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   LG Hamburg, 11.04.2008 - 324 O 468/04   

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LG Hamburg, 11.04.2008 - 324 O 468/04 (https://dejure.org/2008,52424)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2008 - 324 O 468/04 (https://dejure.org/2008,52424)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2008 - 324 O 468/04 (https://dejure.org/2008,52424)
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  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2008 - 324 O 468/04
    Das Vorliegen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung setzt voraus, dass die Berichterstattung durch ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, eine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt wurden (sorgfältige Recherche) und dass eine ausgewogene Darstellung erfolgt (vgl. BGH NJW 2000, 1036, [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] (1036/1037 mwN); Prinz/Peters aaO 10. Kapitel Rn 268 ff.; Soehring , aaO Rn 16.24a ff.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2008 - 324 O 468/04
    Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweise zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium "wahr oder unwahr" messen lässt, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet ist, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst (vgl. BVerfG NJW 1983, 1415 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ; Prinz / Peters, Medienrecht, 1999, Rz. 4; Wenzel, aaO 4. Kapitel Rn 48 mwN).
  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2008 - 324 O 468/04
    Allerdings gilt grundsätzlich, dass es im Anwendungsbereich des § 186 StGB zu einer abermaligen Umkehr der Beweislast kommt, wenn die Medien bei der Verbreitung einer umstrittenen Behauptung in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt haben; in diesem Fall wird die generelle Regel wieder hergestellt, dass Unklarheiten in der Sachverhaltsaufklärung zu Lasten des Anspruchstellers gehen (vgl. Soehring, aaO , Rn 30.25; Prinz / Peters, aaO, Rn 297; BGH NJW 1987, 2225 - Pressemäßige Sorgfalt).
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