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   LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17   

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https://dejure.org/2017,50581
LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17 (https://dejure.org/2017,50581)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2017 - 324 O 72/17 (https://dejure.org/2017,50581)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 324 O 72/17 (https://dejure.org/2017,50581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsschutz für Kinder eines Prominenten: Ausschluss von Unterlassungsansprüchen wegen Bildrechtsverletzung bei eigener Zurschaustellung privater Aufnahmen durch die Kindesmutter im Internet

  • JurPC

    Zurschaustellung privater Aufnahmen im Internet

  • kanzlei.biz

    Verstärkter Persönlichkeitsschutz von Kinder vor erheblichem Medieninteresse

  • rabüro.de

    Veröffentlichung privater Aufnahmen im Internet steht Unterlassungsanspruch nicht zwingend entgegen

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Der Bereich, in dem Kinder sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, muss deswegen umfassender geschützt sein als derjenige erwachsener Personen (BVerfGE 101, 361, 385; BVerfGE 119, 1, 24; BVerfGE 120, 180, 199).

    Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern prominente Personen sind (vgl. BVerfGE 101, 361, 386; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; BGHZ 160, 298, 304 f.).

    Der diesbezügliche besondere Schutz greift grundsätzlich auch dann ein, wenn sich Eltern und Kinder in der Öffentlichkeit bewegen, und entfällt regelmäßig erst dann, wenn sich Eltern mit ihren Kindern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden (BVerfGE 101, 361, 386; Kröner, a.a.O.).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Ein Informationsinteresse besteht jedoch nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. BGH, GRUR 2017, 302, 303 - Wowereit m.w.N.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (vgl. BGH GRUR 2017, 302, 303 f. - Wowereit).

  • OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 94/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Selbst wenn jedoch die Kläger bei der Veranstaltung "Kids" Choice Awards" prominenter aufgetreten wären, hätte dies nicht zur Folge, dass sie die Veröffentlichung ihrer Bildnisse, die anlässlich einer anderen Veranstaltung entstanden sind, hinnehmen müssen, obwohl diese beiden Begebenheiten in keinerlei Zusammenhang stehen und - wie oben ausgeführt - die Kläger in privaten Situationen gezeigt werden (vgl. i.ü. auch OLG Köln, NJW 2017, 1114).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Der Bereich, in dem Kinder sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, muss deswegen umfassender geschützt sein als derjenige erwachsener Personen (BVerfGE 101, 361, 385; BVerfGE 119, 1, 24; BVerfGE 120, 180, 199).
  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Es ist anerkannt, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen, und dass dieses Schutzbedürfnis auch hinsichtlich der Gefahren besteht, die von dem Interesse der Medien und ihrer Nutzer an Abbildungen von Kindern ausgehen, deren Persönlichkeitsentfaltung dadurch empfindlicher gestört werden kann als diejenige von Erwachsenen (BGH NJW 2013, 2890; Kröner in: Hamburger Kommentar, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 32.57).
  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Dabei ist schon bei der Beurteilung, ob ein Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 I GG, Art. 10 EMRK andererseits vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2007, 899 Rn. 17 - Grönemeyer, BGH GRUR 2015, 816 Rn. 14; Pentz, AfP 2013, 20, 23 f.).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Dies gilt auch für Kinder, deren Eltern prominente Personen sind (vgl. BVerfGE 101, 361, 386; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; BGHZ 160, 298, 304 f.).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Der Bereich, in dem Kinder sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, muss deswegen umfassender geschützt sein als derjenige erwachsener Personen (BVerfGE 101, 361, 385; BVerfGE 119, 1, 24; BVerfGE 120, 180, 199).
  • BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06

    Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin

    Auszug aus LG Hamburg, 08.12.2017 - 324 O 72/17
    Dabei ist schon bei der Beurteilung, ob ein Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 I GG, Art. 10 EMRK andererseits vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2007, 899 Rn. 17 - Grönemeyer, BGH GRUR 2015, 816 Rn. 14; Pentz, AfP 2013, 20, 23 f.).
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