Rechtsprechung
   LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55912
LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16 (https://dejure.org/2017,55912)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2017 - 315 O 97/16 (https://dejure.org/2017,55912)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 315 O 97/16 (https://dejure.org/2017,55912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 3 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 14 Abs 6 MarkenG, § 18 MarkenG
    Markenverletzung: Markenmäßige Verwendung von Kennzeichen auf Bekleidungsstücken; Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr bei Kennzeichen auf Bekleidungsstücken

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Produktbezug bei Aufdruck

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Hinsichtlich der markenmäßigen Verwendung von Zeichen auf Bekleidungsstücken existiert eine dezidierte obergerichtliche Rechtsprechung, an der sich die Entscheidung der Kammer orientiert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002 - 5 U 160/01 - Zicke ; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002 - 5 U 187/01 - Zicke II; OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002 - 5 U 195/02 - Angel ; OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht!; Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015 - 5 W 216/15 - "Tussi Attack" ).

    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).

    (Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015, 5 W 216/15 - "Tussi Attack"; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008, 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht! ).

  • KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15

    Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi ATTACK" auf T-Shirts; prägende

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Hinsichtlich der markenmäßigen Verwendung von Zeichen auf Bekleidungsstücken existiert eine dezidierte obergerichtliche Rechtsprechung, an der sich die Entscheidung der Kammer orientiert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002 - 5 U 160/01 - Zicke ; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002 - 5 U 187/01 - Zicke II; OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002 - 5 U 195/02 - Angel ; OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht!; Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015 - 5 W 216/15 - "Tussi Attack" ).

    (Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015, 5 W 216/15 - "Tussi Attack"; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008, 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht! ).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Die originäre Kennzeichnungskraft wird durch die Eignung einer Marke bestimmt, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - I ZB 56/14, GRUR 2016, 382, 385 - BioGourmet ).
  • BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 521/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN" - keine

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Dies gilt insbesondere für typische, insbesondere auf eine originelle Selbstdarstellung angelegte "Fun-Sprüche", die als charakteristisches Ausstattungselement integraler Bestandteil von Waren sind und so verstanden werden (BPatG, Beschluss vom 1.7.2014, 27 W (pat) 521/14, juris Rn. 15 - MIR REICHT"S. ICH GEH SCHAUKELN).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem betroffenen Waren- oder Dienstleistungssektor (BGH, Beschluss vom 23.10.2014 - I ZB 61/13, GRUR 2015, 581, 583 - Langenscheidt-Gelb ).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Die Kennzeichnungskraft kann aber im Einzelfall geschwächt sein, wenn für gleiche oder benachbarte Produkte ähnliche Drittzeichen eingetragen sind, ohne dass der Markeninhaber dagegen eingeschritten ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2012 - I ZR 50/11, GRUR 2012, 930, 933 - Bogner B/Barbie B ) .
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13

    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    An einem kennzeichenmäßigen Gebrauch fehlt es insbesondere dann, wenn die verwendete Wortfolge aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH, GRUR 2006, 850 TZ 19 - Fußball WM 2006; GRUR 2010, 1100 TZ 20 - TOOOR!).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    cc) Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit werden die sich gegenüberstehenden Zeichen nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift)Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt beurteilt, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken können (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 231/06, GRUR 2009, 1055, 1056 - airdsl ).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16
    Bei der Beurteilung dieser Fragen ist auf den Standpunkt eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betroffenen Art von Waren abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 102/07, GRUR 2010, 235, 236 - AIDA/AIDU; Ingerl/Rohnke, MarkenG § 14, Rdnr. 431, 3. Auflage).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht