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   LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09   

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LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09 (https://dejure.org/2010,26792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.12.2010 - 618 KLs 10/09 (https://dejure.org/2010,26792)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 618 KLs 10/09 (https://dejure.org/2010,26792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kkh.de PDF

    Verurteilung eines Arztes / einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und Bestechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kausalitäts- und Zurechnungsfragen bei unechten Unterlassungsdelikten (Dr. Luis Greco; ZIS 2011, 674)

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Bestechliche Ärzte? Juristen sind sich uneins

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    (5.) Auch die Änderung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die sich mit der rechtlichen Konstruktion der Beschaffung von Medikamenten beschäftigt (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009 ­ B 3 KR 13/08 R ­ =USK 2009-125), bleibt ohne Auswirkung für die Anwendung des § 299 StGB (a.A. Manthey, GesR 2010, 601 ff.).

    Je genauer der Gesetzgeber nämlich auf die besonderen sozialrechtlichen Verhältnisse eingegangen wäre, desto eher wäre er Gefahr gelaufen, aufgrund nicht alleine in seiner Hand liegender und kaum voraussehbarer Änderungen der Rechtsbeziehungen (vgl. § 129 Abs. 2, 5 SGB V) oder der diesbezüglichen Anschauungen (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R) ungewollte Strafbarkeitslücken zu schaffen.

    (a.) Auch unter Zugrundelegung der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach kein Kaufvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheker über das verordnete und vom Versicherten entgegengenommene Medikament zustande kommt (BSG, Urteil vom 17.12.2009 ­ B 3 KR 13/08 R ­), ist die Krankenkasse zumindest auch ­ und nicht etwa ausschließlich der Versicherte (so aber Brockhaus/Dann/Teubner/Tsambikakis, wistra 2010, 418, 420) ­ als Bezieherin der Medikamente anzusehen.

    Allerdings geht das Bundessozialgericht (Urteil vom 17.12.2009 ­ B 3 KR 13/08 R ­) nunmehr davon aus, dass die Kaufvertragsvorschriften bei der Überlassung von Medikamenten keine ergänzende Anwendung finden und auch bereits nach der im Tatzeitraum bestehenden Rechtslage nicht anzuwenden waren.

    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 17.12.2009, a.a.O.) hat mit der geänderten rechtlichen Qualifizierung der Vorgänge keine grundlegend neuen Rechts- und Leistungsbeziehungen verbunden.

    Dafür spricht auch, dass das Bundessozialgericht in seiner neuen Entscheidung (Urteil vom 17.12.2009, a.a.O.) auch insoweit an der früheren Bestimmung der Rechtsbeziehungen festhält, als es davon ausgeht, dass 39 die Krankenkasse mit der Abgabe der verordneten Arzneimittel ihre im Verhältnis zum Versicherten bestehende Pflicht zur Krankenbehandlung nach §§ 27, 31 SGB V erfülle.

    Gegen diese Betrachtung streitet nicht, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17.12.2009 (a.a.O.) u.a. davon spricht, dass die Apotheken dem gesetzlichen System nach die Arzneimittel "an die Versicherten abgäben" und nach § 129 SGB V zu dieser "Leistung" auch verpflichtet seien.

    Das wird nicht zuletzt anhand der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 (a.a.O.) erkennbar.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    Gleichzeitig trifft er für sie als "Schlüsselfigur" (vgl. BSGE 73, 271 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 47) in der Umsetzung des Sachleistungsprinzips wichtige Entscheidungen, inhaltlich vergleichbar mit Entscheidungen eines höheren Angestellten (vgl. LG München, MedR 2008, 563).

    Ohne die Verordnung kann die Krankenkasse ihre Sachleistungsverbindlichkeit gegenüber dem Versicherten nicht erfüllen (vgl. BSGE 73, 271 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 32).

    Der Sache nach wird eben dies durch das Bundessozialgericht (BSGE 73, 271 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 45) 24 bestätigt, wenn es formuliert: "Durch die Tätigkeit des Kassenarztes wird das dem Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse zustehende (Rahmen-) Recht auf ärztliche Behandlung (§ 27 SGB V) erfüllt.

    Der Vertragsarzt wird damit in eine Schlüsselstellung erhoben (BSGE 73, 271 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 47).

    Nach bisheriger Auffassung des Bundessozialgerichts galt das schon deswegen, weil zwischen der Krankenkasse ­ nicht dem Versicherten ­ und dem jeweiligen Apotheker einzelne Kaufverträge über die verordneten Medikamente geschlossen wurden, die durch die Übergabe an den Versicherten erfüllt wurden (vgl. BSGE 73, 271, 278 ff.; BSGE 77, 194, 199 f.).

    Die hiermit verbundene Rechtsmacht, als "Schlüsselfigur" den Inhalt öffentlich-rechtlicher Rechte auszugestalten, ist als Beleihung mit Hoheitsrechten zu begreifen (vgl. BGHSt 49, 17 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 5; BSGE 73, 271 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 33/47).

    Dass der Vertragsarzt mit öffentlich-rechtlicher Rechtsmacht beliehen wird (vgl. BSGE 73, 271), beschreibt nur die eigenständige Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung.

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    (a.) Aus dem Begriff des Auftrags für sich genommen lässt sich keine Einschränkung auf rechtsgeschäftliche Beauftragungen herleiten (vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 299 Rn. 10; Heine, a.a.O., § 299 Rn. 8; Schmidt, NStZ 2010, 393, 394; a.A. Geis, wistra 2005, 369, 370; ders. wistra 2007, 362; Schmidl, wistra 2006, 286, 288; Klötzer, NStZ 2008, 12, 13; Brockhaus/Dann/Teubner/Tsambikakis, wistra 2010, 418, 419).

    Eine gegensätzliche Meinung wird von einem erheblichen Teil der Literatur vertreten (vgl. nur Brockhaus/Dann/Teubner/Tsambikakis, wistra 2010, 418, 419 f.; Geis, wistra 2005, 369, 370; ders., wistra 2007, 361, 362; Klötzer, NStZ 2008, 12 ff., Sahan, ZIS 2007, 69, 71 f. jew. m.w.N.).

    Dass Krankenkasse und Vertragsärzte nach den §§ 70, 72 SGB V bei der Versorgung der Versicherten zusammenwirken, besagt aufgrund der Stellung der Normen lediglich etwas über den Umgang beider miteinander, aber nichts über die Frage, wen die Sachleistungspflichten originär treffen (a.A. Klöpfer, NStZ 2008, 12, 14; Brockhaus/Dann/Teubner/Tsambikakis, wistra 2010, 418, 419).

    Soweit der Vertragsarzt damit die Geschäfte der Krankenkasse (mit) führt, ist er ihr (gesetzlich) Beauftragter (wie hier OLG Braunschweig, wistra 2010, 234; Fischer, a.a.O., § 299 Rn. 10b ff.; Heine, a.a.O., § 299 Rn. 8; Tiedemann, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 299 StGB Rn. 18; Pragal/Apfel, A&R 2007, 10, 12; Böse/Mölders, MedR 2008, 587; Dannecker, GesR 2010, 281, 285; Schmidt, NStZ 2010, 393, 394; a.A. Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 299 Rn. 2; Geis, wistra 2005, 369 ff.; Taschke, StV 2004, 422ff.; ders. StV 2005, 406, 410; Reese, PharmR 2006, 92, 95 ff.; Schmidl, wistra 2006, 286, 288; Sahan, ZIS 2007, 69, 70 ff.; Klöpfer, NStZ 2008, 12; Beukelmann, NJW-Special 2010, 312; Brockhaus/Dann/Teubner/Tsambikakis, wistra 2010, 418, 419; Eggerts/Klümper, A&R 2010, 211 ff.; Hendrik Schneider, StV 2010, 366, 367; Sobotta, GesR 2010, 471 ff.; Steinhilper, MedR 2010, 499, 501 ff.; Dieners, PharmR 2010, 232; Krais, PharmR 2010, 513 ff.; Weidhaas, ZMGR 2010, 199 ff.; 27 Mosiek, jurisPR-MedizinR 5/2010, Anm.1).

    (3.) Die von Teilen der Literatur vertretene Ansicht, nach der die Beauftragteneigenschaft des Vertragsarztes mit Blick auf seine freiberufliche Stellung abzulehnen sei (vgl. Geis, wistra 2005, 369, 370; Klöpfer, NStZ 2008, 12, 14 ff.; Sobotta, GesR 2010, 471 ff.; Dieners, PharmR 2010, 232), vermag nicht zu überzeugen.

    Die Krankenkassen handelten dementsprechend nach den Grundsätzen eines Erwerbsgeschäfts und sind damit als geschäftliche Betriebe anzusehen (vgl. nur Pragal, NStZ 2005, 133, 135; Klöpfer, NStZ 2008, 12, 13; vgl. auch RGSt 68, 70, 74; RG JW 1935, 1861).

    Weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Allgemeinheit stellt der Vertragsarzt sich hiernach als verlängerter Arm der Verwaltung dar, dessen Bestechlichkeit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes beeinträchtigen könnte (in diesem Sinne auch Geis, wistra 2007, 361, 364; Klöpfer, NStZ 2008, 12, 16).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    Es ist dann Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Strafbarkeitslücke bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will (st. Rspr. vgl. nur BVerfG wistra 2010, 380 ff.; BVerfGE 92, 1, 13).

    Aus dem Erfordernis gesetzlicher Bestimmtheit folgt das Verbot jeder Rechtsanwendung, die ­ tatbestandsausweitend ­ über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht, wobei der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen ist (vgl. BVerfG, wistra 2010, 380 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 77).

    Die Gerichte dürfen nicht durch eine fernliegende Interpretation oder ein Normverständnis, das keine klaren Konturen mehr erkennen lässt, dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten über den Anwendungsbereich einer Norm zu erhöhen (vgl. BVerfG, wistra 2010, 380 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 80).

    Insoweit kann dahinstehen, ob das schon daraus folgt, dass der vorzunehmende Rückgriff auf außerstrafrechtliche Normen des Sozialrechts schon nicht den gleichen Bestimmtheitsanforderungen wie der strafrechtliche Tatbestand selbst unterliegt (vgl. hierzu BVerfG, wistra 2010, 380 ff.; BVerfGE 78, 205, 213).

    Der Gesetzgeber muss daher auch im Strafrecht in der Lage bleiben, der Vielgestaltigkeit des Lebens durch Verwendung abstrakter Tatbestandsmerkmale Herr zu werden (vgl. BVerfG, wistra 2010, 380 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 72 f.).

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    Auf diese Weise wird die mit der höheren Strafandrohung versehene Bestechlichkeit i.S.v. § 332 StGB ­ teilweise ­ von der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr abgegrenzt (vgl. BGHSt 43, 96).

    Eine Bestellung kann nur anerkannt werden, wenn die betroffene Person eine vergleichbare Stellung hat wie Beamte, Richter oder Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen (vgl. BGHSt 43, 96).

    Die betroffene Person muss zum einen hinsichtlich ihrer Stellung als Amtsträger ausreichend gewarnt sein (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHSt 46, 310 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 33).

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Rechtsprechung hierbei im Regelfall auch die über den einzelnen Auftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit für die öffentliche Verwaltung alleine als Bestellung hat ausreichen lassen (vgl. BGHSt 43, 96; BGHSt 52, 290 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 25); BGH NJW 98, 2373).

  • BGH, 25.11.2003 - 4 StR 239/03

    Abgrenzung von Untreue und Betrug gegenüber Krankenkasse und Apotheker beim Bezug

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    Die vorstehend angenommene Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes für die Pflichtenstellung des Vertragsarztes korrespondiert mit den Entscheidungen, die der Bundesgerichtshof zur möglichen Untreue von Vertragsärzten getroffen hat (vgl. BGHSt 49, 17, BGH wistra 2004, 422).

    Soweit der Vertragsarzt damit die Geschäfte der Krankenkasse (mit) führt, ist er ihr (gesetzlich) Beauftragter (wie hier OLG Braunschweig, wistra 2010, 234; Fischer, a.a.O., § 299 Rn. 10b ff.; Heine, a.a.O., § 299 Rn. 8; Tiedemann, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 299 StGB Rn. 18; Pragal/Apfel, A&R 2007, 10, 12; Böse/Mölders, MedR 2008, 587; Dannecker, GesR 2010, 281, 285; Schmidt, NStZ 2010, 393, 394; a.A. Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 299 Rn. 2; Geis, wistra 2005, 369 ff.; Taschke, StV 2004, 422ff.; ders. StV 2005, 406, 410; Reese, PharmR 2006, 92, 95 ff.; Schmidl, wistra 2006, 286, 288; Sahan, ZIS 2007, 69, 70 ff.; Klöpfer, NStZ 2008, 12; Beukelmann, NJW-Special 2010, 312; Brockhaus/Dann/Teubner/Tsambikakis, wistra 2010, 418, 419; Eggerts/Klümper, A&R 2010, 211 ff.; Hendrik Schneider, StV 2010, 366, 367; Sobotta, GesR 2010, 471 ff.; Steinhilper, MedR 2010, 499, 501 ff.; Dieners, PharmR 2010, 232; Krais, PharmR 2010, 513 ff.; Weidhaas, ZMGR 2010, 199 ff.; 27 Mosiek, jurisPR-MedizinR 5/2010, Anm.1).

    Die hiermit verbundene Rechtsmacht, als "Schlüsselfigur" den Inhalt öffentlich-rechtlicher Rechte auszugestalten, ist als Beleihung mit Hoheitsrechten zu begreifen (vgl. BGHSt 49, 17 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 5; BSGE 73, 271 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 33/47).

    Dieser Betrachtung steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof den Vertragsarzt gerade im Hinblick auf die Verordnung von Arzneimitteln als "Beliehenen" bezeichnet hat (vgl. BGH, StV 2004, 422).

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    Die Grundidee der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzung lag darin, das private Wettbewerbsrecht immer dann für anwendbar zu erachten, wenn die öffentliche Hand quasi auf Augenhöhe mit den anderen am Wirtschaftsverkehr Beteiligten agierte, wenn sie also ohne Ausnutzung hoheitlicher Machtbefugnisse Tätigkeiten nachging, die anderen Marktteilnehmern ebenso offen standen und damit die Gleichordnung im Wettbewerb nicht einschränkte (vgl. BGHZ 66, 229; BGHZ 67, 81; BGH VersR 1976, 996).

    Rechtskonstruktiv wurde dies damit begründet, dass dem Handeln der öffentlichen Hand eine Doppelnatur zukäme (vgl. BGHZ 66, 229, 232; Baumbach, a.a.O., § 1 UWG Rn. 919).

    Unter diesen Voraussetzungen macht es für den zu schützenden freien Wettbewerb keinen Unterschied, ob sich die öffentliche Hand gegenüber ihrem direkten Geschäftspartner öffentlich-rechtlicher Handlungsformen bedient (vgl. BGHZ 66, 229; RGSt 66, 380, 385; BGHSt 10, 358, 367; Baumbach, a.a.O. UWG Einl. Rn. 245/ § 1 UWG Rn. 919 f., 926).

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    In ähnlicher Weise erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2001, 1779 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 6), die Krankenkassen "bedienten" sich "zur Sicherstellung der ihnen zugewiesenen Aufgaben der ... Vertragsärzte".

    Als Sachwalter der Kassenfinanzen sind ihm Befugnis und Verpflichtung zu wirtschaftlicher Verwaltung der Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung überantwortet (vgl. BVerfG NJW 2001, 1779 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 60).

    Zudem wäre die ­ verfassungsrechtlich gewichtige (BVerfG NJW 2001, 1779 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 42) ­ Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage gestellt.

  • OLG Braunschweig, 23.02.2010 - Ws 17/10

    Begriff des Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    Sie ist gleichzeitig zumindest auch eine Entscheidung für die Krankenkasse (vgl. OLG Braunschweig, wistra 2010, 234; Pragal/Apfel, A&R 2007, 10, 12).

    Eine solche Pflicht ist ihrer Eigenart nach fremdnützig (vgl. OLG Braunschweig, wistra 2010, 234; a.A. Hendrik Schneider, StV 2010, 366 ff.).

    Soweit der Vertragsarzt damit die Geschäfte der Krankenkasse (mit) führt, ist er ihr (gesetzlich) Beauftragter (wie hier OLG Braunschweig, wistra 2010, 234; Fischer, a.a.O., § 299 Rn. 10b ff.; Heine, a.a.O., § 299 Rn. 8; Tiedemann, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 299 StGB Rn. 18; Pragal/Apfel, A&R 2007, 10, 12; Böse/Mölders, MedR 2008, 587; Dannecker, GesR 2010, 281, 285; Schmidt, NStZ 2010, 393, 394; a.A. Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 299 Rn. 2; Geis, wistra 2005, 369 ff.; Taschke, StV 2004, 422ff.; ders. StV 2005, 406, 410; Reese, PharmR 2006, 92, 95 ff.; Schmidl, wistra 2006, 286, 288; Sahan, ZIS 2007, 69, 70 ff.; Klöpfer, NStZ 2008, 12; Beukelmann, NJW-Special 2010, 312; Brockhaus/Dann/Teubner/Tsambikakis, wistra 2010, 418, 419; Eggerts/Klümper, A&R 2010, 211 ff.; Hendrik Schneider, StV 2010, 366, 367; Sobotta, GesR 2010, 471 ff.; Steinhilper, MedR 2010, 499, 501 ff.; Dieners, PharmR 2010, 232; Krais, PharmR 2010, 513 ff.; Weidhaas, ZMGR 2010, 199 ff.; 27 Mosiek, jurisPR-MedizinR 5/2010, Anm.1).

  • LG München I, 30.01.2008 - 1 HKO 13279/07

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbegeschenken durch Pharmaunternehmen an

    Auszug aus LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
    Das Anerbieten von umsatzabhängigen Vergünstigungen war eine gem. § 4 Nr. 1 UWG untersagte geschäftliche Handlung, die geeignet war, die Entscheidungsfreiheit von Marktteilnehmern durch unsachlichen Einfluss zu mindern (vgl. LG München, MedR 2008, 563).

    Gleichzeitig trifft er für sie als "Schlüsselfigur" (vgl. BSGE 73, 271 ­ zitiert nach juris ­ Rn. 47) in der Umsetzung des Sachleistungsprinzips wichtige Entscheidungen, inhaltlich vergleichbar mit Entscheidungen eines höheren Angestellten (vgl. LG München, MedR 2008, 563).

    Dies wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (LG München, MedR 2008, 563).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

  • OLG Hamm, 22.12.2004 - 3 Ss 431/04

    Untreue; Betrug; Entsorgung von Praxissondermüll; Schmiergeld

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

  • BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06

    Bestechlichkeit (besonders schwerer Fall; Begriff des Ermessens); Amtsträger

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07

    Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im

  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

  • RG, 29.01.1934 - 2 D 1293/33

    1. Kann sich die Tätigkeit des gewählten Vorstandsmitglieds einer

  • RG, 18.10.1932 - I 774/32

    1. Inwieweit gelten i. S. des § 12 UnlWG. wirtschaftliche Unternehmungen

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 234/96

    Begriff des Amtsträgers gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB und Begriff des "für den

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93

    Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung -

  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 5/74

    Ansprüche eines Verbandes zur Vertretung und Förderung der allgemeinen Interessen

  • RG, 10.04.1934 - 1 D 36/34

    Zum Begriff des Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs i. S. des § 12 UnlWG.

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    b) Das Landgericht, dessen Urteil in GesR 2011, 164 (m. Anm. Geis, GesR 2011, 641) abgedruckt ist, hat das Verhalten der Angeklagten als Bestechung im geschäftlichen Verkehr im Sinne von § 299 Abs. 2 StGB gewertet, wobei es hinsichtlich jeder einzelnen Scheckzahlung von jeweils einer Bestechungstat im materiellen Sinne ausgegangen ist.
  • SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke nach § 129

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass im Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise die Befugnis des Vertragsarztes, bestimmte Medikamente (nicht) zu verordnen den krankenversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse modifizieren oder gar einschränken kann, so dass der Kassenarzt insoweit gegenüber dem Versicherten mit der Ausübung von Hoheitsrechten beliehen ist (so ausdrücklich: LG Hamburg, Urteil vom 9.12.2010 - 618 KLs 10/09, vgl. hierzu auch Steege, Die Konkretisierung des Krankenbehandlungsanspruchs im Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, in: Festschrift 50 Jahre BSG, 2004).
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