Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Wohnungskaufvertrag: Schaden im Zusammenhang mit erhöhten Baukosten aufgrund verspäteter Zahlung des Käufers; Präklusionswirkung aufgrund der Rechtskraft der Abweisung einer wegen arglistiger Täuschung erhobenen Klage im Vorprozess
- RA Kotz
Wohnungskaufvertrag - erhöhte Baukosten aufgrund verspäteter Zahlung des Käufers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
- OLG Hamburg, 03.12.2015 - 10 U 5/13
- BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92
Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung
Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Ausgeschlossen sind ... Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem durch ihren Sachvortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört hätten" (…BGH, Urt. v. 11.11.1994 - V ZR 46/93 = NJW 1995, 967 f.; vgl. auch BGH, Urt. v. 24.6.1993 - III ZR 43/92 = NJW 1993, 3204 ff.).Deshalb müssen außer der Kenntnis des Gläubigers von der materiellen Unrichtigkeit des Titels noch weitere Umstände hinzukommen, die die Art der Erlangung des Titels oder die Ausnutzung der Vollstreckung betreffen und es geboten erscheinen lassen, daß der Gläubiger die ihm nach materiellem Recht unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt" (…vgl. nur BGH, Urt. v. 11.7.2002 - IX ZR 326/99 = NJW 2002, 2940 ff. = Juris, Rz. 26 m.w.N.; BGH, Urt. v. 24.6.1993 - III ZR 43/92 = NJW 1993, 3204 ff.).
- BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens eines Mietverhältnisses
Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Tatsachen, die im maßgebenden Zeitpunkt des Vorprozesses schon vorhanden waren, aber nicht vorgetragen wurden, sind mit dem Ziel, das "kontradiktorische Gegenteil" der früher festgestellten oder abgelehnten Rechtsfolge auszusprechen, insoweit ausgeschlossen, als sie bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebensvorgang gehören" (BGH, Urt. v. 24.9.2003 - XII ZR 70/02 = NJW 2004, 294 ff.).Daran, dass die nunmehr von den Beklagten zur Begründung ihrer Widerklage / Drittwiderklage vorgetragenen Tatsachen bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebensvorgang gehören (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2003, aaO), besteht kein Zweifel.
- OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 48/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Zweifeln über die …
Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil vom 6.3.2006 wies das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 25.5.2007 zurück (AZ: 8 U 48/06).Dem hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Gestalt seines Berufungsurteiles vom 25.7.2007 angeschlossen (8 U 48/06).
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus …
Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Deshalb müssen außer der Kenntnis des Gläubigers von der materiellen Unrichtigkeit des Titels noch weitere Umstände hinzukommen, die die Art der Erlangung des Titels oder die Ausnutzung der Vollstreckung betreffen und es geboten erscheinen lassen, daß der Gläubiger die ihm nach materiellem Recht unverdient zugefallene Rechtsposition aufgibt" (vgl. nur BGH, Urt. v. 11.7.2002 - IX ZR 326/99 = NJW 2002, 2940 ff. = Juris, Rz. 26 m.w.N.;… BGH, Urt. v. 24.6.1993 - III ZR 43/92 = NJW 1993, 3204 ff.). - BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93
Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Die Bindungswirkung der in einem Vorprozess entschiedenen Rechtsfolge nimmt der BGH auch an, wenn diese Vorfrage für die Entscheidung des nachfolgenden Rechtsstreites ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.3.1995 - V ZR 178/93 = NJW 1995, 1757 f.). - BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93
Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige …
Auszug aus LG Hamburg, 12.12.2012 - 301 O 10/09
Ausgeschlossen sind ... Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem durch ihren Sachvortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört hätten" (BGH, Urt. v. 11.11.1994 - V ZR 46/93 = NJW 1995, 967 f.;… vgl. auch BGH, Urt. v. 24.6.1993 - III ZR 43/92 = NJW 1993, 3204 ff.).