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   LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16 - 3490 Js 76/12   

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https://dejure.org/2017,42153
LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16 - 3490 Js 76/12 (https://dejure.org/2017,42153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2017 - 619 KLs 7/16 - 3490 Js 76/12 (https://dejure.org/2017,42153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2017 - 619 KLs 7/16 - 3490 Js 76/12 (https://dejure.org/2017,42153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 08.11.2017)

    Arzt in Sterbehilfe-Prozess freigesprochen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 67 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Sterbehilfearzt: Keine versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Jedenfalls im hier zu entscheidenden Fall traf den Angeklagten nach Überzeugung der Kammer - auch nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit der Frauen - keine Rechtspflicht zur Abwendung ihres Todes, weil dem der erklärte Wille der freiverantwortlich handelnden, einsichtsfähigen Frauen entgegenstand (vgl. auch etwa OLG München v. 31.7.1987 - 1 Ws 23/87, NJW 1987, 2940 - "Hackethal"; LG Deggendorf v. 13. September 2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11, BeckRS 2015, 20138; siehe auch MüKo.StGB- Schneider , 3. Aufl. 2017, § 216 Rn. 66 m.w.N.; Fischer , StGB, 64. Auflage 2017, vor §§ 211-216 Rn. 42).

    Jedenfalls ist in Fällen des freiverantwortlichen Suizides, in denen - wie hier - dem anwesenden Dritten der freiverantwortliche Suizidwille bekannt ist und es keine Anhaltspunkte für eine Willensänderung des Suizidenten gibt, eine Hilfeleistung nicht erforderlich und auch nicht zumutbar i.S.d. § 323c StGB (OLG München, Beschluss vom 31.7.1987, a.a.O.; Gavela , a.a.O., S. 45 f.; Wessels/Hettinger , a.a.O. § 1 Rn. 61).

  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zu treffen (BGH v. 5.8.2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176, 177; BGH v. 21.12.2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320).

    Im Urteil vom 5. August 2015 (1 StR 328/15, NJW 2016, 176) differenzierte der Senat ausführlich zwischen den sog. Selbstgefährdungs- und den sog. Selbsttötungsfällen.

  • BGH, 21.12.2011 - 2 StR 295/11

    Verurteilung wegen Nichtverhinderung des Todes einer Studentin rechtskräftig

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zu treffen (BGH v. 5.8.2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176, 177; BGH v. 21.12.2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320).

    Im Urteil vom 21. Dezember 2011 (2 StR 295/11, NStZ 2012, 319) entschied der 2. Senat des Bundesgerichtshofes, dass die Strafbarkeit eines Garanten wegen der Nichtverhinderung des Todes von der - im zu entscheidenden Fall nicht gegebenen - ernst gemeinten und freiverantwortlichen Entscheidung des "Opfers", sich zu töten, abhänge.

  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Das Entfallen der Rettungspflicht kann schließlich nicht davon abhängen, ob bereits eine schwere, unheilbare Krankheit besteht (vgl. BVerwG v. 2.3.2017, NJW 2017, 2215 ff.).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Diese haben jedoch fraglos als gesetzgeberische Entscheidung mittelbar eine Wirkung auch für das Strafrecht (vgl. auch BGH v. 25.6.2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963, 2965).
  • StA München I, 30.07.2010 - 125 Js 11736/09

    Unterlassen von Rettungsmaßnahmen zur Verhinderung einer freiverantwortlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Einem Garanten kann insoweit kein - schon gar nicht ein strafrechtlicher - Vorwurf daraus gemacht werden, dass er den eigenverantwortlich gebildeten Willen des Suizidenten respektiert und beim Verlust der Handlungsherrschaft keine Rettungsmaßnahmen einleitet (vgl. auch StA München I, Verfügung vom 30. Juli 2010 - 125 Js 11736/09, NStZ 2011, 345, 346).
  • OLG Hamburg, 30.03.1995 - II-63/95

    Voraussetzungen der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel "im

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Die Abgabe ist indes nur dann strafbar, wenn sie gewerbsmäßig oder berufsmäßig erfolgt (Körner/Patzak/Volkmer- Volkmer , BtMG, § 95 AMG Rn. 206; OLG Hamburg v. 30.03.1995 - II-63/95 - 1 Ss 5/95, NStZ 1995, 598, 599).
  • LG Deggendorf, 13.09.2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11

    Selbstmord, unterlassene Nothilfe, Strafbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Jedenfalls im hier zu entscheidenden Fall traf den Angeklagten nach Überzeugung der Kammer - auch nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit der Frauen - keine Rechtspflicht zur Abwendung ihres Todes, weil dem der erklärte Wille der freiverantwortlich handelnden, einsichtsfähigen Frauen entgegenstand (vgl. auch etwa OLG München v. 31.7.1987 - 1 Ws 23/87, NJW 1987, 2940 - "Hackethal"; LG Deggendorf v. 13. September 2013 - 1 Ks 4 Js 7438/11, BeckRS 2015, 20138; siehe auch MüKo.StGB- Schneider , 3. Aufl. 2017, § 216 Rn. 66 m.w.N.; Fischer , StGB, 64. Auflage 2017, vor §§ 211-216 Rn. 42).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Der 1. Strafsenat machte in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 (1 StR 494/13, NStZ 2014, 709) deutlich, dass seinem Urteil vom 18. Juli 1978 (1 StR 209/78) nicht der Grundsatz entnommen werden könne, die aus der Behandlung eines opiatabhängigen Patienten resultierende Garantenpflicht des behandelnden Substitutionsarztes begründe stets eine "besondere Sorgfaltspflicht" des Arztes, Schaden von seinem Patienten abzuwenden, und führe - unabhängig von der Freiverantwortlichkeit des Patienten - stets zu einer täterschaftsbegründenden Herrschaft des Arztes.
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 209/78

    Zurechenbarkeit der selbstgesetzen tödlichen Injektionen zweier Patienten dem

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
    Der 1. Strafsenat machte in seinem Urteil vom 28. Januar 2014 (1 StR 494/13, NStZ 2014, 709) deutlich, dass seinem Urteil vom 18. Juli 1978 (1 StR 209/78) nicht der Grundsatz entnommen werden könne, die aus der Behandlung eines opiatabhängigen Patienten resultierende Garantenpflicht des behandelnden Substitutionsarztes begründe stets eine "besondere Sorgfaltspflicht" des Arztes, Schaden von seinem Patienten abzuwenden, und führe - unabhängig von der Freiverantwortlichkeit des Patienten - stets zu einer täterschaftsbegründenden Herrschaft des Arztes.
  • BGH, 26.10.1982 - 1 StR 413/82

    Unterlassene Hilfeleistung - Arzt - Erkrankung - Lebensgefährlichkeit - Pflicht -

  • BGH, 10.08.1984 - 1 StR 9/84

    Totschlag - Unterlassen - Kausalität - Verlängerung des Lebens - Verlängerung um

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

  • BGH, 14.08.1963 - 2 StR 181/63

    einseitig fehlgeschlagener Doppelselbstmord - § 216 StGB, straflose 'Beihilfe'

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98

    Garantenstellung des angestellten Arztes

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob ärztliche Berufsordnungen, die nicht im Rang eines formellen Gesetzes stehen, zur Begründung von strafbewehrten Erfolgsabwendungspflichten geeignet sind (ablehnend etwa Hillenkamp, MedR 2018, 379, 382; ZMGR 2018, 289, 294; Hoven, NStZ 2018, 281, 284) oder die Statuierung einer Garantenstellung eine Ordnung eines Lebensbereichs darstellt, die auf eine Entscheidung des Gesetzgebers zurückzuführen sein muss (vgl. BVerfGE 33, 125, 158).
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