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   LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11   

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https://dejure.org/2011,4679
LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11 (https://dejure.org/2011,4679)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2011 - 308 O 16/11 (https://dejure.org/2011,4679)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2011 - 308 O 16/11 (https://dejure.org/2011,4679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Haftung eines Online-Buchhändlers für Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Haftung eines Online-Buchhändlers für Urheberrechtsverletzungen in Büchern

  • kanzlei.biz

    (Online-)Buchhändler haften nicht für Urheberrechtsverletzungen

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Buchhändler haftet nicht verschuldensunabhängig als Störer für rechtswidrige Inhalte in den von ihm angebotenen Büchern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Verbreiterhaftung des Onlinebuchhändlers für urheberrechtswidrige Inhalte

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Medienfreiheit: Online-Buchhändler haftet nicht für rechtswidrige Bücherinhalte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verbreiterhaftung des Onlinebuchhändlers für urheberrechtswidrige Inhalte

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Buchhändler haftet für rechtsverletzende Buchinhalte erst ab Kenntnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mithaftung des Online-Buchhändlers für Urheberrechtsverletzung in Buch

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Buch mit sieben Siegeln

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Händler/Buchhändler können für Urheberrechtsverletzung in vertriebenen Werken haften

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Buchhändler haften nicht für Urheberrechtsverletzung in Buch

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzungen im Buch: Keine Täterschaft des Buchhändlers!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Buchhändler haften nicht für Urheberrechtsverletzung in Buch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Online-Buchhändler haftet nicht für Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Buchhändler haftet für Urheberrechtsverletzung in angebotenen Buch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Buchhändler haftet nicht für Urheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    Buchhändler haftet nicht für rechtswidrige Buchinhalte

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 249
  • ZUM 2011, 587
  • afp 2011, 396
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11
    Denn diese erstreckt sich nicht nur auf den Bereich der unmittelbar inhaltsbezogenen Medientätigkeiten, sondern erfasst im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne selbstständige Tätigkeitsbereiche, soweit diese typischerweise medienbezogen sind, in enger organisatorischer Bindung an die Medien erfolgen, für das Funktionieren der freien Medien notwendig sind, und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt (so BVerfGE 77, 346, 355 = NJW 1988, 1833 - Presse-Grossist; Hoffmann-Riem in Wassermann (Hrsg.), Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Alternativkommentar, Bd. I, 3. Aufl. Art. 5 Abs. 1, 2, Rn 163; Schemmer in: Beck'scher Online-Kommentar GG, Stand: 15.01.2011, Art. 5 Rn. 40.1).
  • OLG Hamburg, 05.01.2010 - 5 W 140/09

    Streitwert für Urheberrechtsverstoß eines Antiquars durch Angebot eines

    Auszug aus LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11
    Denn der Angriffswert ist angesichts der geringen Eingriffsintensität der Handlung der Antragsgegnerin, die ohne Kenntnis von der Rechtsverletzung einen Gegenstand angeboten hat, der nur zu einem geringen Teil rechtsverletzende Bestandteile enthielt, und den sie zudem nach Kenntnisvermittlung umgehend aus ihrem Angebot entfernt hat, gering (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 5.1.2010, 5 W 140/09, S. 3-4, Anlage A 9).
  • LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12

    Urheberrechtsverletzung durch gewerbliches Handeltreiben mit sog.

    Soweit das Landgericht Hamburg eine Täter- oder Störerhaftung eines Online-Buchhändlers für urheberrechtsverletzende Inhalte der von ihm vertriebenen Bücher verneint hat, weil Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG Buchhändler im Interesse einer ungehinderten Medienverbreitung in seinen Schutzbereich einbeziehe (GRUR-RR 2011, 249f), lasse sich das auf den Verkauf von Bildtonträgern nicht übertragen.

    Da die Berufung sich u.a. auf ein Urteil der erkennenden Kammer vom 11.03.2011 stützt (LG Hamburg, 308 O 16/11, GRUR-RR 2011, 249 - Onlinebuchhändler), sieht die Kammer sich gleichwohl zu den folgenden weiteren Ausführungen zur Frage der Passivlegitimation veranlasst.

    Die erkennende Kammer hat in ihrem Eingangs der Gründe genannten "Online-Buchhändler"-Urteil vom 11.03.2011 (GRUR-RR 2011, 249) für den Regelfall eine täterschaftliche Haftung eines Onlinebuchhändlers für bestimmte Inhalte eines von ihm vertriebenen Buches abgelehnt, weil dieser insoweit als technischer Verbreiter des Mediums Buch in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG falle und faktisch keine Möglichkeit habe, einen rechtsverletzenden Inhalt eines Buches erkennen zu können.

  • LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11

    Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema

    Allerdings mehren sich in Rechtsprechung und Literatur Stimmen, die eine täterschaftliche Haftung für "technische Multiplikatoren" wie bspw. Online-Buchhändler in Frage stellen (LG Berlin, 15 0 120/06 = NJW 2009, 787 = GRUR-RR 2009, 216; LG Hamburg, 308 0 16/11 = GRUR-RR 2011, 249; LG Düsseldorf, 12 0 5/09 = ZUM-RD 2009, 279).
  • AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14

    Lieder & Geschichten - Urheberrechtsverletzung: Prüfungspflicht eines

    (1) Aus der uneingeschränkten Unterlassungshaftung des eigenhändigen Täters folgte, dass Buchhändler für den Vertrieb von Plagiaten auf Unterlassung haften (vgl. Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. [2013], § 97 Rdnr. 23; Wild, in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. [2010], § 97 Rdnr. 64, allerdings selbst zweifelnd; LG München I, MMR 2007, 260; a. A. LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler [vgl. allerdings auch LG Hamburg, Beschl. v. 13.4. 2013 - 308 O 125/12, zur - bejahten - Haftung des Verkäufers eines Tonträgers]; LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung).

    Die Gegenläufigkeit des Grundrechtsschutzes aus Art. 5 I 2 GG und der weitgreifenden Unterlassungshaftung von Buchhändlern ist deshalb durch ein differenziertes Haftungsregime auszugleichen (so auch LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler).

    In ähnlicher Weise hat auch das LG Hamburg bereits am 11.03.2011 (Az. 308 O 16/11, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler) entschieden:.

    Nach der Entscheidung des OLG München ist daher das dort aufgezeigte, normativ korrigierte Haftungsregime, das erstmals für den klassischen Sortimentsbuchhandel entwickelt (LG Berlin, GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung) und sodann auf den Online-Buchhandel ausgedehnt wurde (LG Hamburg, GRUR-RR 2011, 249 - Online-Buchhändler; zur Rspr. i. Ü. Verweyen, GRUR-RR 2013, 372, 374 f.), nicht nur auf E-Book-Händler, sondern allgemein auf Medienhändler zu erstrecken.

  • OLG München, 24.10.2013 - 29 U 885/13

    Haftung eines Buchhändlers wegen Urheberrechtsverletzungen in einem von ihm

    (1) Aus der uneingeschränkten Unterlassungshaftung des eigenhändigen Täters folgte, dass Buchhändler für den Vertrieb von Plagiaten auf Unterlassung haften (vgl. Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG , 4. Aufl. 2013, § 97 Rz. 23; Wild in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl. 2010, § 97 Rz. 64, allerdings selbst zweifelnd; LG München I, Urt. v. 10. Januar 2007 - 21 O 20028/05, [...], dort Tz. 48; a. A. LG Hamburg GRUR-RR 2011, 249 f., - Online-Buchhändler [vgl. allerdings auch LG Hamburg, Beschl. v. 13. April 2013 - 308 O 125/12, [...], dort Tz. 8 zur - bejahten - Haftung des Verkäufers eines Tonträgers]; LG Berlin GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung).
  • LG Hamburg, 18.06.2013 - 310 O 182/12

    LG Hamburg verbietet Verbreitung von importierten CDs aus den USA

    Soweit sich die Beklagten auf die Medienfreiheit (Art. 5 GG) berufen und sie sich auf diesbezügliche Entscheidungen der Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 13.04.2012, Gz. 308 0 125/12, veröff. in: GRUR-RR 2011, 249 = ZUM 11, 587 f.) und des Landgerichts Berlin (GRUR-RR 2009, 216 = NJW 2009, 787), beziehen, greift dies nicht durch.

    Es sei angemerkt, dass selbst bei Anwendung der vorstehend genannten Grundsätze aus dem Urteil der Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg vom 13.04.2012 (Gz. 3080 125/12, veröff. in: GRUR-RR 2011, 249 = ZUM 11, 587 f.) die Beklagte zu 1) vorliegend als Täterin für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein würde.

  • LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 24/13

    Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen einer Abmahnung wegen

    Soweit die erkennende Kammer in ihrem "Online-Buchhändler"-Urteil vom 11.03.2011 (GRUR-RR 2011, 249) für den Regelfall eine täterschaftliche Haftung eines Onlinebuchhändlers für bestimmte Inhalte eines von ihm vertriebenen Buches abgelehnt hat, weil dieser insoweit als technischer Verbreiter des Mediums Buch in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG falle und faktisch keine Möglichkeit habe, einen rechtsverletzenden Inhalt eines Buches erkennen zu können, ist dies mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • LG Hamburg, 23.05.2011 - 310 O 142/11

    Händlerhaftung bei Vertrieb nicht lizenzierter DVDs

    Die vorliegende Konstellation weicht von dem der Entscheidung des LG Hamburg vom 11. März 2011 - (Gz. 308 O 16/11) zugrunde liegenden Sachverhalt ab.
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