Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 812 BGB; § 5 ARB-1994
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 94 § 5 Abs. 3 b; BGB § 307 Abs. 1
Die Leistungsbeschränkungsklausel des § 5 Abs. 3 b ARB 94 ist wirksam - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2009, 1529
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens …
Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Soweit bei einem gerichtlichen Vergleich außer den rechtshängigen Ansprüchen noch andere Streitgegenstände geregelt werden, können diese zwar berücksichtigungsfähig sein, soweit diese mit dem eigentlichen Gegenstand des Streits in rechtlichem Zusammenhang stehen und der Versicherer auch für diese grundsätzlich Rechtsschutz gewährt (BGH VersR 2005, 1726, 1727; 1977, 809, 810).Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht bisher soweit ersichtlich ohne nähere Erläuterung von der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel aus, und zwar sowohl hinsichtlich der Vorgängerklausel in § 2 Abs. 3 a Alt. 1 ARB 75 (vgl. BGH NJW 2006, 1281) als auch hinsichtlich § 5 Abs. 3 b ARB 94 (vgl. BGH VersR 2005, 1726).
- BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76
Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines …
Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Deshalb kommt es bei der Auslegung der Klausel nicht auf den hypothetischen Ausgang des Prozesses an (vgl. BGH VersR 1977, 809;… Prölss/Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ARB 75 § 2 Rn. 21).Soweit bei einem gerichtlichen Vergleich außer den rechtshängigen Ansprüchen noch andere Streitgegenstände geregelt werden, können diese zwar berücksichtigungsfähig sein, soweit diese mit dem eigentlichen Gegenstand des Streits in rechtlichem Zusammenhang stehen und der Versicherer auch für diese grundsätzlich Rechtsschutz gewährt (BGH VersR 2005, 1726, 1727; 1977, 809, 810).
- BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04
Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines …
Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Maßstab für die Auslegung der Klausel ist das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (BGH VersR 2005, 1725, 1726; BGHZ 123, 83, 85).Der Versicherungsnehmer muss seine wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen können, wie es nach den Umständen gefordert werden kann und muss nicht davon ausgehen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend deutlich gemacht werden (BGH VersR 2005, 1725, 1726).
- LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06
Anspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung auf …
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung …
Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht bisher soweit ersichtlich ohne nähere Erläuterung von der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel aus, und zwar sowohl hinsichtlich der Vorgängerklausel in § 2 Abs. 3 a Alt. 1 ARB 75 (vgl. BGH NJW 2006, 1281) als auch hinsichtlich § 5 Abs. 3 b ARB 94 (vgl. BGH VersR 2005, 1726). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Maßstab für die Auslegung der Klausel ist das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (BGH VersR 2005, 1725, 1726; BGHZ 123, 83, 85). - LG Kiel, 25.07.2008 - 11 O 1/07
Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit der am Transparenzgebot gemessenen …
Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Das Gericht schließt sich der gegenteiligen Ansicht des Landgerichts Hagen (NJW-RR 2008, 478 ff.;… zustimmend offenbar van Bühren in: van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl., § 5 ARB Rn. 167) nicht an (so auch LG Kiel, Urteil v. 25.07.2008, 11 O 1/07).
- LG Wuppertal, 30.09.2011 - 6 S 16/11 Die von der Klägerin zitierten abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen (LG Kiel, VersR 2009, 1399; LG Hamburg, VersR 2009, 1529), die einen Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verneinen, rechtfertigen eine abweichende Entscheidung nicht.
- LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09
Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer …
In der Rechtsprechung ist auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2006 (NJW 2006, 1281) im Einzelfall umstritten, ob § 5 Abs. 3 Nr. 3 b ARB wirksam und auf außergerichtliche Vergleiche/Erledigungen ohne Kostenregelung anwendbar ist (vgl. etwa LG Hagen NJW-RR 2008, 478 und zuvor schon LG Aachen, Urteil v. 16.12.2005 - 6 S 4/06 - LG München I RuS 2008, 512 und VersR 2009, 254; aA LG Hamburg VersR 2009, 1529; grundlegend: Schneider, VersR 2004, 301ff; Heither NJW 2008, 2743ff).