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   LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17 - 5400 Js 54/15   

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https://dejure.org/2018,67048
LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17 - 5400 Js 54/15 (https://dejure.org/2018,67048)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2018 - 608 KLs 3/17 - 5400 Js 54/15 (https://dejure.org/2018,67048)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2018 - 608 KLs 3/17 - 5400 Js 54/15 (https://dejure.org/2018,67048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 20a Abs 1 Nr 1 WpHG, § 20a Abs 1 Nr 2 WpHG, § 38 Abs 2 Nr 1 WpHG, § 39 Abs 1 Nr 1 WpHG, § 39 Abs 1 Nr 2 WpHG
    Umfang der strafrechtlichen Haftung bei Marktmanipulation durch sog. "Scalping"; Einziehung der Erlöse aus den Aktienverkäufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 210/16

    Marktmanipulation (keine Ahndungslücke bzw. Generalamnestie durch vorzeitige

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17
    Im Hinblick auf die Änderungen durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz bestand auch zu keinem Zeitpunkt eine Ahndungslücke, die über das Meistbegünstigungsprinzip des § 2 Abs. 3 StGB die Annahme von Straffreiheit nach sich zöge (BGH, Beschl. v. 8. August 2018 - 2 StR 210/16 -, Rn. 5 ff.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 3. Mai 2018 - 2 BvR 463/17).

    Diese Übergangsvorschrift begegnet weder verfassungsrechtlichen Bedenken noch gerät sie in Konflikt mit Art. 49 Abs. 1 S. 3 der Charta der Europäischen Union (BGH, Beschl. v. 8. August 2018 - 2 StR 210/16 -, Rn. 24 ff.).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17
    Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung stellt sich nicht mehr die zuvor uneinheitlich beantwortete Frage, ob bei der Bemessung des Erlangten vom gesamten Verkaufserlös ohne Abzug von Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen auszugehen ist (BGH, 1. Strafsenat, BGHSt 47, 369 Rn. 12), oder ob nur der Vermögensvorteil, den der Täter aus der Tat gezogen hat, abzuschöpfen ist (BGH, 5. Strafsenat, NStZ 2010, 339, Rn. 30).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17
    Bei einer solchen Änderung der eigenen Vermögensbilanz des Täters, die beispielsweise darin liegen kann, dass der Täter die juristische Person nur als einen formalen Mantel seiner Tat genutzt hat und eine Trennung der eigenen Vermögenssphäre und der Vermögenssphäre der Gesellschaft nicht vorgenommen hat, kann sich eine vermögensabschöpfende Anordnung auch gegen ein Organ, einen Vertreter, einen Beauftragten oder sonstigen Angehörigen einer juristischen Person, bei der die Vermögensmehrung eingetreten ist, richten (BGH, Urt. v. 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07 -, BGHSt 52, 227, Rn. 126).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17
    Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung stellt sich nicht mehr die zuvor uneinheitlich beantwortete Frage, ob bei der Bemessung des Erlangten vom gesamten Verkaufserlös ohne Abzug von Einkaufspreis und sonstigen Aufwendungen auszugehen ist (BGH, 1. Strafsenat, BGHSt 47, 369 Rn. 12), oder ob nur der Vermögensvorteil, den der Täter aus der Tat gezogen hat, abzuschöpfen ist (BGH, 5. Strafsenat, NStZ 2010, 339, Rn. 30).
  • BVerfG, 03.05.2018 - 2 BvR 463/17

    Keine Strafbarkeitslücke durch Verweisung auf eine noch nicht anwendbare

    Auszug aus LG Hamburg, 14.11.2018 - 608 KLs 3/17
    Im Hinblick auf die Änderungen durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz bestand auch zu keinem Zeitpunkt eine Ahndungslücke, die über das Meistbegünstigungsprinzip des § 2 Abs. 3 StGB die Annahme von Straffreiheit nach sich zöge (BGH, Beschl. v. 8. August 2018 - 2 StR 210/16 -, Rn. 5 ff.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 3. Mai 2018 - 2 BvR 463/17).
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