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   LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13   

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https://dejure.org/2013,37193
LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13 (https://dejure.org/2013,37193)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2013 - 308 S 25/13 (https://dejure.org/2013,37193)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 308 S 25/13 (https://dejure.org/2013,37193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 104a UrhG
    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Für Altfälle gilt weiterhin der fliegende Gerichtsstand

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    § 104a UrhG
    Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (fliegender Gerichtsstand) nicht auf Altfälle anwendbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes im Urheberrecht gilt nicht für Altfälle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    Als (potentieller) Erfolgsort einer Urheberrechtsverletzung im Internet ist jeder Ort anzusehen ist, zu dem die angegriffenen Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug aufweisen (vgl. BGH GRUR 2010, 461 - The New York Times).

    Zwar genügt auch nach Auffassung der Kammer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH "The New York Times" (GRUR 2010, 461) zur Begründung des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht bereits die bloße Abrufbarkeit im Internet, sondern es ist zusätzlich - wie dargestellt - ein deutlicher Bezug der angegriffenen Inhalte zu dem jeweiligen Ort erforderlich.

  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    Diese vom BGH im Hinblick auf die internationale Zuständigkeit für Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgestellten Grundsätze sind auf das Urheberrecht und die inländische Deliktszuständigkeit des § 32 ZPO übertragbar (st. Rspr. der hiesigen Kammer, vgl. nur LG Hamburg, B. vom 27.2.2012, Az. 308 O 63/12, ebenso OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104; Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen.
  • OLG München, 07.05.2009 - 31 AR 232/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104; Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen.
  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104; Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen.
  • KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01

    Örtliche Zuständigkeit hinsichtlich einer rechtswidrigen Vervielfältigung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104; Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen.
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    So war schon bei Pressedelikten im Vor-Internet-Zeitalter ein Gerichtsstand i. S. von § 32 ZPO an jedem Ort begründet, an dem eine Zeitung zu kaufen war (BGH, NJW 1977, 1590 = GRUR 1978, 194 - Profil; BGHZ 131, 335; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1989, 491), ohne dass hieran grundlegende Kritik geübt wurde.
  • LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 6 S 3/12

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

    Auszug aus LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
    Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104; Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen.
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