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   LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10   

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https://dejure.org/2011,7432
LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10 (https://dejure.org/2011,7432)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2011 - 310 O 201/10 (https://dejure.org/2011,7432)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2011 - 310 O 201/10 (https://dejure.org/2011,7432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 72, 19a, 97 Abs. 1 UrhG
    Anzeige urheberrechtlich geschützter Bilder durch eine Personensuchmaschine; kein wirksamer Einverständniswiderruf mittels Hinweis im Impressum

  • aufrecht.de

    "yasni" darf weiter Bilder anzeigen

  • rechtambild.de

    Personensuchmaschinen

  • kanzlei.biz

    Yasni darf Vorschaubilder anzeigen

  • info-it-recht.de

    Personensuchmaschine (hier: Yasni) darf Bilder ohne Einwilligung anzeigen

  • RA Kotz

    Urheberrechtsschutz - Einverständnis Rechteinhaber - Vorschaubilder in Trefferliste Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Personensuchmaschinen und Vorschaubilder

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sind Vorschaubilder in Suchmaschinen zulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Yasni darf urheberrechtlich geschützte Werke anzeigen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Vorschaubildern in Internetsuchmaschinen

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlich geschützte Inhalte, die uneingeschränkt ins Netz gestellt werden, dürfen von Dritten genutzt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Personensuchmaschine Yasni darf Bilder ohne Einwilligung des Betroffenen anzeigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10
    Zwar stellt die Darstellung eines Werks als Vorschaubild in der Trefferliste einer Suchmaschine eine öffentliche Zugänglichmachung des Werks im Sinne des § 19a UrhG dar (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08, MMR 2010, 475 - "Vorschaubilder").

    Ein täterschaftliches öffentliches Zugänglichmachen setzt daher nur voraus, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.2009, Az.: I ZR 216/06 - Internet-Videorecorder, GRUR 2009, 845/847 Tz 27 ; BGH, Urt. v. 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08 - Vorschaubilder, MMR 2010, 475/476, Tz 20 ).

    Denn die Nutzungshandlung des § 19a UrhG liegt in dem Zugänglichmachen, welches der Suchmaschinenbetreiber im Falle der Speicherung der Vorschaubilder auf eigenen Rechnern und Abruf von dort kontrolliert (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08- Vorschaubilder, ).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10
    Macht sich der Betreiber einer Internetseite, in die für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte Dritter eingestellt sind, diese Inhalte zu Eigen, so haftet er auch für diese Inhalte nach allgemeinen Vorschriften als Täter (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.2004, Az.: I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung, GRUR 2004, 860/862).

    Hat der Betreiber hingegen keine Kenntnis von der Rechtsverletzung, so kommt eine Störerhaftung nur in Betracht, wenn er auf die Rechtsverletzung konkret hingewiesen wurde und nach dieser Information den rechtsverletzenden Inhalt nicht unverzüglich von seinen Servern löscht oder diesen zwar löscht, aber sodann keine zumutbaren Maßnahmen ergreift, um derartige Rechtsverletzungen künftig zu verhindern (vgl. nur BGH, Urt. v. 11.3.2004, Az.: I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung, GRUR 2004, 860).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10
    Maßgeblich dafür, ob ein zu Eigen machen vorliegt, ist eine objektive Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07 - marionskochbuch, GRUR 2010, 616/618 Tz 23).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus LG Hamburg, 12.04.2011 - 310 O 201/10
    Ein täterschaftliches öffentliches Zugänglichmachen setzt daher nur voraus, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.2009, Az.: I ZR 216/06 - Internet-Videorecorder, GRUR 2009, 845/847 Tz 27 ; BGH, Urt. v. 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08 - Vorschaubilder, MMR 2010, 475/476, Tz 20 ).
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