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   LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05   

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LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05 (https://dejure.org/2005,43872)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2005 - 315 O 409/05 (https://dejure.org/2005,43872)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 315 O 409/05 (https://dejure.org/2005,43872)
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  • OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 2 U 7/05

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführung, Bevorratung und Bewerbung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
    Die verbreitete Praxis von Lebensmitteldiscountern eine für sein Sortiment unübliche Ware für wenige Tage in das Sortiment zu nehmen und verstärkt zu bewerben, trägt in erheblichem Maße die Gefahr in sich, dass Kundenkreise angelockt werden, die wegen des regulären Sortiments das Verkaufslokal nicht aufgesucht hätten (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.06.2005, Az.: 2 U 7/05 = Anlage K6).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
    Die Erwartungen des Verkehrs hinsichtlich der Lieferbarkeit beworbener Waren wird maßgebend durch die Umstände des Einzelfalls beeinflusst, insbesondere durch den Inhalt, den Umfang und die konkrete Werbung, die Art der angebotenen Waren sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (BGH WRP 99, 924, 925 - Werbebeilage; BGH GRUR 87, 52, 53 - Tomatenmark; BGH GRUR 89, 609, 610 - Fotoapparate).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
    Die Erwartungen des Verkehrs hinsichtlich der Lieferbarkeit beworbener Waren wird maßgebend durch die Umstände des Einzelfalls beeinflusst, insbesondere durch den Inhalt, den Umfang und die konkrete Werbung, die Art der angebotenen Waren sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (BGH WRP 99, 924, 925 - Werbebeilage; BGH GRUR 87, 52, 53 - Tomatenmark; BGH GRUR 89, 609, 610 - Fotoapparate).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01

    Play Station

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
    Die Möglichkeit, eine Irreführung über die Vorratsmenge durch klarstellenden Hinweis auszuschließen, werde auch vom Bundesgerichtshof anerkannt (zuletzt: BGH, Urteil v. 11.09.2003, WRP 2004, 483 - Playstation).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
    Die Erwartungen des Verkehrs hinsichtlich der Lieferbarkeit beworbener Waren wird maßgebend durch die Umstände des Einzelfalls beeinflusst, insbesondere durch den Inhalt, den Umfang und die konkrete Werbung, die Art der angebotenen Waren sowie die Bedeutung des werbenden Unternehmens (BGH WRP 99, 924, 925 - Werbebeilage; BGH GRUR 87, 52, 53 - Tomatenmark; BGH GRUR 89, 609, 610 - Fotoapparate).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
    Die Verbraucher treffe darüber hinaus nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine gewisse Informationsbeschaffungspflicht (Urteil v. 07.04.2005, Az.: I ZR 314/02 = Anlage B1).
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