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   LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18   

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LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18 (https://dejure.org/2019,60675)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.2019 - 327 O 389/18 (https://dejure.org/2019,60675)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 327 O 389/18 (https://dejure.org/2019,60675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Unterlassung des Imports eines Arzneimittels wegen unzulässigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15

    Rechte des Arzneimittelherstellers bei Inanspruchnahme auf Zahlung sogenannter

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Aus dem Zusammenspiel von § 130a Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V folgt, dass der Rabatt von demjenigen Unternehmer getragen werden soll, der den ApU für den deutschen Markt festlegt und beim Verkauf an deutsche Großhändler vereinnahmt (so auch OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Unter einem "Inverkehrbringen" ist unter anderem die Abgabe an andere zu verstehen (vgl. § 4 Abs. 17 AMG), womit die Abgabe im Geltungsbereich des AMG, also in der Bundesrepublik Deutschland gemeint ist, was sich auch der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Satz 1 AMG entnehmen lässt (vgl. OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Mit der den pharmazeutischen Unternehmer treffenden subjektiv-öffentlichen Pflicht korrespondiert sein Recht, die ihm zugewiesene PZN ausschließlich zu verwenden (vgl. OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Darüber hinaus gebietet es der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit nicht, den Importeur von Arzneimitteln von den nach dem nationalen Recht vorgesehenen "Herstellerrabatten" freizuhalten (vgl. OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Ebenso wenig begründen die Arzneimittelpreisvorschriften des deutschen Rechts einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit im Sinne des Art. 34 AEUV (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, PharmR 2013, 168 Rn. 39; OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 165/15

    Anwendung der unionsrechtlichen Grundsätze der Erschöpfung des Markenrechts im

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Die PZN dient als solche lediglich dazu, den Warenverkehr mit Apotheken zu organisieren und die vereinfachte Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2016, I ZR 165/15, BeckRS 2016, 20626).

    Die zuvor wiedergegebenen Grundsätze der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union finden nämlich nur Anwendung, wenn der Importeur die Ware umgepackt hat, wobei der Begriff des Umpackens auch die Neuetikettierung von mit der Marke versehenen Arzneimitteln umfasst (BGH, Urteil vom 11.10.2018 - I ZR 165/15 Rz. 21 - Debrisoft II ).

    Das Anbringen eines solchen Aufklebers beeinträchtigt nicht die Herkunftsfunktion der Marke und ist für den Markeninhaber kein berechtigter Grund im Sinne von Art. 15 Abs. 2 UMV, sich dem weiteren Vertrieb zu widersetzen (BGH, Urteil vom 11.10.2018 - I ZR 165/15 Rz. 21 - Debrisoft II im Anschluss an EuGH, GRUR 2018, 736 Rn. 24 bis 37 - Junek Europ Vertrieb/Lohmann & Rauscher International ).

  • EuGH, 17.05.2018 - C-642/16

    Junek Europ-Vertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Bei dem Anbringen eines Aufklebers auf der Originalverpackung handelt es sich jedoch nicht um ein Umpacken im Sinne dieser Rechtsprechung, wenn die Verpackung nicht verändert und die ursprüngliche Aufmachung der Verpackung nicht anders beeinträchtigt worden ist als durch Anbringen eines kleinen Aufklebers auf einem unbedruckten Teil der ungeöffneten Verpackung, der die Marke nicht verdeckt und den Parallelimporteur unter Angabe seiner Kontaktdaten, eines Strichcodes und einer Pharmazentralnummer als Verantwortlichen für das Inverkehrbringen ausweist (vgl. EuGH, GRUR 2018, 736 Rn. 31 bis 35 - Junek Europ Vertrieb/Lohmann & Rauscher International ).

    Das Anbringen eines solchen Aufklebers beeinträchtigt nicht die Herkunftsfunktion der Marke und ist für den Markeninhaber kein berechtigter Grund im Sinne von Art. 15 Abs. 2 UMV, sich dem weiteren Vertrieb zu widersetzen (BGH, Urteil vom 11.10.2018 - I ZR 165/15 Rz. 21 - Debrisoft II im Anschluss an EuGH, GRUR 2018, 736 Rn. 24 bis 37 - Junek Europ Vertrieb/Lohmann & Rauscher International ).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Die von der Klägerin zu 2 geltend gemachten Ansprüche werden auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (zuletzt: GRUR 2007, 586 ff., Rn. 29 f. - Boehringer Ingelheim/Swingward II ) unter dem Gesichtspunkt einer Erstbegehungsgefahr nach Verurteilung der Beklagten gemäß dem Unterlassungsantrag zu Ziff. I gestützt.

    Danach kann sich der Inhaber einer Marke dem weiteren Vertrieb eines aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Arzneimittels in einem Mitgliedstaat widersetzen, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es liegen fünf näher bestimmte Voraussetzungen vor (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-427/93, C429/93 und C436/93, Slg. 1996, I-3545 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova ; Urteil vom 26. April 2007 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 = GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II ).

  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Durch den dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gewährten Schutz soll das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und in seinem Funktionieren vor widerrechtlichen Eingriffen bewahrt bleiben (BGH NJW 2019, 781 Tz. 16 - Presserechtliches Warnschreiben ).

    Der Eingriff in den Schutzbereich ist nur dann rechtswidrig, wenn das Interesse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH NJW 2019, 781 Tz. 19 - Presserechtliches Warnschreiben).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Danach kann sich der Inhaber einer Marke dem weiteren Vertrieb eines aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Arzneimittels in einem Mitgliedstaat widersetzen, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, es liegen fünf näher bestimmte Voraussetzungen vor (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-427/93, C429/93 und C436/93, Slg. 1996, I-3545 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova ; Urteil vom 26. April 2007 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 = GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II ).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Die PZN dient als solche lediglich dazu, den Warenverkehr mit Apotheken zu organisieren und die vereinfachte Abrechnung der Apotheken mit den Krankenkassen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2016, I ZR 165/15, BeckRS 2016, 20626).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH GRUR 2016, 516 (520) - Wir helfen im Trauerfall ; BGH GRUR 2010, 744 (749) Tz. 52 - Sondernewsletter ).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH GRUR 2016, 516 (520) - Wir helfen im Trauerfall ; BGH GRUR 2010, 744 (749) Tz. 52 - Sondernewsletter ).
  • OLG Braunschweig, 13.08.2004 - 2 W 101/04

    Sortimentsumstellung

    Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
    Die Anwendung dieses Auffangtatbestands kommt vorliegend in Betracht, weil es darum geht, eine regelungsbedürftige Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. hierzu allgemein: BGH GRUR 2004, 887, 880 - Werbeblocker ).
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

  • OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19

    Pflicht eines Parallelimporteurs von Arzneimitteln zur namentlichen Kennzeichnung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 9. Mai 2019, Az. 327 O 389/18, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Unterlassungstenor zu I. 1) statt "Parallelimporteur" nunmehr "Parallelvertreiber" heißt.

    Mit Urteil vom 9. Mai 2019, Az. 327 O 389/18, hat das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 27, der Klage hinsichtlich des allein auf die Klägerin zu 1) entfallenden Klagantrags zu I. sowie der darauf bezogenen Annexansprüche zu III. bis V. stattgegeben.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2020, Az. 327 O 389/18 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 109/19

    Parallelvertreiber als pharmazeutische Unternehmer und Rabatttragende

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2020, Az. 327 O 389/18 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
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