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   LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15   

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LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15 (https://dejure.org/2017,69636)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2017 - 313 O 193/15 (https://dejure.org/2017,69636)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 313 O 193/15 (https://dejure.org/2017,69636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 741 BGB, § 745 Abs 2 BGB, § 749 Abs 1 BGB, § 749 Abs 2 S 1 BGB, § 751 BGB
    Gemeinschaft: Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Entflechtung von zur Versorgung und Entsorgung dienenden Leitungen und auf Verlegung eines Geh- und Fahrrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 5 U 100/12

    Gemeinschaft an einem Entwässerungsrohrsystem

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Zwischen Grundstückseigentümern, die über ein einheitliches, die gemeinsamen Grundstücksgrenzen überschreitendes Leitungsrohrsystem verfügen, besteht auch ohne eine entsprechende Vereinbarung eine Gemeinschaft im Sinne des § 741 BGB, die die Grundstückseigentümer in gleicher Weise zum Besitz und zur Nutzung berechtigt (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2012, Az. 5 U 100/12 für ein Entwässerungssystem; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.1993, Az. 5 U 24/93 für ein gemeinschaftliches Abwasserrohrsystem; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1994, Az. 5 U 213/93; OLG Celle, Urteil vom 12.12.2012, Az. 4 U 70/12 für eine Gemeinschaftsheizanlage; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.04.2006, Az. 5 U 143/05 für ein Dachentwässerungssystem).

    Es ist dabei zweifelhaft, ob in der hier vorliegenden konkreten Situation schon ein Ausschluss aus der Zweckbestimmung des gemeinsamen Leitungssystems folgt (so OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2012, Az. 5 U 100/12), da die Begründung der Gemeinschaft erst nachträglich durch die Teilung des Grundstückes vorgenommen wurde, bei der eine ausdrückliche Ausgestaltung durch die Verwaltungsvereinbarung vom 05./08.07.1994 erfolgte.

  • OLG München, 12.03.2008 - 3 U 3739/07

    Anspruch auf Zustimmung zur Verlegung eines als Grunddienstbarkeit gesicherten

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Ohne Belang ist insoweit, dass die die besondere Beschwerlichkeit begründenden Umstände bereits bei Erwerb des Grundstücks und der Planung der Bebauung vorhersehbar waren (OLG Karlsruhe, a.a.O; OLG München, Urteil vom 12.03.2008, Az. 3 U 3739/07); Staudinger/Weber, a.a.O. Rn. 12).
  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    § 259 ZPO setzt voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BGH, Urteil vom 12.07.2006, Az. VIII ZR 235/04).
  • OLG Hamburg, 07.09.2006 - 3 U 204/05

    Wettbewerbsverstoß: Werbung des Finanzdienstleisters mit dem Begriff

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Es handelt sich insoweit um ein dem Verfügungsverfahren gegenüber eigenständig ausgestaltetes Verfahren, für das jedoch, anders als für die übrigen geltend gemachten Anträge, die §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO gelten (OLG Hamburg, Urteil vom 07.09.2006, Az. 3 U 204/05).
  • LG Heidelberg, 31.05.2013 - 2 O 417/12

    Inhaltsänderung für eine Grunddienstbarkeit: Verlegung der Ausübungsstelle zwecks

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Andere Stimmen gehen demgegenüber davon aus, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks nicht verpflichtet sei, einen neuen Weg vor Erhebung einer Klage fertigzustellen (so LG Heidelberg, Urteil vom 31.05.2013, Az. 2 O 417/12).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10

    Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Hinsichtlich aller Anträge ist die gleiche Berufungsinstanz zuständig und die Beweiserleichterungen spielen hier keine Rolle, da die geänderten Umstände nur dann eintreten können, wenn die Kammer hinsichtlich der anderen Anträge einen Anspruch nach den normalen Beweislastregeln für gegeben hält (vgl. OLG Hamburg, a.a.O. für eine Geltendmachung des Anspruchs nach §§ 927, 936 ZPO im Wege der Widerklage im Hauptsacheverfahren; anders allerdings OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az. 6 U 135/10).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2014 - 12 U 156/13

    Grunddienstbarkeit: Anspruch eines Eigentümers auf Verlegung der Ausübung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Dies ist u.a. dann anzunehmen, wenn ohne eine Verlegung die Nutzung entsprechend einer erteilten Baugenehmigung nicht möglich ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.05.2014, Az. 12 U 156/13).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Auch die tatbestandlich eher vergleichbare Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.2003 (Az. V ZR 143/02) steht der Annahme einer Gemeinschaft nicht entgegen, da der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung eine Verpflichtung des anderen Grundstückseigentümers zur weiteren Duldung einer Abwasserdurchleitung aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses annahm, ohne auf das etwaige Vorliegen einer Gemeinschaft im Sinne des § 741 BGB einzugehen.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    Die durch Gericht vorzunehmende Auslegung (BGH, Urteil vom 04.10.2000, Az. VIII ZR 289/99) ergibt jedoch, dass auch insoweit die in Antrag 1) hinreichend konkretisierte Gemeinschaft gemeint ist.
  • BGH, 05.12.1994 - II ZR 268/93

    Vorzeitige Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 313 O 193/15
    In der Konstellation, in der eine etwaige Teilung in einer zweckmäßigen Weise, also nicht in der starren gesetzgeberischen Konzeption der §§ 752, 753 BGB zu erfolgen hat, kann das Postulat, die Annahme eines wichtigen Grundes sei ausgeschlossen, wenn dieser durch den die Aufhebung begehrenden Teilhaber allein oder überwiegend herbeigeführt wurde (BGH, Urteil vom 05.12.1994, Az. II ZR 268/93 sowie Urteil vom 30.04.1984, Az. II ZR 202/83), keine absolute Geltung beanspruchen.
  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 202/83

    Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft aus wichtigem Grund - Bedeutung einer

  • OLG Hamm, 17.05.1993 - 5 U 24/93
  • OLG Hamm, 05.05.1994 - 5 U 213/93
  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 56/12

    Nachbarschutz: Pflicht zum Mitbeheizen einer benachbarten Doppelhaushälfte

  • OLG Celle, 12.12.2012 - 4 U 70/12

    "Heizungsgemeinschaft" kann aus wichtigem Grund aufgehoben werden!

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