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   LG Hamburg, 13.08.1997 - 315 O 120/97   

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https://dejure.org/1997,3720
LG Hamburg, 13.08.1997 - 315 O 120/97 (https://dejure.org/1997,3720)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.1997 - 315 O 120/97 (https://dejure.org/1997,3720)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 1997 - 315 O 120/97 (https://dejure.org/1997,3720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    UWG § 1 MarkenG §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2
    "bike.de"

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung einer bestimmten Internet-Adresse (domain-name); Bestimmung des Schutzbereichs für den Titel einer Zeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Titelschutzverletzung durch Internet-Domain

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 5, Absatz 3 MarkenG, § 1 UWG
    Markenschutz einer Internet-Adresse ist nur bei hoher Verkehrsgeltung möglich

Papierfundstellen

  • MMR 1998, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97

    Wirtschaft-online.de

    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.1997 - 315 O 120/97
    Es ist eben so sehr naheliegend, gängige Sachbezeichnungen zu wählen (vgl. instruktiv OLG Frankfurt a.M. WRP 1997, 341 - "wirtschaft-online") und für die große Zahl privater "Anbieter" allemal näherliegend.
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.1997 - 315 O 120/97
    Dies schließt allerdings einen Schutz des Titels als solchen für die Zeitschrift selbst nicht aus (vgl. BGH GRUR 1991, 153 - pizza&pasta).
  • LG Köln, 17.12.1996 - 3 O 507/96

    Pulheim.de

    Auszug aus LG Hamburg, 13.08.1997 - 315 O 120/97
    Dies ist auch die insoweit zutreffende Auffassung beispielsweise des LG Köln, CR 1997, 291 (292) "kerpen.de".
  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 269/01

    Unterlassung der Verwendung einer Internet-Domain

    Aufgrund der schwachen, wenn auch gestärkten Unterscheidungskraft ist der Schutzbereich jedoch entsprechend eng, d.h. im wesentlichen auf Identverletzungen beschränkt (LG Hamburg MMR 1998, 46 f. -bike.de).
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