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LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09
Die dem BGH in der Entscheidung " Missbräuchliche Mehrfachabmahnung " (WRP 2002, 320 ff) zugrunde liegende Konstellation ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09
Dann wird der Verkehr die Werbeaussage mangels Konkretisierung jedoch nicht als Behauptung einer alle anderen Konkurrenzerzeugnisse deutlich überragenden Spitzenposition verstehen, sondern ggf. nur als eine allgemeine suggestive Anpreisung mit erkennbar subjektivem Gepräge, weil jeder Einzelne nur für sich beantworten kann, welche Methode für ihn " the best way to brew " darstellt (Zu dem Slogan " Das Beste jeden Morgen " vgl. BGH, Urt. v. 03.05.2001, I ZR 318/98, GRUR 2002, 182, 184). - BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72
Ski-Sicherheitsbindung
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09
Da ihm jedoch die innerbetrieblichen Verhältnisse des Werbenden nicht bekannt sind und andererseits der Antragsgegner ohne weiteres über die Informationen verfügt, mit denen er die Richtigkeit seiner Werbebehauptung unter Beweis stellen kann, ist es Sache des Werbenden darzulegen und ggf. zu beweisen, worauf sich seine vollmundige Werbebehauptung stützt (BGH GRUR 1973, 594, 596 - Ski-Sicherheitsbindung; BGH GRUR 1978, 249, 250 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779, 781 - Schuhmarkt ).
- BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09
Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI! ). - BGH, 20.12.1977 - I ZR 1/76
Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Kreditvermittlungsgewerbe - …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09
Da ihm jedoch die innerbetrieblichen Verhältnisse des Werbenden nicht bekannt sind und andererseits der Antragsgegner ohne weiteres über die Informationen verfügt, mit denen er die Richtigkeit seiner Werbebehauptung unter Beweis stellen kann, ist es Sache des Werbenden darzulegen und ggf. zu beweisen, worauf sich seine vollmundige Werbebehauptung stützt (BGH GRUR 1973, 594, 596 - Ski-Sicherheitsbindung; BGH GRUR 1978, 249, 250 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779, 781 - Schuhmarkt ). - BGH, 07.07.1983 - I ZR 119/81
Unzulässigkeit einer Werbebehauptung aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten - …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09
Da ihm jedoch die innerbetrieblichen Verhältnisse des Werbenden nicht bekannt sind und andererseits der Antragsgegner ohne weiteres über die Informationen verfügt, mit denen er die Richtigkeit seiner Werbebehauptung unter Beweis stellen kann, ist es Sache des Werbenden darzulegen und ggf. zu beweisen, worauf sich seine vollmundige Werbebehauptung stützt (BGH GRUR 1973, 594, 596 - Ski-Sicherheitsbindung; BGH GRUR 1978, 249, 250 - Kreditvermittlung; BGH GRUR 1983, 779, 781 - Schuhmarkt ). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09
Ein Missbrauch ist z. B. anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbständigt hat, d. h. in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner ).