Rechtsprechung
   LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27460
LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00 (https://dejure.org/2002,27460)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2002 - 324 O 700/00 (https://dejure.org/2002,27460)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2002 - 324 O 700/00 (https://dejure.org/2002,27460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,27460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Söhne von Prinzessin Caroline von Monaco unterliegen gegen "Bunte"

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab; bei Gesamtabwägung aller Umstände muß ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung zu bejahen sein (vgl. BGH NJW 1996, 985 f; OLG Koblenz NJW 1997, 1375 f, Wanzen, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rz. 14.95; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.20).

    Denn wenn sich die Rechtsverletzung in einem solchen Fall nicht darin erschöpft, daß mehrmals in rechtswidriger Weise Bildnisse veröffentlicht werden, sondern sie dadurch besonderes Gewicht erhält, daß der Verletzer das Persönlichkeitsrecht durch die wiederholte rechtswidrige Veröffentlichung mit besonderer Hartnäckigkeit verletzt und sich dabei über den ihm mehrfach ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen des Betroffenen hinweggesetzt hat, tritt zu dem wiederholten Rechtsbruch des Verletzers die bewußte und offenkundige Mißachtung des erklärten Willens des Betroffenen hinzu, was als besonders verwerflich erscheint, wenn der Verletzer um des eigenen wirtschaftlichen Vorteils willen handelt (vgl. BGH AfP 1996, 138, 139 f [= NJW 1996, 985 ff]).

  • OLG Koblenz, 20.12.1996 - 10 U 1667/95

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am Bild als

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab; bei Gesamtabwägung aller Umstände muß ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung zu bejahen sein (vgl. BGH NJW 1996, 985 f; OLG Koblenz NJW 1997, 1375 f, Wanzen, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rz. 14.95; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.20).
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00
    Ist demnach nicht dargelegt, daß Bedeutung und Tragweite des gesamten Eingriffs als mehr als nur gering zu bewerten sind, so kann dem Betroffenen eine Geldentschädigung nur zuerkannt werden, wenn den Verletzer der Vorwurf einer schweren Schuld trifft (vgl. BGHZ 35, 363, 369).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.1997 - 7 U 193/96

    Maklerprovision bei bekannter Unvollkommenheit des Hauptvertrages?

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00
    Die besondere Hartnäckigkeit in der Verletzungstätigkeit der Beklagten liege hier darin, daß die Beklagte sich - was unstreitig ist - bereits im Jahre 1996 im Verfahren 7 U 193/96 wegen diverser Bildnis-Veröffentlichungen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht per Vergleich zur Zahlung von DM 30.000,- an ihn und seine Geschwister verpflichtet habe.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00
    Das Titelblatt einerjeden Zeitung und einer jeden Illustrierten ist nämlich das "Aushängeschild" des Blattes (vgl. BGH AfP 1995, 411, 413 - Caroline von Monaco I), es prägt die Identität eines Publikationsorgans, dient dem Leser als Erkennungsmerkmal und enthält diejenigen Mitteilungen, die den jeweiligen Verantwortlichen aus publizistischen und werbestrategischen Gründen besonders wichtig erscheinen (BVerfG AfP 1998, 184, 186 Gegendarstellung auf der Titelseite).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2002 - 324 O 700/00
    Das Titelblatt einerjeden Zeitung und einer jeden Illustrierten ist nämlich das "Aushängeschild" des Blattes (vgl. BGH AfP 1995, 411, 413 - Caroline von Monaco I), es prägt die Identität eines Publikationsorgans, dient dem Leser als Erkennungsmerkmal und enthält diejenigen Mitteilungen, die den jeweiligen Verantwortlichen aus publizistischen und werbestrategischen Gründen besonders wichtig erscheinen (BVerfG AfP 1998, 184, 186 Gegendarstellung auf der Titelseite).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht