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   LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16   

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LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16 (https://dejure.org/2017,32524)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.08.2017 - 327 O 389/16 (https://dejure.org/2017,32524)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. August 2017 - 327 O 389/16 (https://dejure.org/2017,32524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 8 Abs 1 EGV 141/2000, § 11 Nr 3 PatG, § 21 Abs 1 S 1 AMG, § 48 Abs 1 S 1 Nr 3 AMG, § 1 Nr 1 HeilMWerbG
    Arzneimittelwerbung: Wettbewerbsverhältnis zwischen Herstellern wirkstoffgleicher Arzneimittel; Zubereitung und Inverkehrbringen von Arzneimitteln für seltene Leiden in Apotheken; Berücksichtigung von Abmahnkosten bei der Streitwertbemessung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Rezeptur oder Fertigarzneimittel? - Kapselherstellung durch Apotheken in Gefahr?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 90 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Wirkstoffgleiche Arzneimittel für verschiedene Indikation

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 206/16

    Rezeptur oder Fertigarzneimittel? - Kapselherstellung durch Apotheken in Gefahr?

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Diesbezüglich führen die Parteien bei der Kammer einen Rechtsstreit zum Aktenzeichen 327 O 206/16.

    Im vorliegenden Verfahren haben die Parteien umfänglich auf ihren Vortrag im Verfahren 327 O 206/16 Bezug genommen.

    Die EMA wird jedes Jahr sämtliche neuen Informationen prüfen, die verfügbar sind (Anlage K 5, S. 3 im Verfahren 327 O 206/16).

    Die empfohlene Tagesdosis von R enthalte insgesamt 276 mg Lactose, was nur 2, 3 % der Menge an Lactose entspreche, die gemäß einer Broschüre des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen auch lactoseintolerante Menschen zu sich nehmen könnten, ohne dass sie Symptome entwickelten (Anlage K 27 im Verfahren 327 O 206/16).

    Der Beklagte hat dazu im Verfahren 327 O 206/16 Konvolute von ärztlichen Verordnungen (Anlage B 1 im Verfahren 327 O 206/16) und Herstellungsprotokollen für Rezepturarzneimittel vorgelegt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die eingereichten Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, die darin in Bezug genommenen Schriftsätze und Anlagen in dem Verfahren 327 O 206/16 sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlungen vom 18.05.2017 verwiesen.

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Dies gilt entgegen der Ansicht des Beklagten unabhängig davon, ob man bezüglich der Abgrenzung von Rezeptur- und Fertigarzneimitteln auf die Ausführungen des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung GRUR 2005, 778 - Atemtest I oder die des 1. Strafsenats in der Entscheidung GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke abstellt.

    aa) Der Entscheidung BGH GRUR 2005, 778 - Atemtest I lag der Fall zu Grunde, dass die dortige Klägerin ein 13C-Harnstoff-Atemtestset produzierte und vertrieb.

    Auch insoweit kann zunächst auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in der Entscheidung Bezug werden, die nach der Aufhebung und Zurückverweisung durch den BGH in der Sache GRUR 2005, 778 - Atemtest I ergangen ist.

    Bei der Beurteilung, ob ein Defekturarzneimitte vorliegt, stellen der I. Zivilsenat und der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sowie das Bundesverwaltungsgericht übereinstimmend darauf ab, ob alle wesentlichen Herstellungsschritte in der Apotheke erfolgen (BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest I; BGH GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke; BVerwG, Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33).

    Es kann daher auf die oben dargestellten Grundsätze der Rechtsprechung des I. Zivilsenats und 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungen GRUR 2005, 778 - Atemtest I und GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke Bezug genommen werden.

  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Dies gilt entgegen der Ansicht des Beklagten unabhängig davon, ob man bezüglich der Abgrenzung von Rezeptur- und Fertigarzneimitteln auf die Ausführungen des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung GRUR 2005, 778 - Atemtest I oder die des 1. Strafsenats in der Entscheidung GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke abstellt.

    bb) Der Entscheidung BGH GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Angeklagte betrieb eine Apotheke, in deren Labor unter seiner Aufsicht hierzu ausgebildete Mitarbeiter unter besonderen technischen Sicherheitsvorkehrungen Injektionslösungen zur Behandlung krebskranker Patienten herstellten.

