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   LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05   

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https://dejure.org/2005,13682
LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05 (https://dejure.org/2005,13682)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2005 - 312 O 632/05 (https://dejure.org/2005,13682)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 312 O 632/05 (https://dejure.org/2005,13682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung einer fremden Marke; Voraussetzungen des Markenrechtsschutzes ; Verletzung des Unternehmenskennzeichens und der Marke; Verwendung eines fremden Kennzeichens in unlauterer Weise nach dem Wettbewerbsrecht

  • suchmaschinen-und-recht.de

    "Pseudo"-Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung einer Suchmaschine für Meta-Tags

  • beck.de (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch wegen Verwendung einer Marke im Metatag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung einer Suchmaschine für Meta-Tags

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Eine solche ist immer nur dann gegeben, wenn das angegriffene Zeichen kennzeichenmäßig verwendet wird (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 438, 440 - BMW - EuGH GRUR 2003, 55, 57/58 - Arsenal - BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus - BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücksdrink I - BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II ).

    Zur Beurteilung der Frage, ob eine kennzeichenmäßige Verwendung eines Zeichens vorliegt oder nicht, ist auf die Sicht des im konkreten Fall angesprochenen Verkehrs abzustellen (BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstückdrinks II -).

    Angesichts dessen, dass sich die Internetseiten des Beklagten an jedermann richten, ist auf die Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abzustellen (vgl. BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II -).

    Denn eine kennzeichenmäßige Verwendung, das heißt eine Markennutzung, ist erst dann zu bejahen, wenn das Zeichen jedenfalls im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren/Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (so BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstückdrink II -).

  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02

    Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Grundsätzlich geht die Kammer mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht davon aus, dass bei Beantwortung der Frage, ob die Verwendung einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens im Meta-Tag einer Internetseite eine Markenverletzung darstellt oder nicht, von einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalls auszugehen ist, die dabei anzusetzen hat, welche Vorstellungen der Verbraucher bei Aufruf des konkreten Zeichens und der ihm sodann gezeigten Trefferliste haben wird (vgl. Hanseatisches OLG GRUR-RR 2005, 118, 119 - AIDOL -).

    Auf dieser Internetseite bot er sodann allein seine Produkte an (vgl. GRUR-RR 2005, 118, 119).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Eine solche ist immer nur dann gegeben, wenn das angegriffene Zeichen kennzeichenmäßig verwendet wird (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 438, 440 - BMW - EuGH GRUR 2003, 55, 57/58 - Arsenal - BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus - BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücksdrink I - BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II ).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Eine solche ist immer nur dann gegeben, wenn das angegriffene Zeichen kennzeichenmäßig verwendet wird (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 438, 440 - BMW - EuGH GRUR 2003, 55, 57/58 - Arsenal - BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus - BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücksdrink I - BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II ).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99

    "SOOOO... BILLIG!"?

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Denn um von einem Vergleich im Sinne von § 6 Abs. 2 UWG sprechen zu können, müssen vom Werbenden für den Verkehr erkennbar mindestens zwei Unternehmen oder deren Produkte aufeinander bezogen und aneinander gemessen, das heißt einander gegenübergestellt werden (BGH GRUR 2002, 75, 76 - SOOOO ... BILLIG - m.w.N.; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., 2004, § 6 UWG Rz. 20).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Eine solche ist immer nur dann gegeben, wenn das angegriffene Zeichen kennzeichenmäßig verwendet wird (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 438, 440 - BMW - EuGH GRUR 2003, 55, 57/58 - Arsenal - BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus - BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücksdrink I - BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II ).
  • OLG München, 06.04.2000 - 6 U 4123/99

    Benutzung einer Marke durch Verwendung des Markennamens als Suchwort im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Ähnlich verhielt es sich in dem vom Oberlandesgericht München am 06.04.2000 entschiedenen Fall (" Hanseatic "): Dort war eine Marke für Haushaltsgeräte im Meta-Tag einer Seite verwendet worden, welche lediglich Reparaturen auch für Haushaltsgeräte dieser Marke, nicht aber die Geräte selbst anbot (vgl. NJWE-WettbR 2000, 264).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2005 - 312 O 632/05
    Eine solche ist immer nur dann gegeben, wenn das angegriffene Zeichen kennzeichenmäßig verwendet wird (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 438, 440 - BMW - EuGH GRUR 2003, 55, 57/58 - Arsenal - BGH GRUR 2002, 814 - Festspielhaus - BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücksdrink I - BGH GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II ).
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