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   LG Hamburg, 12.09.2014 - 603 KLs 15/10 - 2090 Js 18/10   

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https://dejure.org/2014,60198
LG Hamburg, 12.09.2014 - 603 KLs 15/10 - 2090 Js 18/10 (https://dejure.org/2014,60198)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2014 - 603 KLs 15/10 - 2090 Js 18/10 (https://dejure.org/2014,60198)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2014 - 603 KLs 15/10 - 2090 Js 18/10 (https://dejure.org/2014,60198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 52 StGB, § 263 StGB, § 303 StGB, § 315 Abs 3 Nr 1 Buchst a StGB, § 315 Abs 3 Nr 1 Buchst b StGB
    Absichtliche Herbeiführung von Verkehrsunfällen zum Zwecke der Schadensregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherungen der Unfallgegner: Strafbarkeit des Täters

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10

    Strafverfahren gegen zehn Somalier wegen Angriffs auf den Seeverkehr und

    Auszug aus LG Hamburg, 12.09.2014 - 603 KLs 15/10
    Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg am 26.07.2010 hat die Kammer das Verfahren wegen der Bearbeitung vorrangiger Haftsachen (insbesondere zwei Jahre andauerndes Großverfahren 603 KLs 17/10, sogenanntes "Piratenverfahren") zeitweilig nicht fördern können.

    Der anschließende Zeitraum von über drei Jahren zwischen Eingang der Anklageschrift beim Landgericht am 04.08.2010 und Eröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss vom 16.09.2013 bzw. Beginn der Hauptverhandlung am 04.11.2013 ist hingegen allein auf ein Verschulden der Justizorgane zurückzuführen: Das Verfahren konnte von der Kammer aufgrund mehrerer vorrangiger Haftsachen und insbesondere einem umfangreichen Verfahren gegen zehn somalische Staatsangehörige, denen u. a. ein Angriff auf den Seeverkehr vorgeworfen wurde (über 100 Hauptverhandlungstage in einem Zeitraum von zwei Jahren; Az. 603 KLs 17/10) nicht ausreichend gefördert werden.

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus LG Hamburg, 12.09.2014 - 603 KLs 15/10
    Dadurch setzte der Angeklagte die von ihm geführten Fahrzeuge bewusst zweckwidrig, nämlich in verkehrsfeindlicher Absicht, ein (vgl. BGHSt 41, 239; BGHSt 48, 233 (237 f.)).
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