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   LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15   

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https://dejure.org/2017,2575
LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15 (https://dejure.org/2017,2575)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2017 - 415 HKO 27/15 (https://dejure.org/2017,2575)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 415 HKO 27/15 (https://dejure.org/2017,2575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Squeeze-out bei der nextevolution Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung

Sonstiges (2)

  • blogspot.com (Terminmitteilung)

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der nextevolution Aktiengesellschaft

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Squeeze-out bei der nextevolution Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    a) Die Angemessenheitsprüfer haben eine Bewertung nach der Ertragswertmethode vorgenommen worden und dieses Ergebnis mit dem Börsenkurs in dem nach der Stollwerck-Entscheidung des BGH (Beschluss vom 19. Juli 2010, Az. II ZB 18/09) maßgeblichen Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntmachung der Strukturmaßnahme abgeglichen.

    Die Kammer folgt dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 19. Juli 2010, nachdem sich zwar die Wertermittlung auf das Datum der Hauptversammlung bezieht, dieser Tag jedoch nicht als Stichtag zur Ermittlung des Börsenwerts herangezogen werden kann, weil mit der Ankündigung einer Strukturmaßnahme an die Stelle der Markterwartung hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmenswertes und damit des der Aktie innewohnenden Verkehrswertes die Markterwartung an die Abfindungshöhe tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09 -, BGHZ 186, 229-242, Rn. 12, - Stollwerk-Entscheidung), so dass der Zeitraum von drei Monaten vor der Bekanntmachung der Strukturmaßnahmen besser geeignet ist, den Börsenwert abzubilden.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    (BVerfGE 14, 263, 284 (Feldmühle-Urteil); 100, 289ff).

    Die untere Grenze der wirtschaftlich vollen Entschädigung stellt dabei der Verkehrswert der Aktie dar (BVerfGE 100, 289ff), der sich im Regelfall im Börsenwert widerspiegelt.

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2015 - 12a W 5/15

    Spruchverfahren nach Squeeze-out bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft:

    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie nur durch eine stets mit Zweifeln behaftete Schätzung ermittelt werden (Senat, Beschl. v. 01.04.2015 - 12a W 7/15, juris Rn. 92; AG 2015, 789, juris Rn. 57; OLG Stuttgart, NZG 2011, 1346, juris Rn. 383)" (so (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 12a W 2/15 -, Rn. 69, juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2015 - 12a W 7/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren auf angemessene Barabfindung und Ausgleich für

    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie nur durch eine stets mit Zweifeln behaftete Schätzung ermittelt werden (Senat, Beschl. v. 01.04.2015 - 12a W 7/15, juris Rn. 92; AG 2015, 789, juris Rn. 57; OLG Stuttgart, NZG 2011, 1346, juris Rn. 383)" (so (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 12a W 2/15 -, Rn. 69, juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2012 - 12 W 69/08
    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    Dies ist unvermeidliche Folge des Umstands, dass einerseits der Gesetzgeber auf nähere Vorgaben zur Bestimmung des Unternehmenswerts im Rahmen von Spruchverfahren verzichtet hat und andererseits in der Wirtschaftswissenschaft ein allgemeiner Konsens über die Ermittlung einer Marktrisikoprämie bisher nicht zustande gekommen ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2012 - 12 W 69/08).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie nur durch eine stets mit Zweifeln behaftete Schätzung ermittelt werden (Senat, Beschl. v. 01.04.2015 - 12a W 7/15, juris Rn. 92; AG 2015, 789, juris Rn. 57; OLG Stuttgart, NZG 2011, 1346, juris Rn. 383)" (so (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 12a W 2/15 -, Rn. 69, juris).
  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    Die Schätzung des Unternehmenswertes auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Mai 2012 - 1 BvR 3221/10 -, Rn. 30, juris) und in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt.
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus LG Hamburg, 11.01.2017 - 415 HKO 27/15
    (BVerfGE 14, 263, 284 (Feldmühle-Urteil); 100, 289ff).
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