    Bei der Beurteilung, ob ein Defekturarzneimitte vorliegt, stellen der I. Zivilsenat und der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sowie das Bundesverwaltungsgericht übereinstimmend darauf ab, ob alle wesentlichen Herstellungsschritte in der Apotheke erfolgen (BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest I; BGH GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke; BVerwG, Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33).

    Es kann daher auf die oben dargestellten Grundsätze der Rechtsprechung des I. Zivilsenats und 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in den Entscheidungen GRUR 2005, 778 - Atemtest I und GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke Bezug genommen werden.

  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98

    Fertigarzneimittel; Bulkware; im voraus hergestellt; Abpacken auf

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Die Verkapselung ist hier nicht z.B. deshalb erforderlich, weil der Wirkstoff wegen seiner schleimhautangreifenden Wirkung nur in Weichgelatinekapseln verabreicht werden könnte (so aber im Fall BVerwG, Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33).

    Bei der Beurteilung, ob ein Defekturarzneimitte vorliegt, stellen der I. Zivilsenat und der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sowie das Bundesverwaltungsgericht übereinstimmend darauf ab, ob alle wesentlichen Herstellungsschritte in der Apotheke erfolgen (BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest I; BGH GRUR 2013, 84 - Münchener Apotheke; BVerwG, Urteil vom 09.03.1999, 3 C 32/98, Buchholz 418.32 AMG Nr. 33).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 20 U 108/11

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Verbots des Inverkehrbringens eines

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Nach der Zurückverweisung hat das OLG Düsseldorf diese Maßstäbe auf den Fall angewendet und das Vorliegen eines Rezepturarzneimittels verneint (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009, I-20 U 2/02, zitiert in OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012 - I-20 U 108/11 -, juris Rn. 22).

    Es hat dazu festgestellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009, I-20 U 2/02, zitiert und bestätigt in OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012 - I-20 U 108/11 -, juris Rz. 12 ff.):.

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2009 - 20 U 2/02

    Teilweise Abänderung eines Urteils

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Nach der Zurückverweisung hat das OLG Düsseldorf diese Maßstäbe auf den Fall angewendet und das Vorliegen eines Rezepturarzneimittels verneint (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009, I-20 U 2/02, zitiert in OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012 - I-20 U 108/11 -, juris Rn. 22).

    Es hat dazu festgestellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009, I-20 U 2/02, zitiert und bestätigt in OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012 - I-20 U 108/11 -, juris Rz. 12 ff.):.

  • BGH, 09.02.2017 - I ZR 130/13

    Unlauterer Wettbewerb: Bewerbung von als Arzneimittel eingestuften

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Auch eine unionsrechtskonforme Auslegung der Bestimmung des § 3a HWG gebietet es nicht, das Werbeverbot auf alle nicht behördlich zugelassenen Arzneimittel auszudehnen (BGH, Urteil vom 09.02.2017, Az. I ZR 130/13 - Weihrauch-Extrakt-Kapseln II - juris Rn. 16 ff.).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH GRUR 2016, 516 Rn. 45 - Wir helfen im Trauerfall).
  • VG Köln, 14.10.2014 - 7 K 368/13

    Schwere und unerträgliche Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung durch die

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Die Zufügung von Hilfsstoffen dient hier nicht der besseren Anwendung durch den Patienten, sondern verbessert die Fließfähigkeit des Wirkstoffpulvers und erleichtert allein das vom Beklagten durchgeführte Abfüllen in Kapseln (so auch im Fall VG Köln PharmR 2015, 315, juris Rn. 100 und 116).
  • LG Hamburg, 31.05.1995 - 315 O 224/95

    Patent über Kombination patentfreier Einzelmedikamente; Verabreichung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 327 O 389/16
    Die Privilegierung greift nur bei einer solchen Zubereitung, die für den Einzelfall unmittelbar durch die ärztliche Verordnung veranlasst wurde und sie betrifft keine Vorratszubereitungen (LG Hamburg, Urteil vom 31.05.1995, Az. 315 O 224/95, BeckRS 1995, 31212782).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

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