2016,22991)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2016 - 310 O 89/15 (https://dejure.org/2016,22991)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 310 O 89/15 (https://dejure.org/2016,22991)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 UrhG, § 23 UrhG, § 69c Nr 2 S 2 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
    Bearbeiterurheberrechte an einem Software-Betriebssystem: Anforderungen an die Darlegungslast

  • Telemedicus

    Darlegungslast für Miturheberschaft an Gesamt-Sourcecode

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Nachweis der Urheberrechte bei Open Source Software

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Open Source: Anforderungen an Darlegung bei Rechtsverletzung

  • heise.de (Pressebericht, 09.08.2016)

    GPL-Klage gegen VMware abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Berechtigung, Urheberrechtsverletzung am Linux Kernel geltend zu machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberschaft an Open-Source-Software

  • propat.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Urheberrecht eines Programmierers an Open-Source-Software

  • karief.com (Kurzinformation)

    Was muss der (Mit-)Urheber einer Software beweisen, um die Rechtsverletzung eines Dritten verfolgen zu können?

  • id3p.de (Kurzinformation)

    Hellwig ./. VMware: Urheberrechte nicht belegt

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.03.2015)

    VMware wegen GPL-Verletzung verklagt

Besprechungen u.ä. (4)

  • ifross.org (Entscheidungsbesprechung)

    Hellwig ./. VMware: Urheberrechte nicht belegt

  • junit.de (Entscheidungsanmerkung)

    Sind Bearbeiter von Software zukünftig urheberrechtlich schutzlos?

  • propat.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Urheberrecht eines Programmierers an Open-Source-Software

  • junit.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kein urheberrechtlicher Schutz mehr für Bearbeiter von Software?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 120/00

    Urheberrechtsschutz für Hardwarekonfiguration einer Faxkarte

    Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2016 - 310 O 89/15
    "Schutzfähig können dabei auch Teile von Computerprogrammen sein, wenn diese ihrerseits die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen [...], was dann der Fall sein kann, wenn sie jedenfalls für den Programmablauf von nicht nur untergeordneter Bedeutung sind und eine eigene Befehlsstruktur haben, die innerhalb eines vorhandenen Gestaltungsspielraumes Ausdruck individuellen Schaffens ist." (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11. Januar 2001 - 3 U 120/00 -, Rn. 37, juris).
  • EuGH, 02.05.2012 - C-406/10

    Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind nicht

    Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2016 - 310 O 89/15
    Der EuGH hat zur Auslegung der Computerprogramm-Richtlinie 91/250 entschieden (EuGH, Urteil vom 02. Mai 2012 - C-406/10 - = GRUR 2012, 814 - SAS - zit. nach juris-Rz. 46), dass ihr Art. 1 Abs. 2 dahin auszulegen ist, dass weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, eine Ausdrucksform dieses Programms sind und daher nicht unter den Schutz des Urheberrechts an Computerprogrammen im Sinne dieser Richtlinie fallen.
  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Da ihm ein vertraglicher Anspruch zusteht, kommt es auf die Frage der Miturheberschaft bei Open-Source-Projekten (vgl. insoweit LG Hamburg, Urteil vom 08.07.2016, Az. 310 O 89/15), auf die Frage der Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts und auf die Frage der Einbeziehung der Lizenzbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. LG München I., MMR 2004, 693) vorliegend nicht an.
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