Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09 - 6003 Js 177/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15959
LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09 - 6003 Js 177/09 (https://dejure.org/2009,15959)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2009 - 628 Qs 26/09 - 6003 Js 177/09 (https://dejure.org/2009,15959)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2009 - 628 Qs 26/09 - 6003 Js 177/09 (https://dejure.org/2009,15959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 102, 105 StPO; Art. 13 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung bei aus der Wohnung stammendem Geruch nach Marihuana ohne Hinweise auf größere Mengen an Betäubungsmitteln; Abwägung des grundrechtlich geschützten Interesses an der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Hamburg, 25.03.2009 - 161 Gs 243/09
    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag durch Beschluss vom 25. März 2009, Geschäftsnummer 161 Gs 243/09 zurückgewiesen.

    Zutreffend hat das Amtsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 25. März 2009, Geschäftsnummer 161 Gs 243/09, darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer Kenntnis vom Erscheinen der Polizeibeamten im Rahmen ihres Einsatzes wegen Ruhestörung hatte und daher jedes Zuwarten untunlich gewesen wäre, weil konkret zu besorgen war, dass der Beschuldigte die in der Wohnung vorhandenen Betäubungsmittel beseitigt.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    Bei der strafprozessualen Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln soll die Eilkompetenz die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, einen Beweismittelverlust zu verhindern (vgl. BVerfG NJW 2001, 1121-1125).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    In Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe ist eine Beschwerde auch dann zulässig, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann (BVerfG NJW 1997, 2163).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    Ein solcher Fall eines tiefgreifenden aber abgeschlossenen Grundrechtseingriffs liegt insbesondere bei einer bereits vollzogenen Wohnungsdurchsuchung vor (vgl. BVerfG NJW 1999, 273).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    Gefahr im Verzug ist immer dann anzunehmen, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (BVerfGE 51, 97 ff).
  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    Ob vorliegend aus der rechtsfehlerhaften Beweiserhebung auch eine Unverwertbarkeit der Beweismittel, insbesondere der Durchsuchungsergebnisse, folgt, oder ob angesichts der tatsächlich vorgefundenen Mengen das Strafverfolgungsinteresse des Staates überwiegt, bedarf derzeit keiner Bewertung und hat der umfassenden Abwägung durch den Tatrichter vorbehalten zu bleiben (hierzu im Einzelnen Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 50. Auflage 2008, Einl. Rz. 55 f. unter Hinweis auf die Abwägungslehre der Rechtsprechung m. w. N.; LG Heilbronn StV 2005, 380 ff).
  • LG Bremen, 14.08.2002 - 23 Qs 291/02
    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    Der vorliegende Verdacht ist aus der Perspektive ex ante zu bewerten, eine Durchsuchung zum Zwecke der Ausforschung ist unzulässig (LG Bremen StV 2002, 536).
  • OLG Hamburg, 23.03.2007 - 3-4/07

    Verhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung: Verdacht eines

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2009 - 628 Qs 26/09
    Hieraus konnten sie lebensnah schließen, dass hier Marihuana konsumiert wurde und möglicherweise noch eine weitere Marihuanamenge im für den Eigenkonsum erforderlichen Umfang vorhanden sein konnte (Hanseatisches Oberlandesgericht StV 2008, 12 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht