Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- bzaek.de
Werbung mit dem Angebot deutlicher rabattierter (zahn-)ärztlicher Leistungen bzw. Festpreise auf einer Internet-Plattform
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Augenlaserbehandlung für 999 EUR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Anpreisende Werbung für stark verbilligte Augenlaserbehandlungen rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Übermäßiges Anpreisen von Arztleistung auf GROUPON rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Übertriebenes Anpreisen von Arztleistung auf GROUPON und DailyDeal rechtswidrig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Mediziner und Groupon: Reklamehaftes Anpreisen von ärztlichen Leistungen verstößt gegen das Berufsrecht!
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 257
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Zweite Zahnarztmeinung
Auszug aus LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
Der Antragsgegner verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung "Zweite Zahnarztmeinung" des BGH (GRUR 2011, S. 343).Soweit der Antragsgegner sich zur Rechtfertigung seines Verhaltens auf die Entscheidung "Zweite Zahnarztmeinung" des BGH berufen hat (GRUR 2011, S. 343), geht dieser Hinweis fehl.
- BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
Auszug aus LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
Ohne Erfolg beruft sich der Antragsgegner schließlich noch auf die weiter von ihm ins Feld geführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.6.2011 (GRUR 2011 S. 838 - Zahnarzt für Implantologie). - BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
Bei Fragen der Berufsausübung erweist sich eine Schranke bereits dann als zulässig i. S. v. Art. 12 GG, wenn sie durch "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG NJW 2010, S. 833 - Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung). - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte …
Auszug aus LG Hamburg, 12.01.2012 - 327 O 443/11
Dies gilt zunächst im Hinblick auf die Entscheidung 1 BvR 191/05 vom 13.7.2005.
- KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12
Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu …
bb) Das LG Hamburg (GRUR-RR 2012, 257) und das LG Köln (Urteil vom 21. Juni 2012, 31 O 767/11) haben in vergleichbaren Fällen die Unlauterkeit der Werbung aufgrund des insgesamt anpreisenden Charakters der Werbung bejaht. - OLG Hamburg, 14.04.2020 - 3 W 17/20
Wettbewerbsverstoß: Berufsrechtswidrige Werbung von Zahnärzten bei Auslage von …
Auch die wiederholte und hervorgehobene Angabe eines hohen Rabatts bzw. Preisnachlasses wird als anpreisend erachtet (LG Hamburg, Urteil v. 12.01.2012, Az.: 327 O 443/11). - LG Dortmund, 21.04.2016 - 16 O 61/15
Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch irreführende …
"Anpreisend" im Sinne dieser Vorschrift ist eine besonders nachdrückliche Form der Werbung, insbesondere mit reißerischen bzw. marktschreierischen Mitteln, welche beispielsweise durch Übertreibungen und die Verwendung von Superlativen mit dem Ziel, die eigene Leistung besonders wirkungsvoll herauszustellen und den Patienten suggestiv zu beeinflussen, gekennzeichnet ist (vgl. LG Hamburg, GRUR-RR 2012, 257, 258, zur Akte gereicht als Anlage 4 zur Klageschrift). - BerG Heilberufe Münster, 19.06.2023 - 18 K 3561/21 vgl. LG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2012 - 327 O 443/11 -, juris, Rn. 26, mit weiteren Nachweisen.