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   LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15   

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https://dejure.org/2015,61495
LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15 (https://dejure.org/2015,61495)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.2015 - 324 O 132/15 (https://dejure.org/2015,61495)
LG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 324 O 132/15 (https://dejure.org/2015,61495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Geldentschädigung bei Veröffentlichung der Abbildung des Kopfes einer bei einem Ski-Unfall verletzten prominenten Person innerhalb einer Infografik

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15
    Bereits die Frage, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits, wobei der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen ist, welcher der Pressefreiheit und zugleich dem Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend Rechnung trägt (BGH, Urteil vom 06.03.2007, Az. VI ZR 51/06, Juris Abs. 14; BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 272/06, Juris Abs. 12 m.w.N.).

    Der Begriff des Zeitgeschehens darf nicht zu eng verstanden werden; im Hinblick auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse; es wird mithin vom Interesse der Öffentlichkeit bestimmt (BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 272/06, Juris Abs. 10).

    Für die Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist von maßgeblicher Bedeutung, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtert, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllt und zur Bildung der öffentlichen Meinung beiträgt, oder ob sie lediglich die Neugier der Leser nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigt (BGH Urt.v. 14.10.2008, VI ZR 272/06 - Juris Abs. 15 m.w.N.).

    "... die einfach - wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (NJW 2008, 39, 44) - nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben." (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 272/06 -, juris Rz. 20).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15
    "... die einfach - wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (NJW 2008, 39, 44) - nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben." (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 272/06 -, juris Rz. 20).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15
    Der Kläger kann jedoch in Anwendung der "e-date"-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 25.10.2011, C-509/09 und C-161/10, dort Rz. 52) nur den Teil seines Schadens ersetzt verlangen, der im Hoheitsgebiet des angerufenen Gerichts verursacht worden ist.
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15
    Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Öffentlichkeit ist." (BGH GRUR 2009, 1085, 1087).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15
    Bereits die Frage, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits, wobei der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen ist, welcher der Pressefreiheit und zugleich dem Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend Rechnung trägt (BGH, Urteil vom 06.03.2007, Az. VI ZR 51/06, Juris Abs. 14; BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 272/06, Juris Abs. 12 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Auszug aus LG Hamburg, 11.12.2015 - 324 O 132/15
    Im Rahmen der Abwägung ist zudem die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage der unterschiedlichen Eingriffsintensität von Wort- und Bildberichterstattung zu berücksichtigen (BGH NJW 2011, 744, Urt. v. 26.10.2010, VI ZR 230/08).
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