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   LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06   

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LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06 (https://dejure.org/2006,75192)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.09.2006 - 324 O 45/06 (https://dejure.org/2006,75192)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. September 2006 - 324 O 45/06 (https://dejure.org/2006,75192)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06
    Der Kläger selbst ist nicht eine so bedeutende Persönlichkeit, dass an der Kenntnis seiner privaten Angelegenheiten ein derart gesteigertes öffentliches Interesse bestünde, wie dies etwa bei Personen der Fall sein kann, die es aufgrund politischer Betätigung unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle hinzunehmen haben können, dass öffentlich gefragt wird, ob sie in ihrer Lebensführung den von ihnen öffentlich vertretenen Maßstäben genügen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021, 1024 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffene Person selbst Einzelheiten aus diesen Bereichen öffentlich gemacht hat ( BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Bei einer solchen Änderung von wesentlichen Umständen in einem Bereich, der bisher mit Zustimmung der prominenten Person Anlass zu öffentlicher Berichterstattung gewesen ist, muss ihr als wesentlicher Bestandteil ihres Persönlichkeitsrechts und des Persönlichkeitsrechts ihres Partners die Möglichkeit zustehen, die Entscheidung über die Veröffentlichung privater Angelegenheiten für die Zukunft neu zu treffen, wenn diese Entscheidung hinreichend situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht wird (vgl. dazu BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).

    Das ändert aber nichts daran, dass im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden darf, ob es um eine Berichterstattung geht, in der Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert werden, oder um eine solche, in der im Rahmen bloßer Unterhaltung lediglich private Angelegenheiten, die letztlich nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021, 1024 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ; NJW 2000, 2190, 2190 [BVerfG 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97] ; NJW 2000, 2194, 2194).

    Als solche sind nur Personen anzusehen, die durch besondere Taten, Leistungen oder die Bekleidung von Ämtern derart in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten sind, dass der Allgemeinheit ein legitimes Informationsinteresse an ihrer Person und allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, zuzubilligen ist (BVerfG, Urt.v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1025 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] m.w.N.; BGH, Urt.v. 12.12.1995, NJW 1996, S. 985 ff., 985 f.).

  • BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97

    Vorrang des Persönlichkeitsrechts gegenüber dem aus dem Unterhaltungsbedürfnis

    Auszug aus LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06
    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Berichterstattung ist aber, dass ihr ein berechtigtes Informationsinteresse zugrunde liegt, das das Interesse des Betroffenen an der Wahrung seiner Privatsphäre überwiegt ( BVerfG, NJW 2000, 2190, 2190 [BVerfG 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97] ).

    Das ändert aber nichts daran, dass im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden darf, ob es um eine Berichterstattung geht, in der Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert werden, oder um eine solche, in der im Rahmen bloßer Unterhaltung lediglich private Angelegenheiten, die letztlich nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021, 1024 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ; NJW 2000, 2190, 2190 [BVerfG 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97] ; NJW 2000, 2194, 2194).

  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91

    Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06
    Die Ersatzpflicht gemäß § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 249 Abs. 1 BGB betrifft auch Aufwendungen, die erforderlich waren, um einen konkret drohenden Schaden zu verhindern (Heinrichs in Palandt, BGB, 65. Aufl. 2006, Vorbem. zu § 249, Rn. 83; BGH NJW 1993, 3331, 3332 [BGH 30.09.1993 - I ZR 258/91] ).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06
    Als solche sind nur Personen anzusehen, die durch besondere Taten, Leistungen oder die Bekleidung von Ämtern derart in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten sind, dass der Allgemeinheit ein legitimes Informationsinteresse an ihrer Person und allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, zuzubilligen ist (BVerfG, Urt.v. 15.12.1999, NJW 2000, S. 1021 ff., 1025 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] m.w.N.; BGH, Urt.v. 12.12.1995, NJW 1996, S. 985 ff., 985 f.).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06
    Die Privatsphäre betrifft den Bereich des häuslichen, familiären Kreises sowie des sonstigen, üblicherweise dem öffentlichen Einblick entzogenen Privatlebens (Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., 2005, Kapitel 42, Rn. 8; Ricker in NJW 1990, 2097, 2098; BVerfG, NJW 1973, 1226, 1227 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; NJW 1996, 1128, 1129).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.09.2006 - 324 O 45/06
    Die Privatsphäre betrifft den Bereich des häuslichen, familiären Kreises sowie des sonstigen, üblicherweise dem öffentlichen Einblick entzogenen Privatlebens (Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., 2005, Kapitel 42, Rn. 8; Ricker in NJW 1990, 2097, 2098; BVerfG, NJW 1973, 1226, 1227 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; NJW 1996, 1128, 1129).
  • LG Hamburg, 01.12.2006 - 324 O 589/06
    Bereits mit Urteil vom 08.09.2005 (Az.: 324 O 45/06) hat die Kammer festgestellt, dass ... jedenfalls inzwischen nicht mehr zu diesem Kreis zählt.
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