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   LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08   

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https://dejure.org/2008,18949
LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08 (https://dejure.org/2008,18949)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 302 O 50/08 (https://dejure.org/2008,18949)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 302 O 50/08 (https://dejure.org/2008,18949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1529
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
    Soweit bei einem gerichtlichen Vergleich außer den rechtshängigen Ansprüchen noch andere Streitgegenstände geregelt werden, können diese zwar berücksichtigungsfähig sein, soweit diese mit dem eigentlichen Gegenstand des Streits in rechtlichem Zusammenhang stehen und der Versicherer auch für diese grundsätzlich Rechtsschutz gewährt (BGH VersR 2005, 1726, 1727; 1977, 809, 810).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht bisher soweit ersichtlich ohne nähere Erläuterung von der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel aus, und zwar sowohl hinsichtlich der Vorgängerklausel in § 2 Abs. 3 a Alt. 1 ARB 75 (vgl. BGH NJW 2006, 1281) als auch hinsichtlich § 5 Abs. 3 b ARB 94 (vgl. BGH VersR 2005, 1726).

  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
    Deshalb kommt es bei der Auslegung der Klausel nicht auf den hypothetischen Ausgang des Prozesses an (vgl. BGH VersR 1977, 809; Prölss/Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ARB 75 § 2 Rn. 21).

    Soweit bei einem gerichtlichen Vergleich außer den rechtshängigen Ansprüchen noch andere Streitgegenstände geregelt werden, können diese zwar berücksichtigungsfähig sein, soweit diese mit dem eigentlichen Gegenstand des Streits in rechtlichem Zusammenhang stehen und der Versicherer auch für diese grundsätzlich Rechtsschutz gewährt (BGH VersR 2005, 1726, 1727; 1977, 809, 810).

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
    Maßstab für die Auslegung der Klausel ist das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (BGH VersR 2005, 1725, 1726; BGHZ 123, 83, 85).

    Der Versicherungsnehmer muss seine wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen können, wie es nach den Umständen gefordert werden kann und muss nicht davon ausgehen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend deutlich gemacht werden (BGH VersR 2005, 1725, 1726).

  • LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06

    Anspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung auf

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
    Das Gericht schließt sich der gegenteiligen Ansicht des Landgerichts Hagen (NJW-RR 2008, 478 ff.; zustimmend offenbar van Bühren in: van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl., § 5 ARB Rn. 167) nicht an (so auch LG Kiel, Urteil v. 25.07.2008, 11 O 1/07).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht bisher soweit ersichtlich ohne nähere Erläuterung von der Wirksamkeit der streitgegenständlichen Klausel aus, und zwar sowohl hinsichtlich der Vorgängerklausel in § 2 Abs. 3 a Alt. 1 ARB 75 (vgl. BGH NJW 2006, 1281) als auch hinsichtlich § 5 Abs. 3 b ARB 94 (vgl. BGH VersR 2005, 1726).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
    Maßstab für die Auslegung der Klausel ist das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs (BGH VersR 2005, 1725, 1726; BGHZ 123, 83, 85).
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 11 O 1/07

    Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit der am Transparenzgebot gemessenen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
    Das Gericht schließt sich der gegenteiligen Ansicht des Landgerichts Hagen (NJW-RR 2008, 478 ff.; zustimmend offenbar van Bühren in: van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl., § 5 ARB Rn. 167) nicht an (so auch LG Kiel, Urteil v. 25.07.2008, 11 O 1/07).
  • LG Wuppertal, 30.09.2011 - 6 S 16/11
    Die von der Klägerin zitierten abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen (LG Kiel, VersR 2009, 1399; LG Hamburg, VersR 2009, 1529), die einen Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verneinen, rechtfertigen eine abweichende Entscheidung nicht.
  • LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09

    Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer

    In der Rechtsprechung ist auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2006 (NJW 2006, 1281) im Einzelfall umstritten, ob § 5 Abs. 3 Nr. 3 b ARB wirksam und auf außergerichtliche Vergleiche/Erledigungen ohne Kostenregelung anwendbar ist (vgl. etwa LG Hagen NJW-RR 2008, 478 und zuvor schon LG Aachen, Urteil v. 16.12.2005 - 6 S 4/06 - LG München I RuS 2008, 512 und VersR 2009, 254; aA LG Hamburg VersR 2009, 1529; grundlegend: Schneider, VersR 2004, 301ff; Heither NJW 2008, 2743ff).
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