Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7109
LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10 (https://dejure.org/2011,7109)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2011 - 310 O 116/10 (https://dejure.org/2011,7109)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 310 O 116/10 (https://dejure.org/2011,7109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 19a, 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG
    Zur Störerhaftung eines Sharehosters; Prüfungspflichten; Zumutbarkeit des Einsatzes eines Wortfilters; Einsatz von Webcrawlern zur Durchsuchung von Linklisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 53 Abs. 4 lit. b, 97 Abs. 1 UrhG
    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter / Einsatz von Wortfiltern zumutbar

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Sharehoster müssen "Wortfilter” einsetzen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    LG Hamburg bestätigt RapidShare-Rechtsprechung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rapidshare haftet als Störer aufgrund mangelnder Schutzvorkehrungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Störerhaftung für Rapidshare wegen Verletzung von Prüfungspflichten

  • golem.de (Pressemeldung)

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Haftet Rapidshare nun doch für seine Nutzer?

  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Besprechungen u.ä. (2)

  • wbs-law.de (Kurzanmerkung)

    Filesharing: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10
    Zutreffend weisen die Beklagten darauf hin, dass sie ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass ein Verbotsausspruch nicht auch rechtlich zulässiges Verhalten umfasst (vgl. BGH GRUR 2007, 708, 712f. - Internet-Versteigerung-II).

    Dem schutzwürdigen Interesse der auf Unterlassung in Anspruch Genommenen kann auch dadurch entsprochen werden, wenn in den Gründen der Entscheidung zum Ausdruck kommt, welches Verhalten von dem Verbot erfasst sein soll (vgl. BGH GRUR 2007, 708, 712 f. - Internet-Versteigerung-II).

    Der Umfang dieser Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 ff. - Internet-Versteigerung II, jeweils m.w.N.).

    Soweit eine lückenlose Vorabkontrolle, die sämtliche Rechtsverletzungen sicher erkennt, technisch nicht möglich sein sollte, hindert dies die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung nicht (vgl. BGHZ 172, 119 ff. - Internet-Versteigerung II); das Ergreifen geeigneter, aber nicht sämtliche Rechtsverletzungen lückenlos erfassender Maßnahmen ist dennoch zumutbar.

    Wie der Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung (BGHZ 172, 119 ff. - Internet-Versteigerung II) ausgeführt hat, wird die Frage, ob ein Anspruchsgegner eine konkrete Rechtsverletzung vermeiden konnte, im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens geprüft.

    Bei der Frage, inwieweit Prüfungspflichten bestehen und verletzt wurden, handelt es sich lediglich um ein Korrektiv zur Vermeidung, dass die Störerhaftung über Gebühr auf Dritte erstreckt wird (vgl. BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 ff. - Internet-Versteigerung II, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10
    Nach allgemeinen Grundsätzen haftet derjenige als Störer auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (u.a. BGHZ 148, 13, 17; BGH GRUR 2002, 618, 619; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).

    Der Umfang dieser Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 ff. - Internet-Versteigerung II, jeweils m.w.N.).

    Bei der Frage, inwieweit Prüfungspflichten bestehen und verletzt wurden, handelt es sich lediglich um ein Korrektiv zur Vermeidung, dass die Störerhaftung über Gebühr auf Dritte erstreckt wird (vgl. BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 ff. - Internet-Versteigerung II, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10
    Nach allgemeinen Grundsätzen haftet derjenige als Störer auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (u.a. BGHZ 148, 13, 17; BGH GRUR 2002, 618, 619; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer anderen Entscheidung auch ausgeführt hat, sofern trotz angemessener Bemühungen ein vollständiger Ausschluss bestimmter Angebote von einer Handelsplattform technisch oder faktisch zuverlässig nicht möglich ist, fehle es an einem Verstoß der Beklagten gegen die Prüfungspflicht (BGHZ 173, 188 ff. - Jugendgefährdende Medien bei eBay), gibt dies hier keinen Anlass für eine abweichende Bewertung.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10
    Nach allgemeinen Grundsätzen haftet derjenige als Störer auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (u.a. BGHZ 148, 13, 17; BGH GRUR 2002, 618, 619; BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).
  • LG Hamburg, 29.01.2010 - 310 O 42/10
    Auszug aus LG Hamburg, 14.01.2011 - 310 O 116/10
    Auf Antrag der Klägerinnen erließ die Kammer am 29. Januar 2010 eine einstweilige Verfügung, mit der den Beklagten das öffentliche Zugänglichmachen untersagt wurde (Gz. 310 O 42/10).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 79/12

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Hamburg, ZUM 2011, 435).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht