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   LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20   

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https://dejure.org/2020,47096
LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20 (https://dejure.org/2020,47096)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2020 - 310 O 62/20 (https://dejure.org/2020,47096)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 310 O 62/20 (https://dejure.org/2020,47096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Landesvertretung

    § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 119 Abs 2 BGB, § 123 BGB
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Veröffentlichung eines Architekturfotos auf einer Webseite ohne Urheberbenennung und ohne Hinweis auf eine Creative-Commons-Lizenz; Anfechtbarkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Inhaltskontrolle für ein formularmäßiges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Unterlassungsanspruch und zur Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafeversprechen außerhalb von Bagatellfällen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafeversprechen außerhalb von Bagatellfällen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Unterwerfungsvereinbarungen erfüllen in der Regel, wenn der Gläubiger dem Schuldner den von ihm vorformulierten Text der Unterlassungsverpflichtung- und des Vertragsstrafeversprechens mit der Aufforderung zugesandt hat, diese Erklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden die Voraussetzungen eines den Vorschriften der §§ 305 ff. BGB unterfallenden (Formular-)Vertrags (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12, GRUR 2014, 595 Rn. 10 - Vertragsstrafenklausel; Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO. § 12 Rn. 1.203).

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 13 - Vertragsstrafenklausel, mwN).

    Eine unangemessen hohe Vertragsstrafe führt danach zur Nichtigkeit der Vertragsklausel nach § 307 Abs. 1 BGB (BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 14 - Vertragsstrafenklausel, mwN).

    Eine solche Unterwerfungserklärung hat zur Folge, dass die durch den in Rede stehenden Verstoß begründete Wiederholungsgefahr entfällt (BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 15 - Vertragsstrafenklausel, mwN).

    Darüber hinaus ist in Rechnung zu stellen, dass der Unterlassungsgläubiger weitere Schutzrechtsverstöße oftmals nur sehr schwer und mit erheblichem Aufwand aufzudecken vermag (BGH, GRUR 2014, 595 Rn. 17- Vertragsstrafenklausel, mwN).

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Für eine solche Handlung reicht es aus, wenn ein Werk einer Öffentlichkeit in der Weise zugänglich gemacht wird, dass deren Mitglieder dazu Zugang haben, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10.1.2019 - I ZR 267/15, GRUR 2019, 813 Rn. 40 - Cordoba II).

    Vorliegend richtet sich die beanstandete Zugänglichmachung an sämtliche potenzielle Nutzer der Website der Beklagten und damit an eine unbestimmte und ziemlich große Zahl von Adressaten, so dass sie als "öffentlich" im Sinne der vorstehenden Grundsätze anzusehen ist (vgl. für Fotografien auf der Website einer Schule: BGH, GRUR 2019, 813 Rn. 41 - Cordoba II).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Wenn keine natürliche Handlungseinheit vorliegt, kann die Auslegung des Unterlassungsvertrags ergeben, dass mehrere fahrlässig begangene und zeitlich nicht zu weit auseinanderliegende Zuwiderhandlungen, die in der Weise zusammenhängen, dass sie gleichartig und unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, nur als ein Verstoß zu werten sind (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 224/13, GRUR 2015, 1021 Rn. 29 - Kopfhörer-Kennzeichnung).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17

    Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier:

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Weiterhin sind je nach dem Sinn und Zweck des konkreten Strafversprechens die Höhe des möglichen und des eingetretenen Schadens, der Grad des Verschuldens des Schuldners sowie das Interesse zu beachten, weitere Verletzungshandlungen zu verhindern (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2018 - 11 U 88/17, GRUR-RR 2019, 460 Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Damit ist die Erklärung nach den allgemeinen Regeln über Willenserklärungen grundsätzlich nach §§ 119 11, 123 BGB anfechtbar, mit der Folge, dass bei einer erfolgreichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auch ein Unterwerfungsvertrag aufgelöst werden kann, §§ 142, 143 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10.6. 2009 - I ZR 37/07, GRUR 2010, 167 Rn. 11 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; OLG Stuttgart Urt. v. 11.6.2015 - 2 U 136/14, GRUR-RS 2015, 15247 Rn. 28, mwN; Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 12 Rn. 1.239).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Damit ist die Erklärung nach den allgemeinen Regeln über Willenserklärungen grundsätzlich nach §§ 119 11, 123 BGB anfechtbar, mit der Folge, dass bei einer erfolgreichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung auch ein Unterwerfungsvertrag aufgelöst werden kann, §§ 142, 143 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10.6. 2009 - I ZR 37/07, GRUR 2010, 167 Rn. 11 - Unrichtige Aufsichtsbehörde; OLG Stuttgart Urt. v. 11.6.2015 - 2 U 136/14, GRUR-RS 2015, 15247 Rn. 28, mwN; Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 12 Rn. 1.239).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 16 U 141/14

    Anfechtung Unterwerfungsvertrag bei gleichzeitig zur Abmahnung beantragten

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Sie enthält ggf. die Annahme des mit dem Abmahnschreiben ausgesprochenen Angebots auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrages, der mit Zugang dieser Erklärung zustande gekommen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.2015 - 16 U 141/14, BeckRS 2015, 117593 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2013 - 11 W 27/13

    Höhe der Vertragsstrafe zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Hamburg, 10.12.2020 - 310 O 62/20
    Ein Vertragsstrafeversprechen von unterhalb 2.500 EUR ist außerhalb von Bagatellfällen nicht ausreichend (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.12.2013 - 11 W 27/13, BeckRS 2014, 10597; zust. Dreier/Schulze/Specht, 6. Aufl., UrhG § 97 Rn. 61).
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