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LG Hamburg, 12.05.2005 - 315 O 586/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.05.2005 - 315 O 586/04
- OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05
- BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88
Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2005 - 315 O 586/04
Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH GRUR 93, 53, 54 - Ausländischer Inserent; BGH GRUR 90, 1012, 1013 -Pressehaftung I). - BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten; …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2005 - 315 O 586/04
Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH GRUR 93, 53, 54 - Ausländischer Inserent; BGH GRUR 90, 1012, 1013 -Pressehaftung I).