Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.02.2010 - 310 O 53/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG
Filesharing-Hoster (Rapidshare?) wird bei einem Streitwert von 7,2 Mio. EUR verpflichtet, Sprachwerke nicht mehr zum Download für Dritte vorzuhalten / - openjur.de
§§ 97, 19a, 120, 121 Abs. 4 UrhG; §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 1, 2 Abs. 6 RBUe
Zur widerrechtlichen Zugänglichmachung von Sprachwerken über einen sog. "Sharehoster" - Justiz Hamburg
Urheberrechtsverletzung durch Sharehosting-Dienst: Öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Sprachwerken im Internet; Prüfungspflichten und Störerhaftung des Sharehosting-Anbieters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2010 - 310 O 53/10
Denn nach Kenntnisnahme der konkreten Rechtsverletzungen besteht vorliegend eine erhöhte Prüfungspflicht: Dann muss nicht nur der Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich gesperrt, sondern darüber hinaus Vorsorge getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II; OLG Köln, ZUM 2007, 927ff, RZ 13 - zitiert nach juris; zum Wettbewerbsrecht: BGH NJW 2008, 758, 762 - jugendgefährdende Medien bei eBay). - OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07
Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2010 - 310 O 53/10
Hier kann dahin stehen, inwieweit es auf die Frage der Zumutbarkeit erforderlicher Prüfungsmaßnahmen ankommt (vgl. insoweit OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07). - BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2010 - 310 O 53/10
Denn nach Kenntnisnahme der konkreten Rechtsverletzungen besteht vorliegend eine erhöhte Prüfungspflicht: Dann muss nicht nur der Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich gesperrt, sondern darüber hinaus Vorsorge getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II; OLG Köln, ZUM 2007, 927ff, RZ 13 - zitiert nach juris; zum Wettbewerbsrecht: BGH NJW 2008, 758, 762 - jugendgefährdende Medien bei eBay). - OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07
Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com
Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2010 - 310 O 53/10
Denn nach Kenntnisnahme der konkreten Rechtsverletzungen besteht vorliegend eine erhöhte Prüfungspflicht: Dann muss nicht nur der Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich gesperrt, sondern darüber hinaus Vorsorge getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II; OLG Köln, ZUM 2007, 927ff, RZ 13 - zitiert nach juris; zum Wettbewerbsrecht: BGH NJW 2008, 758, 762 - jugendgefährdende Medien bei eBay).