Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 8f Abs 2 Nr 3 VerkaufsprospektG, § 241 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 311 Abs 2 BGB
Haftung bei unrichtiger Aufklärung über Kapitalanlage: Vertrieb von Anteilen an einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen eines Private Placement; Pflicht zur Aufklärung über wirtschaftliche Verflechtung der Anteilstreuhänderin mit den Initiatoren der Fondsgesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Dies gilt auch außerhalb des Anwendungsbereichs der gesetzlich geregelten Prospekthaftung (vgl. BGH, Urt. v. 03.12.2007, Az.: II ZR 21/06, Rz. 7, zitiert nach juris).Soweit die Beklagten der Ansicht sind, dass sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH II ZR 21/06 auf den vorliegenden Fall nicht übertragen lasse, weil sie den grauen Kapitalmarkt betreffe, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
Die Entscheidung enthält insoweit nach Ansicht der Kammer einen allgemeinen Rechtsgedanken, wonach auch außerhalb der gesetzlichen geregelten Prospekthaftung Aufklärungspflichten bestehen und insoweit, wenn den Aufklärungspflichten durch schriftliche Informationen genügt werden soll, diese dann auch den allgemeinen Grundsätzen der Prospekthaftung unterliegen (vgl. die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 03.12.2007, Az. II ZR 21/06, Juris Rn 7).
- BGH, 17.05.2011 - II ZR 202/09
Beteiligung an einem im sozialen Wohnungsbau tätigen Immobilienfonds: Haftung …
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt eine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, da eine fehlerhafte Aufklärung schon nach der Lebenserfahrung ursächlich für die Anlageentscheidung sei (stRspr des BGH, z.B. Urt v. 17.05.2011, Az.: II ZR 202/09, Juris Rn 15 ff.).Der Annahme, dass der Anleger auch ihm bekannte Risiken in Kauf genommen hat und er deshalb auch bei Aufklärung über weitere Risiken nicht vor der Zeichnung der Anlage zurückgeschreckt wäre (vgl. das Urteil des Kammergericht Berlin, vom 08.07.2009, Az.: 26 U 156/07), hat der BGH in der genannten Entscheidung zum Az.: II ZR 202/09 eine deutliche Absage erteilt.
- BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Insoweit besteht kein Unterschied zu einer Prospekthaftung im weiteren Sinne aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Prospekts bei spezialgesetzlicher Prospektpflicht (vgl. insoweit z.B. BGH, Urt. v. 14.06.2007, Az.: III ZR 300/05).
- BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12
Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer …
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Die Gründungsgesellschafter haben die Pflicht, einem Beitrittsinteressen für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle für seine Entscheidung wesentlichen Umstände aufzuklären (vgl. BGH, Urt. v. 14.05.2012, Az.: II ZR 69/12, Rz 10, zitiert nach juris). - KG, 08.07.2009 - 26 U 156/07
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Der Annahme, dass der Anleger auch ihm bekannte Risiken in Kauf genommen hat und er deshalb auch bei Aufklärung über weitere Risiken nicht vor der Zeichnung der Anlage zurückgeschreckt wäre (vgl. das Urteil des Kammergericht Berlin, vom 08.07.2009, Az.: 26 U 156/07), hat der BGH in der genannten Entscheidung zum Az.: II ZR 202/09 eine deutliche Absage erteilt. - BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10
Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des …
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Geht es um den Vorwurf mehrerer Pflichtverletzungen, ist der Verjährungsbeginn für jeden Aufklärungsfehler getrennt zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2011, III ZR 186/10, Juris Rn 9). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Dem steht nicht entgegen, wenn der Anleger wie hier der Kläger nicht direkt selbst Kommanditist wird, sondern sich mittelbar über einen Treuhandvertrag an der Fondsgesellschaft beteiligt, sofern der Gesellschafter wie ein unmittelbar an der Gesellschaft beteiligter Kommanditist behandelt werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 23.04.2012, Az.: II ZR 211/09, Rz 10, zitiert nach juris). - BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Vielmehr hält es auch der Bundesgerichtshof für einen besonders schwerwiegenden Umstand, wenn der Projektinitiator auch die Treuhänderin kontrolliert, so dass damit die zur Interessenwahrung der Anleger gebotene Neutralität nicht gegeben war (vgl. BGH IVa ZR 122/85, Urteil vom 04.03.1987, Juris Abs. 24). - BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus LG Hamburg, 12.06.2015 - 316 O 366/13
Der einzelne Anleger kann deshalb erwarten, dass er über diesen Sachverhalt aufgeklärt wird, damit er in Kenntnis des Risikos seine Entscheidung treffen und gegebenenfalls der bestehenden Gefährdung begegnen kann" (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 Juris Rn 9).