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   LG Hamburg, 08.12.2017 - 322 O 464/16   

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https://dejure.org/2017,74006
LG Hamburg, 08.12.2017 - 322 O 464/16 (https://dejure.org/2017,74006)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2017 - 322 O 464/16 (https://dejure.org/2017,74006)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 322 O 464/16 (https://dejure.org/2017,74006)
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  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 322 O 464/16
    Die Interessen des Anlegers werden dadurch gewahrt, dass die im Prospekt verwendeten Prognosen durch Tatsachen gestützt und ex-ante betrachtet nur vertretbar sein müssen (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08, Juris, Rz. 19).

    Auch eine optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung darf zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, Juris, Rz. 22).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 322 O 464/16
    Ein Prospektfehler kann nicht dadurch dargelegt werden, dass der Anleger vorträgt, dass sich die im Prospekt enthaltene Prognose nicht erfüllt hat (BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10, Juris, Rz. 17).
  • OLG Hamburg, 27.01.2017 - 3 U 140/15

    Schiffspool - Prospekthaftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 322 O 464/16
    In einem Teil-Urteil des Hans- OLG Hamburg vom 27.01.2017 (3 U 140/15) wird zu diesem Komplex ausgeführt:.
  • OLG Hamburg, 08.03.2016 - 4 U 25/15

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Anforderungen an die Aufklärung über

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 322 O 464/16
    Auf den sog. Schweinezyklus war in dem Prospekt nicht ausdrücklich hinzuweisen (vgl. HansOLG, Urteil vom 08.03.2016 - 4 U 25/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 14 U 122/15
    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 322 O 464/16
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg (Beschl. v. 05.04.2016 - 14 U 122/15) ist jedenfalls ausreichend, wenn dem Anleger die Risiken, die sich aus der gesetzlichen Regelung von § 490 Abs. 1 BGB ergeben, vor Augen geführt werden.
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