Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14738
LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10 (https://dejure.org/2011,14738)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2011 - 310 O 225/10 (https://dejure.org/2011,14738)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 310 O 225/10 (https://dejure.org/2011,14738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 8 TMG
    Verantwortlichkeit des Sharehosters für urheberrechtswidrige Inhalte

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Betreiber von "uploaded.to" haftet für Urheberrechtsverstoß durch öffentliche Zugänglichmachung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung von uploaded.to für Urheberrechtsverletzungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Es ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die gesetzlichen Haftungsprivilegierungen in §§ 8 ff. TMG Ansprüche auf Schadensersatz sowie eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen, nicht dagegen Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236 - Internetversteigerung; BGHZ 172, 119 - Internetversteigerung II).

    "Als Störer haftet in analoger Anwendung der §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (vgl. nur BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung I).

    Deren Umfang bestimmt sich grundsätzlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung I; jeweils m. w. N.).

    Dann muss nicht nur der Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich gesperrt (§ 10 S. 1 Nr. 2 TMG bzw. § 11 S. 1 Nr. 2 TDG), sondern darüber hinaus Vorsorge getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGH, GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II; OLG Köln, ZUM 2007, 927ff, RZ 13 - zitiert nach juris; zum Wettbewerbsrecht: BGH NJW 2008, 758, 762 - jugendgefährdende Medien bei X).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Es ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die gesetzlichen Haftungsprivilegierungen in §§ 8 ff. TMG Ansprüche auf Schadensersatz sowie eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen, nicht dagegen Unterlassungsansprüche (BGHZ 158, 236 - Internetversteigerung; BGHZ 172, 119 - Internetversteigerung II).

    "Als Störer haftet in analoger Anwendung der §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (vgl. nur BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung I).

    Deren Umfang bestimmt sich grundsätzlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung I; jeweils m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Hierdurch erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung der auf dem Server der Beklagten zu 1. abgespeicherten Datei, auch wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07, S. 49 - Rapidshare I; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, AZ 12 O 246/07, S. 8.; OLG Köln, ZUM 2008, 927 ff., Rz. 6 - zitiert nach juris; LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).

    Die Beklagten hätten daher besondere Vorsorge treffen müssen, um weitere Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern (vgl. dazu: OLG Hamburg NJOZ 2008, 4927, 4942ff - rapidshare; LG Hamburg aaO).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2010 - 20 U 166/09

    Keine Haftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Die Kammer teilt insoweit nicht die Auffassung (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf MMR 2010, 483), dass insbesondere der Einsatz eines Wortfilters für einen effektiven Ausschluss von geschütztem Material ungeeignet sei.
  • LG Düsseldorf, 01.09.2010 - 12 O 319/08

    Zu den Prüfungspflichten von Sharehostern

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Auf Antrag der Klägerin wurde den Beklagten durch Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 01.07.2008, Az.: 12 O 319/08 (Anlage K 24), im Wege einer einstweiligen Verfügung bei Meidung der Ordnungsmittel des § 890 ZPO verboten, die in der Anlage Ast 1 zum Beschluss genannten Musikwerke unter dem Dienst "uploaded.to" öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 3 O 98/08

    Haftung des Hostproviders: Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Hierdurch erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung der auf dem Server der Beklagten zu 1. abgespeicherten Datei, auch wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07, S. 49 - Rapidshare I; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, AZ 12 O 246/07, S. 8.; OLG Köln, ZUM 2008, 927 ff., Rz. 6 - zitiert nach juris; LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).
  • LG Hamburg, 12.06.2009 - 310 O 93/08

    Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Im Übrigen hält die Kammer an ihren Ausführungen im Urteil vom 12.06.2009, Az.: 310 O 93/08 (BeckRS 2009 20149), fest, in dem es u.a. heißt:.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Dann muss nicht nur der Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich gesperrt (§ 10 S. 1 Nr. 2 TMG bzw. § 11 S. 1 Nr. 2 TDG), sondern darüber hinaus Vorsorge getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGH, GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II; OLG Köln, ZUM 2007, 927ff, RZ 13 - zitiert nach juris; zum Wettbewerbsrecht: BGH NJW 2008, 758, 762 - jugendgefährdende Medien bei X).
  • LG Düsseldorf, 23.01.2008 - 12 O 246/07

    Störerhaftung von Rapidshare

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Hierdurch erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung der auf dem Server der Beklagten zu 1. abgespeicherten Datei, auch wenn der interessierte Nutzer ohne Kenntnis der konkreten Speicheradresse die Datei in diesem Dienst nicht finden kann (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07, S. 49 - Rapidshare I; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, AZ 12 O 246/07, S. 8.; OLG Köln, ZUM 2008, 927 ff., Rz. 6 - zitiert nach juris; LG Frankfurt, ZUM 2008, 996, 997).
  • OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07

    Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.06.2011 - 310 O 225/10
    Als solcher Beitrag kann auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2009, Az. 5 U 113/07, Rz. 81 - Usenet I, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07

    Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht